Landratsamt Neumarkt lässt Jura-Zoo trotz Haltungsdefiziten seit Jahren ohne erforderliche Zoogenehmigung in Betrieb – PETA übt scharfe Kritik an Behörde

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Neumarkt in der Oberpfalz / Stuttgart, 2. März 2018 – Anzeige offenbart Defizite: Nachdem die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern zahlreiche Missstände bei der Tierhaltung im Jura-Zoo dokumentierte, erstattete die Tierrechtsorganisation PETA vergangenen August Strafanzeige gegen die Zooverantwortlichen. Durch Einsicht in behördliche Akten wurde nun bekannt, dass das Landratsamt den Zoo bereits seit Jahren ermahnte, die Tierhaltung zu verbessern, um die erforderliche Betriebserlaubnis nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz erteilen zu können. PETA übt scharfe Kritik an der Kreisbehörde in Neumarkt, da der Betrieb des Jura-Zoos dauerhaft gebilligt wurde, obwohl der Zoobetreiber die Anforderungen für eine Zoogenehmigung permanent nicht erfüllte. 

„Nach unserer Auffassung hätte das Landratsamt den Zoo für Besucher schließen müssen, weil der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen gar nicht erfüllte. Wieso kann eine Behörde geltende Gesetze einfach ignorieren, wenn Tiere darunter zu leiden haben?“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.

Nachdem PETA Anzeige erstattete, wurden zahlreiche Tiergehege aufgelöst und Verbesserungen angeordnet. Der Waschbär und der Storch wurden in anderen Tierparks und die Kapuzineraffen in einer Auffangstation untergebracht. Die Staatsanwaltschaft stellte die Strafanzeige anschließend ein, auch weil das Veterinäramt in einer fachlichen Stellungnahme mitteilte, dass den Tieren nicht „vorsätzlich“ Leid zugefügt wurde. Voraussetzung für die Weiterführung des Gibbongeheges ist eine grundlegende Modernisierung, da die bisherige Haltung deutlich unter den Tierschutzleitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dem „Säugetiergutachten“, liegt.

PETA setzt sich grundsätzlich für ein Nachstellverbot von exotischen Tieren in Gefangenschaft ein, weil die artwidrigen Haltungsbedingungen häufig schwere Verhaltensstörungen und Tierleid hervorrufen. Auswilderungen sind insbesondere bei bedrohten Tiergruppen wie Menschenaffen, Eisbären oder Großkatzen nicht möglich; Tiere können die dafür notwendigen Verhaltensweisen im Zoo nicht erlernen. Eine repräsentative Meinungsumfrage ergab 2015, dass mit 49 Prozent die Mehrheit der Deutschen das Einsperren von exotischen Tieren für moralisch bedenklich hält. Lediglich 37 Prozent äußerten keine Bedenken [1].

[1] Meinungsumfrage des Instituts Yougov zu den Themen Zoo und Zirkus vom Dezember 2015. Online abrufbar unter: https://yougov.de/news/2015/12/16/tiere-fur-viele-ein-grund-nicht-den-zirkus-zu-gehe/.

 

Weitere Informationen:

Veganblog.de/Unterhaltung/Video-Jura-Zoo-Bayern/
PETA.de/Zoo

 

Kontakt:

Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

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