Tote Puten im Strohlager entsorgt

PETA Logo
Neustadt / Gerlingen, 12. Juli 2012 – Nachdem ein anonymer Informant PETA Deutschland e.V. auf eine augenscheinlich vorschriftswidrige Entsorgung einer großen Anzahl an toten Puten in Neustadt aufmerksam gemacht hatte, erstattete die Tierrechtsorganisation Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Der Mann, selbst Geflügelmäster und Vorsitzender des Landesverbandes der Putenerzeuger, entsorgte die toten Tiere in einer frei zugänglichen Halle ohne jegliche Abdeckung. Bildmaterial zufolge, das PETA vorliegt, entledigte sich der Mäster nicht zum ersten Mal auf diese Weise der Tiere. Mit Hinblick auf den Missstand ermutigt PETA alle Menschen dazu, Vernachlässigung, Misshandlung und Quälerei von Tieren den zuständigen Behörden umgehend zu melden – gerne auch der Organisation, sollte keine Hilfe gewährt werden. Zahllosen Tieren kann auf diese Weise das Leben gerettet werden.

„Der Geflügelmäster hat die toten Puten offensichtlich nicht hinreichend geschützt aufbewahrt“, so Kathrin Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Außerdem sollte geklärt werden, wie die Tiere zu Tode kamen und ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Tiere zuvor einem längeren Leiden ausgesetzt waren. Insbesondere die Putenmast zeichnet sich durch ein hohes tierquälerisches Potenzial aus, wie mehrere Undercover-Ermittlungen von PETA bewiesen haben.“

PETA weist darauf hin, dass mit der Entsorgung der toten Puten in der frei zugänglichen Halle nicht nur ein Verstoß gegen das Beseitigungsgesetz vorliegen dürfte. Auch kann man davon ausgehen, dass das Desinfizieren des Strohlagers nur schwer vonstattenging und der Boden womöglich verunreinigt wurde, was einen unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB) darstellen könnte. Möglich ist auch, dass die toten Tiere mit Krankheitserregern verseucht waren. Weiterhin besteht PETA darauf, dass die Todesursache dringend geklärt werden sollte.

Meldungen über Missstände wie diesen erhält PETA beinahe täglich. Sollten auch Sie Zeuge von Grausamkeiten an Tieren werden, gilt Folgendes zu beachten: Finden Sie als Erstes die Adresse und Telefonnummer der in Ihrer Stadt für den Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus und bitten Sie diese um Mithilfe. Legen Sie den Zuständigen eine präzise, schriftliche Aussage darüber vor, was Sie gesehen haben – falls möglich, legen Sie auch Fotos bei. Machen Sie sich immer genaue Notizen zu den Kontaktpersonen und zum Gesprächsverlauf. Geben Sie niemals ein Schreiben oder Dokument weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Akten angefertigt zu haben. Bringen Sie immer zum Ausdruck, dass Sie auf die konsequente Verfolgung des Falls bestehen. Bleiben alle eventuellen Bemühungen der Zuständigen ohne zufriedenstellendes Ergebnis, wenden Sie sich mit dem Anliegen an deren Vorgesetzte.

Falls Sie persönlich Zeuge eines Aktes von Grausamkeit an Tieren waren, können Sie sich auch an Ihre örtliche Polizeistation wenden und direkt Anzeige gegen die betreffenden Tierquäler erstatten.

 


© PETA

Bild 1: Frei zugänglich für jedermann: Die toten Puten in einem Strohlager Bild 2: Auch früher schon entsorgte der Mäster die Puten auf verantwortungslose Weise

Die Bilder sind auf Anfrage auch in druckfähiger Qualität erhältlich.

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Grotelueschen
PETA.de/Heidemark
PETA.de/web/wenn_sie_zeuge.989.html

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren