„Hundehölle“ Tettnang-Bürgermoos: Züchter Paul Z. wegen Tierquälerei verurteilt

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Tettnang / Gerlingen, 13. Juli 2012 – Nach zwei Verhandlungstagen ist Hundezüchter Paul Z. wegen Tierquälerei wegen vier nachgewiesener Ordnungswidrigkeiten vom Amtsgericht Tettnang zu Geldbußen in Höhe von insgesamt 650 Euro verurteilt worden – vier weitere Vorwürfe wurden wegen geringer Schuld fallen gelassen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Paul Z. junge Hunde bzw. Welpen trat und die Tiere beim Kämmen grob behandelte. Zudem entsprachen die Seitenlängen in vier Zwingern nicht den Vorgaben der Hundehaltungsverordnung, auch meldete er seine Hundezucht nicht ordnungsgemäß als Gewerbe an. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, den die dortigen Verhältnisse „anwiderten“ und der das Vorgehen gegen die Hunde als „abartig“ bezeichnete, sah die Richterin in keinem Fall „Rohheit“ nachgewiesen, sodass eine Verurteilung wegen Straftaten nicht erfolgen konnte. Das Gericht hob jedoch hervor, dass es sich um erhebliche Leiden und Schmerzen in zwei Deliktbereichen gehandelt habe. Und auch die angeblichen Bewegungseinschränkungen des Verurteilten entlarvte der Staatsanwalt als vorgeschoben, er sei sehr wohl gut zu Fuß, er sei nicht Opfer, sondern Täter.

„Wenn auch eine strafrechtliche Verurteilung nicht erreicht werden konnte, beweist die Verurteilung wegen der Verursachung erheblicher Leiden und Schmerzen nach § 18 Tierschutzgesetz, dass die Behauptungen von Z., er würde seine Tiere über alles lieben, reine Lippenbekenntnisse waren“, resümiert PETAs Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, der beim Prozess anwesend war. „Auch die Behördenvertreter folgten Z. nicht mehr uneingeschränkt und ließen durchaus teils heftige Kritik zu den Zuständen in dieser maroden Zwingeranlage durchblicken.“

Unabhängig davon, ob das Urteil rechtskräftig wird, ist ein neues Ermittlungsverfahren gegen Z. auf Strafanzeigen von PETA hin von der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingeleitet worden (Az.: 31 Js 7029/12). Die „Hundehölle“ Tettnang-Bürgermoos ist noch lange nicht endgültig aufgearbeitet worden.

Bei ihrer Recherche im Januar 2011 hatten PETA-Ermittler die Missstände in einem Waldstück in Tettnang-Bürgermoos dokumentiert. Die dort von Z. gezüchteten Schäferhunde hatten demnach keinen Auslauf, die hygienischen Bedingungen waren katastrophal und alle Tiere schienen an Durchfall zu leiden. Die Anlage und die Zwinger wiesen erhebliche bauliche Mängel auf.

Aktenzeichen dieses Verfahrens: 6 Ds 31 Js 4487/2011 – AK 376/2012

Weitere Informationen:
www.peta.de/vdh
www.peta.de/vdhbodensee

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Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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