Katze in Wolfersdorf gehäutet

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Wolferdsorf / Gerlingen, 19. November 2012 – Ein brutaler Fall von Tierquälerei hat sich offenbar im bayerischen Wolfersdorf ereignet: Unbekannte Tierquäler haben einem Kater das Fell abgezogen und das tote Tier auf einer Straße „entsorgt“. Der Polizei zufolge wurde das Tier „fachmännisch“ gehäutet. Unklar ist jedoch, ob der Kater bei der Häutung bereits tot war. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt im Falle einer Tierquälerei nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie mit, diese brutale Tat aufzuklären“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

PETA weist darauf hin, dass der Handel mit Katzen- und Hundefell in der EU gesetzlich verboten ist. Doch es tauchen immer wieder sogenannte Rheumadecken auf, für die Katzen grausam getötet wurden.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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