Oberesslingen: Hund durch illegale Falle verletzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Esslingen / Stuttgart, 24. Mai 2018 – Suche nach Tierquäler: Medienberichten zufolge wurde ein Hund am Pfingstsonntag im Naherholungsgebiet Rosselen in Oberesslingen durch ein verbotenes Tellereisen verletzt. Der Rhodesian-Ridgeback-Mischling war bei einem Spaziergang in der Verlängerung des Pfostenackerwegs auf ein nicht eingezäuntes Wiesengrundstück gelaufen und dort in einem Busch in die Falle geraten. Die daraus resultierenden Fleischwunden an den Vorderpfoten wurden durch die gerufene Tierrettung Mittlerer Neckar erstversorgt. Das verbotene Tellereisen, auch Bärenfalle genannt, war mit einem Fleischköder bestückt. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei sowie eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittler hoffen auf Zeugenhinweise darauf, wer die illegale Falle aufgestellt hat. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die den Tierquäler überführen, aus. Zeugen wenden sich an die Polizei und können sich ebenso unter 01520/7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym. Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um der zunehmenden Nutzung der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.

„Der Tierquäler, der die illegale Tellerfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Nicht nur Hunde, Katzen und Wildtiere, sondern auch Kinder können schwere Verletzungen davon tragen, wenn sie in eine solche Falle hineingeraten. Daher muss nicht nur der Gebrauch, sondern auch der Verkauf dieser gefährlichen Fanggeräte endlich verboten werden.“
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Whistleblower
VEGANBLOG.de/Unterhaltung/Jagd/Todesfalle-Tellereisen/
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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