Wildberg-Effringen: Unbekannte schlitzen Ziegenbock scheinbar bei lebendigem Leib auf und nehmen ein Bein mit – PETA bietet weitere 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Wildberg / Stuttgart, 10. November 2022 – Hinweise gesucht: Einem Medienbericht zufolge quälten und töteten eine oder mehrere bislang unbekannten Personen einen Ziegenbock in Wildberg-Effringen (Landkreis Calw). In der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober banden der oder die Täter den fünfjährigen Franz fest und schlitzten ihn scheinbar bei lebendigem Leib auf. Ein Bein des Ziegenbocks wurde abgehackt und mitgenommen, der übrige Körper schwer verstümmelt zurückgelassen. Die Halter entdeckten Franz am darauffolgenden Morgen und informierten die Polizei. Auf dem Effringer Friedhof unweit des Hauses der Familie wurde ein Teil eines Fußes entdeckt – ob es sich dabei um den Fuß von Franz handelt, soll nun geklärt werden. Die Polizei Nagold ermittelt gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Durch einen Spendenaufruf konnte die Familie des Ziegenbocks bereits eine Belohnung in Höhe von 2.500 Euro zusammentragen. Diese soll helfen, den oder die Täter schnellstmöglich ausfindig zu machen.

PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt auch PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Der Ziegenbock hat in dieser Nacht unvorstellbare Qualen und Schmerzen erlitten. Diese grausame Tat muss bestraft werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die tatverantwortlichen Personen schnell überführt und zur Rechenschaft gezogen werden, bevor sie noch weitere Tiere oder Menschen in Gefahr bringen“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung der Taten vorantreiben. Wer wehrlose Tiere quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der tatverantwortlichen Personen zu helfen.

Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://presseportal.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierqual
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Aktiv/Whistleblower

Pressekontakt: 
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected] 

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