Elmshorn: Katzenbabys in zugeknotetem Müllbeutel ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Elmshorn / Stuttgart, 15. Februar 2022 – Tierquäler gesucht: Einem Medienbericht zufolge entdeckte eine aufmerksame Spaziergängerin am vergangenen Sonntagvormittag zwei ausgesetzte Katzenbabys in Elmshorn. Die Frau war gegen 10:00 Uhr im Krückaupark unterwegs, als sie am Wegesrand eine Mülltüte bemerkte, aus der Geräusche zu hören waren. In dem zugebundenen Plastikbeutel befanden sich zwei ausgesetzte Kitten, welche die Finderin umgehend zur Polizeiwache in Elmshorn brachte. Nur durch viel Glück überlebten die Tierkinder. Mittlerweile befinden sich die kleinen Katzen in der Obhut eines Tierheims. Laut Berichtangaben wird davon ausgegangen, dass die Tiere noch nicht lange in der Mülltüte gefangen waren, da sie eine längere Zeit ohne genügend Luftzufuhr nicht überlebt hätten. Mutmaßlich wurde der Beutel erst am Sonntag im Bereich zwischen Höselweg und Brahmsstraße abgelegt. Die Polizei ermittelt und nimmt unter 04121-40920 sachdienliche Hinweise zur Tat entgegen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese skrupellose Tat aufzuklären. Die Katzenbabys hätten ohne die aufmerksame Finderin nicht mehr lange überlebt und wären qualvoll erstickt“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Der herzlose Katzenhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Die Kitten einfach auszusetzen und so den Tod der Tiere billigend in Kauf zu nehmen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der an der Tat beteiligten Personen zu helfen.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen:

Tierquälerei.de

PETA.de/Themen/Tierheim

PETA.de/ausgesetzten-Vierbeiner-gefunden-was-tun-PETA-Expertin-gibt-hilfreiche-Tipps

PETA.de/Themen/Haustiere

Pressekontakt:

Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]

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