Katzenmord von Eppingen: Verhandlung vor dem Amtsgericht Heilbronn am 17. Mai – PETA mit Prozessbeobachter vor Ort – Tierschutzorganisation fordert Verkaufsverbot von Schlagfallen in Deutschland

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Eppingen / Stuttgart, 12. Mai 2022 – Am 16. September 2021 geriet Kater Emil nahe seines Wohngrundstücks in Eppingen in eine illegal ausgelegte Schlagfalle und starb qualvoll in den Armen seines Halters. Neben ihm erstattete auch PETA daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Am 17. Mai ab 13:30 Uhr muss sich der mutmaßliche Täter nun vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten (Az. 25 Cs 17 Js 32693/21). Als Vertreter der Tierrechtsorganisation wird Dr. Edmund Haferbeck die Verhandlung vor Ort beobachten. Der Einsatz sogenannter Totschlagfallen ist in Baden-Württemberg seit 2015 grundsätzlich verboten. Weil die Fallen jedoch frei verkäuflich sind und weiterhin illegal benutzt werden, fordert PETA ein bundesweites Nutzungs- und Verkaufsverbot von der Bundesregierung.

„Tausende Katzen, Füchse und Marder sterben jedes Jahr qualvoll in Schlagfallen. Meist legen Jäger sie versteckt im Wald aus, aber durch traurige Fälle wie der von Kater Emil gerät die Grausamkeit dieser archaischen Jagdmethode ins Licht der Öffentlichkeit. In einem zivilisierten Land haben diese Fallen nichts zu suchen – die Bundesregierung muss endlich handeln“, so Dr. Edmund Haferbeck, Senior-Mitarbeiter im Bereich Special Projects bei PETA. „Wir hoffen, dass der Täter die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.“

Kater Emil durchlitt einen langen Todeskampf
Der Halter war durch laute Katzenschreie auf die Samtpfote aufmerksam geworden und fand seinen tierischen Begleiter Emil daraufhin in der Nähe seines Wohngrundstücks. Der Bügel der Falle erwischte den Kater genau mittig am Körper. Auch mit zwei Personen gelang es den Angaben zufolge nicht, Emil aus der Falle zu befreien, sodass er nach einem langen Todeskampf aus dem Mund blutend in den Händen seiner Familie verstarb.

Totschlagfallen in einigen Bundesländern bereits verboten
In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut Paragraf 32 Absatz 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten. Auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen, Sachsen und im Saarland sind Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten – der Verkauf ist jedoch noch deutschlandweit erlaubt. Dabei sprechen sich laut einer forsa-Umfrage 70 Prozent der Deutschen für ein Verbot aus, während nur etwa 19 Prozent mit dem Einsatz solcher Fallen einverstanden sind.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Kater Emil in der Totschlagfalle / © PETA Deutschland e.V.


Das Bild steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fallenjagd
PETA.de/Aktiv/Totschlagfallen-Petition
PETA.de/Themen/Jagd-Waschbaeren 
PETA.de/Tierqual

Pressekontakt:
Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]

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