Rehkitze in Lenglern bei Mahd tödlich verletzt – Strafbefehle gegen Fahrer und Seniorchef rechtskräftig

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Lenglern / Göttingen / Stuttgart, 25. November 2019 – PETA hat bereits mehrfach über diesen Fall berichtet: In der Nähe von Lenglern verletzte ein Landwirt 2018 drei Rehkitze bei der Mahd tödlich. Die Tierrechtsorganisation brachte den Fall vor Gericht, da die Beteiligten das Feld zuvor wohl nicht auf Tiere kontrolliert haben. Der Fahrer des Mähers und der Seniorchef des landwirtschaftlichen Betriebes sind heute rechtskräftig verurteilt worden, da sie kurz vor der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Göttingen ihren Einspruch zurückgezogen haben. Der Sohn des Landwirts wurde freigesprochen (Az.: 36 Cs 53 Js 16379/18 – 267/19). 30 Tagessätze à 40 Euro für den Seniorchef und 30 Tagessätze à 30 Euro für den Fahrer sind die konkreten Geldstrafen für eine Tat, die in der „modernen“ Landwirtschaft jedes Jahr hundertausendfach vorkommt. PETA freut sich über dieses Urteil und hofft, dass es eine Vorbildfunktion haben wird.
 
„Für die Tiere ist das Urteil ein großer Triumph. Der Staatsanwalt und der Richter haben in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, welche Verwerflichkeit sie dieser Tat zuordnen“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Zudem möchten wir uns noch einmal bei der Zeugin bedanken, die alles vor Ort vorbildlich dokumentiert hat.“

Unterlassen von Schutzmaßnahmen ist strafbar
Die an der Mahd beteiligten Personen in Lenglern hätten den Tod der Tiere durch Vorsichtsmaßnahmen vor oder während der Mahd verhindern können. PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Urteile des Amtsgerichts Biedenkopf, des Amtsgerichts Euskirchen, des Amtsgerichts Regensburg, des Landgerichts Offenburg oder des Amtsgerichts Forchheim bestätigen, dass das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen strafbar ist.
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne sogenannten vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Naturschutzgesetz fest, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass Tierkinder von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt werden, wenn sie nicht schnell genug fliehen können“, so Haferbeck.
 
Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe
Landwirte sind verpflichtet, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich etwa 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weide im Vorfeld zu begehen oder moderne Infrarotsensoren – sogenannte Wildretter – zu nutzen, um die Felder abzusuchen.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Maehtod
 
Pressekontakt: 
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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