PETA erstattete Strafanzeige: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – Tobias Czarnecki aus Oberhausen für Catch-and-Release-Angeln rechtskräftig verurteilt

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Oberhausen / Duisburg / Stuttgart, 6. März 2020 – „80-Kilo-Wels gefangen“, lautete die Schlagzeile im Juli 2019: Tobias Czarnecki, der als „Rekordangler“ bezeichnet wird, brüstete sich mit dem Fang und Zurücksetzen des Fisches ins Wasser. PETA sieht im sogenannten Catch and Release jedoch einen Verstoß gegen Paragraf 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes. Daher erstattete die Tierrechtsorganisation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese beantragte nach Ermittlungen beim Amtsgericht Dinslaken einen Strafbefehl gegen Czarnecki, wogegen er Einspruch einlegte. Nachdem am 9. März 2020 in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dinslaken über den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Duisburg geurteilt werden sollte, zog Czarnecki den Einspruch nun zurück – damit wurde der Strafbefehl in Höhe von 450 Euro (30 Tagessätze) rechtskräftig.

„Fische sind keine Spielzeuge“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Catch and Release bedeutet für die sensiblen Wirbeltiere enormen Stress und oftmals Verletzungen. Diese grausame Praxis muss endlich verboten werden!“

PETA verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Lemgo vom 31. März 2011 (Az.: 25 Cs-22-Js 86/10-194/10), in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Catch and Release um eine strafbare Handlung handelt, sowie auf die Ausführung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Juli 2015 (Az.: 20 B 209/15), der zufolge beim Ausüben der Catch-and-Release-Praxis kein vernünftiger Grund besteht, den Tieren Schmerz und Leid zuzufügen, und somit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Im Dezember 2017 wurde ein Catch-and-Release-Angler aus Thüringen zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. Bereits 2016 zahlte Ex-Fußballprofi Klaus Augenthaler in einem vergleichbaren Fall mehr als 3.000 Euro Geldbuße. Rapper Marteria bezahlte Anfang 2018 eine Geldstrafe von 5.000 Euro. Der aktuelle Strafbefehl gegen Czarnecki führt Millionen Anglern erneut vor Augen, dass beim Catch and Release Straftaten begangen werden.
 
Hintergrundinformationen
Eine Studie stellte fest, dass etwa 40 Prozent der bei Catch and Release gefangenen Fische nicht überlebte [1]. Die britische Biologin Lynne Sneddon wies zudem nach, dass Fische im Kopf- und Mundbereich – also genau dort, wo der Angelhaken das Gewebe durchbohrt – zahlreiche Schmerzrezeptoren haben [2]. Fische zeigen Schmerzverhalten: Sie bewegen sich ruckartig, reiben ihren Mund am Beckenrand, stellen die Nahrungsaufnahme ein und ihre Atemfrequenz erhöht sich. Gibt man ihnen Schmerzmittel, stellen sie dieses Verhalten wieder ein [3]. PETA spricht sich generell gegen das Angeln und den Fischfang aus und unterstützte den Internationalen Welttag zur Abschaffung von Fischerei und Aquakultur am 28. März 2019 mit zahlreichen Aktionen [4].

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Sitar, S. P., Brenden, T. O., He, J. X., & Johnson, J. E. (2017): Recreational postrelease mortality of lake trout in Lakes Superior and Huron. North American Journal of Fisheries Management Vol. 37, Iss. 4.
[2] Sneddon, L. U., Braithwaite, V. A., & Gentle, M. J. (2003): Do fishes have nociceptors? Evidence for the evolution of a vertebrate sensory system. Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences, 270(1520), 1115–1121. http://doi.org/10.1098/rspb.2003.2349.
[3] Sneddon, L. U. (2003): The evidence for pain in fish: the use of morphine as an analgesic. Applied Animal Behaviour Science, 83(2), 153-162. DOI: 10.1016/S0168-1591(03)00113-8.
[4] End-of-fishing.org/de.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fische
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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