Putenmäster Knops rechtskräftig wegen Tierquälerei verurteilt

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Stralsund / Gerlingen, 12. Dezember – Durchnässte Einstreu, tote und verletzte Puten – es waren erschütternde Bilder, die sich Ermittlern der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. im Sommer 2010 in einer Putenmastanlage in Deyelsdorf boten. Trotz der katastrophalen Zustände wurden die Ermittlungen gegen die Knops OHG zum damaligen Zeitpunkt eingestellt. Nun wurde der Geschäftsführer der Mastanlage, Volker Knops, wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft Rostock eine Neuaufnahme der Ermittlungen verfügt und ein – für den Mäster vernichtendes – Offizialgutachten der Universität Leipzig einholen lassen. Knops ist Mitglied der Putenerzeugergemeinschaft Mecklenburg, die in geschäftlichem Kontakt mit der Familie der damals amtierenden niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen steht.

„PETA begrüßt die überfällige Verurteilung von Volker Knops“, so Dr. Edmund Haferbeck, rechtlicher Berater bei PETA. „Gegen die damals zuständige Staatsanwältin, die heute Richterin am Landgericht Stralsund ist, wurde erfolgreich Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.“

PETA-Ermittler haben 2010 tierschutzwidrige Bedingungen für Puten in einem Mastbetrieb der Knops OHG aufgedeckt. Nachdem PETA die dokumentierte Tierquälerei öffentlich machte, stritt Putenmäster Knops sämtliche Vorwürfe ab. Er unterschrieb eine Eidesstattliche Versicherung, in der er aussagte, dass die von PETA vorgelegten Bilder nicht aus seinem Maststall stammen würden. Diese falsche Tatsachenbehauptung wurde später auch vom niedersächsischen und mecklenburg-vorpommerschen Landwirtschaftsministerium offiziell verbreitet. In die gleiche Kerbe schlug auch die CDU-Landtagsabgeordnete Beate Schlupp. Die Politikerin hetzte öffentlich und im Landtag in Schwerin gegen die verdeckten Ermittlungen von PETA.

PETA hatte Astrid Grotelüschen im August 2010 angezeigt und sie der Tierquälerei beschuldigt. In ihrer Zeit als niedersächsische Agrarministerin duldete und förderte die Politikerin die Brutproduktion von qualgezüchteten Putenküken der Bezeichnung BUT 6 ihres Familienbetriebes – viele dieser Tiere können am Ende der Mast, in den angeschlossenen Putenerzeuger-Gemeinschaften, nicht mehr von alleine aufstehen und brechen unter ihrem eigenen Gewicht zusammen.

Aktenzeichen des rechtskräftigen Strafbefehls v. 8.10.2012: 15 Cs 702/12 – 552 Js 16794/10 Amtsgericht/Staatsanwaltschaft Stralsund

Aktenzeichen des Generalstaatsanwalts Rostock: 2 Zs 715/10

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