Schafbaby zum Sterben in Graben geworfen – PETA erstattet Strafanzeige gegen den für Tierquälerei bekannten Schäfer

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Bleicherode / Stuttgart, 5. August 2022 – Zum Sterben entsorgt: PETA hat einen Schäfer aus dem thüringischen Bleicherode bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen angezeigt, weil dieser ein krankes Schaf in einen Graben geworfen und dort zum Sterben zurückgelassen hatte. Eine Zeugin fand das Tier und brachte es sofort in eine Tierarztpraxis, wo es auf den Namen „Lasse“ getauft wurde. Aufgrund des erheblichen Leids und der massiven Schmerzen starb Lasse wenige Tage später. Da der Schäfer mutmaßlich vorsätzlich in Kauf nahm, dass das junge Schaf im Graben verendet, erstattete PETA Strafanzeige wegen Verstößen gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz und § 13 Strafgesetzbuch. Bereits in der Vergangenheit war der Schäfer wegen tierquälerischer Misshandlungen auf seinem Gehöft mit Auflagen belegt worden. PETA fordert nun eine konsequente Bestrafung und ein lebenslanges Tierhalteverbot für den Schäfer.

„Der Schäfer hat wissentlich ein kleines Lebewesen zum Sterben zurückgelassen. Solch eine Tierquälerei muss Konsequenzen haben. Hätte er sich früher um Lasse gekümmert, wäre dieser noch am Leben“, so Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Als Lasse gefunden wurde, war sein Körper voller Kot, so schwer litt er an dem Parasitenbefall. Der Halter hätte wenigstens so viel Herz zeigen müssen, ihn medizinisch versorgen zu lassen – dann hätte Lasse eine Chance gehabt.“

Hintergrundinformationen
Die PETA-Whistleblowerin machte die schreckliche Entdeckung am Abend des 17. Juli: In einem Graben in unmittelbarer Nähe der Weide des wegen früherer Tierschutzverstöße bekannten Schäfers lag ein etwa vier bis fünf Monate altes Lamm. Zuerst ging die Frau davon aus, dass Lasse bereits tot ist. Als sie jedoch einen Herzschlag spürte, handelte sie sofort und fuhr mit dem zum Sterben zurückgelassenen Schäfchen direkt in eine Tierarztpraxis und ließ das Tier notversorgen. Lasse erhielt unter anderem Infusionen, Antibiotikum und Aufbaumittel, da er mit seinen nur 14 Kilo an massivem Untergewicht litt. Der Tierschutzhof „Heile Seele“ in Weilrode nahm das geschwächte Schaf notfallmäßig auf. Das Team versuchte über Tage hinweg, das Leben des kleinen Lasse zu retten, doch Parasiten hatten seinen geschwächten Körper so stark befallen, dass er keine Kraft hatte zu überleben. Am 28. Juli starb Lasse. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Ein bereits in der Vergangenheit wegen Tierschutzverstößen aufgefallener Schäfer hat dieses Tierkind zum Sterben zurückgelassen. PETA erstattete Strafanzeige. / © PETA Deutschland e.V.

Das druckfähige Motiv und weitere Fotos stehen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen
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Pressekontakt:
Stefanie Bacher, +49 711 860591-431, [email protected]

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