Bartagamen in Schleiden ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Schleiden / Stuttgart, 8. August 2014 – Suche nach Tierquäler: Am Dienstag vergangener Woche wurden in Schleiden am Parkplatz Klosterplatz acht australische Bartagamen aufgefunden. Die Tiere waren in einen Schuhkarton, ein Spinnentransportbehältnis und einen weiteren größeren Behälter gesetzt und abgestellt worden. Medienberichten zufolge handelt es sich wahrscheinlich um fünf junge Tiere, ein Eltern-Pärchen sowie eine Echse mittleren Alters, die der ehemalige Halter rücksichtslos „entsorgt“ hat. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. bietet nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Täter/s führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder wissen, woher die exotischen Echsen stammen, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA.

„Hätte niemand die Bartagamen gefunden, wären sie qualvoll in den Behältnissen gestorben“, sagt Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Immer wieder werden Tiere von verantwortungslosen Menschen wie Wegwerfware behandelt. Häufig sind es Reptilien-Halter, die sich nicht ausreichend mit den Ansprüchen der Tiere an Wärme, Luftfeuchtigkeit oder Bodengrund auseinandergesetzt haben. Schnell wachsen ihnen dann Aufwand und Kosten über den Kopf.“

PETA fordert ein generelles Haltungsverbot von exotischen Tieren in Privathaushalten. Eine tiergerechte Haltung von Reptilien ist in Gefangenschaft nicht möglich. Zudem ist die Versorgung nicht nur extrem kostspielig, sie erfordert auch ein umfangreiches Wissen. Ein Großteil der in Deutschland gehaltenen Exoten stirbt frühzeitig aufgrund von mangelhaften Haltungsbedingungen. Insbesondere im Sommer entkommen zahlreiche exotische Tiere aus ungesicherten Terrarien, darunter Schlangen, Echsen, Skorpione und Spinnen. Für einige dieser Tiere sind die Überlebenschancen in Freiheit in unseren Breitengraden gering, andere wiederum machen heimischen Arten Konkurrenz. Außerdem können die Exoten zur Gefahr für Menschen werden: Wie mehrere Studien belegen, übertragen Reptilien häufig Salmonellen – etwa 90 Prozent der Tiere tragen die gefährlichen Erreger in sich. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass jede dritte Salmonelleninfektion bei Kleinkindern von ortsuntypischen Tieren stammt.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze. Wer ein Tier findet und nicht sachkundig ist, sollte es nicht anfassen und umgehend die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Reptilien
PETA.de/Reptilienchronik
PETA.de/Salmonellen
PETA.de/Terraristika

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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