„Seine schiere Lebensfreude deutet darauf hin, dass ihm schon lange keine Aufmerksamkeit zuteil wurde und dass er seit geraumer Zeit nicht die Möglichkeit hatte, sich auszutoben“, so Carola Schmitt, Kampagnenleiterin bei PETA. „In einem liebevollen Zuhause könnte sich der Hund schnell von seinem qualvollen Leben erholen und dem neuen Halter viel Freude bereiten.“
PETA weist darauf hin, dass die Anbindung bei Hunden, die im Freien gehalten werden, mindestens sechs Meter lang sein und frei gleiten muss. Ferner schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor, dass das Anbindematerial „von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein [muss], dass sich der Hund nicht verletzen kann“.
Meldungen über Missstände wie diesen erhält PETA beinahe täglich. Sollten auch Sie Zeuge von Grausamkeiten an Tieren werden, gilt Folgendes zu beachten: Finden Sie als Erstes die Adresse und Telefonnummer der in Ihrer Stadt für den Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus und bitten Sie diese um Mithilfe. Legen Sie den Zuständigen eine präzise, schriftliche Aussage darüber vor, was Sie gesehen haben – falls möglich, legen Sie auch Fotos bei. Machen Sie sich immer genaue Notizen zu den Kontaktpersonen und zum Gesprächsverlauf. Geben Sie niemals ein Schreiben oder Dokument weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Akten angefertigt zu haben. Bringen Sie immer zum Ausdruck, dass Sie auf die konsequente Verfolgung des Falls bestehen. Bleiben alle eventuellen Bemühungen der Zuständigen ohne zufriedenstellendes Ergebnis, wenden Sie sich mit dem Anliegen an deren Vorgesetzte.
Falls Sie persönlich Zeuge eines Aktes von Grausamkeit an Tieren waren, können Sie sich auch an Ihre örtliche Polizeistation wenden und direkt Anzeige gegen die betreffenden Tierquäler erstatten.
Weitere Informationen:
www.peta.de/web/kettenhunde.2566.html
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
www.peta.de/web/wenn_sie_zeuge.989.html
Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]