Mainburg: Zweiter Fund von ausgesetzten Katzenbabys – PETA setzt jeweils 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Mainburg / Stuttgart, 24. Mai 2019 – Suche nach Tierquälern: Eine Frau entdeckte auf einem Gartengrundstück an der Mozartstraße in Mainburg fünf Kitten. Ein Unbekannter hatte die Jungtiere offenbar dort ausgesetzt. Am Freitag übergab die Frau die Tiere einer Mitarbeiterin der Tierhilfe. Bereits am 8. Mai waren auf dem Gelände eines Entsorgungs-Betriebs an der Straße „Auhof“ drei erst wenige Tage alte Katzenbabys gefunden worden. Die Tiere befanden sich in einem verschnürten schwarzen Müllsack. Ein Arbeiter hörte die Kitten und konnte sie retten. In beiden Fällen ermittelt die Polizei wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Hinweise nimmt die Mainburger Polizeiinspektion unter der Telefonnummer 08751-86330 entgegen.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach den Tierquälern zu unterstützen, setzt PETA nun in beiden Fällen eine Belohnung in Höhe von jeweils 500 Euro für Hinweise, die zu ihrer Verurteilung führen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.  
 
„Die Katzenbabys zu entsorgen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der Katzenhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und sich rechtzeitig Hilfe bei einem Tierheim oder Tierschutzverein suchen müssen. Dass der Tierquäler die Kitten auch noch in einem verschlossenen Müllsack ‚entsorgt‘ hat, zeugt von Skrupellosigkeit und Rohheit. Sollte der Täter überführt werden, fordert PETA strenge juristische Konsequenzen, denn so kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Katzenjammer
PETA50plus.de/Freigaenger-Katzen-in-Sicherheit
PETA.de/tierische-Mitbewohner-Katzen
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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