NATO-Draht für Greifvogelpark in Triberg: PETA erstattet Anzeige gegen Investor

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Triberg / Stuttgart, 6. Dezember 2016 – Messerscharfe Klingen für das Tiergefängnis: Einem Medienbericht zufolge hatte der Investor Stephan Keidel für Mensch und Tier gefährlichen "NATO-Stacheldraht" auf dem Boden an der Grenze des Greifvogelparks in Triberg auslegen lassen. Hierfür habe ihm eine Genehmigung von der Verwaltung vorgelegen. Einwohner hatten beim Regierungspräsidium die sofortige Entfernung beantragt. Nach der Anordnung des Landratsamtes ließ Keidel den Draht schließlich entfernen. Der Stacheldraht sollte vor Tieren und „böswilligen Menschen“ schützen. Die Tierrechtsorganisation PETA hat derweil Anzeige gegen den Investor wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beim Veterinäramt Schwarzwald-Baar-Kreis erstattet. Denn danach ist es verboten, zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist (§ 13 Absatz 1 TierSchG). An den rasiermesserscharfen Klingen des Widerhakensperrdrahts können sich Mensch und Tier schwer verletzen. Keidel muss sich also wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 25 TierSchG) verantworten, fordert PETA.
 
„Mit dem Aufstellen des gefährlichen NATO-Drahts hat Investor Keidel deutlich gezeigt, wie skrupellos er Verletzungen von Mensch und Tier für den eigenen Profit in Kauf nimmt. Ihm die Verantwortung für das Wohl von Lebewesen in einem Vogelpark zu überlassen, wäre eine grob fahrlässige Entscheidung der zuständigen Behörden“, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Wir hoffen, dass Keidel die noch ausstehende Zoogenehmigung nicht erteilt wird.“
 
NATO-Draht oder auch „Widerhakensperrdraht“ wird zumeist vom Militär verwendet und an Justizvollzugsanstalten zur zusätzlichen Sicherung der Mauern genutzt. Es ist zu bezweifeln, dass die Errichtung eines Zauns aus NATO-Draht auf dem Waldboden in Triberg in diesem Fall aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auch bauordnungsrechtlich überhaupt zulässig gewesen wäre.
 
PETA setzt sich seit geraumer Zeit gegen den Bau des Greifvogelparks ein. Den Vögeln, die dort zur Schau gestellt werden sollen, steht ein Leben voller Entbehrung und Leid bevor. Nach Paragraf 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. In Gefangenschaft – ob in einer Voliere oder in der falknerischen Anbindehaltung (Schauflüge) – sind Greifvögel in ihrem natürlichen Flugverhalten dauerhaft eingeschränkt oder es wird ihnen gänzlich verwehrt. Den Tieren wird alles genommen, was ihr Leben in Freiheit ausmacht: Fliegen, Jagen, Partnerwahl, Horstbau, Zugverhalten und Jungtieraufzucht. Vögel, die eingesperrt in Volieren oder festgebunden an Lederriemen vor sich hin vegetieren, geben auch den Besuchern kein realistisches Bild der Tierwelt wieder. Heimische Greifvögel lassen sich besser in der freien Natur beobachten. Für den Tourismus in Triberg wäre es daher sinnvoller, den Besuchern durch vogelkundliche Führungen die atemberaubende Natur der Region und ihre Tierwelt näher zu bringen. Dies würde auch dem Namen „Naturerlebnis Triberg“ gerecht werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Greifvogelparks
PETA.de/Falknerei
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

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