Tholey-Hasborn und St. Wendel: Hund vergiftet, Kater beschossen – PETA setzt jeweils 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Tholey / St. Wendel / Stuttgart, 4. September 2018 – Zwei Fälle von Tierquälerei im Landkreis St. Wendel: Ein Hund aß vergangene Woche Dienstag bei einem Spaziergang im Bereich des Krämerbergs in Verlängerung der Straße „Am Waldstadion“ in Hasborn einen Giftköder. Der Dackel musste tierärztlich behandelt werden. Die Hundehalterin erstattete am Freitag beim Polizeiposten Tholey Anzeige wegen Tierquälerei. Im Bereich der Stadt St. Wendel schoss ein unbekannter Täter vermutlich bereits im August 2017 mit einer Luftdruckwaffe auf einen Kater. Ein Tierarzt konnte das Projektil, das noch in der Samtpfote steckte, entfernen. Sachdienliche Hinweise zu beiden Fällen nimmt die Polizei in St. Wendel unter der Telefonnummer 06851-8980 entgegen.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach den Tätern zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von jeweils 500 Euro für Hinweise, die zu ihrer Verurteilung führen, aus. Zeugen können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese hinterhältigen Anschläge auf die Tiere aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Die Täter müssen für ihr gewaltsames Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Wer wehrlosen Lebewesen so rücksichtslos Schmerzen zufügt, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und an Tieren
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen
Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.
 
[1] Gespräch mit PETA Deutschland e.V., 2010

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Symbolbild: Giftköder sind eine große Gefahr. / © PETA
 
Das druckfähige Motiv kann hier heruntergeladen werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Giftkoeder
PETA.de/Staatsanwalt
PETA50plus.de/Freigaenger-Katzen-in-Sicherheit
 
Das Video zur ersten Hilfe beim Hund:
PETA.de/Erste-Hilfe-für-den-Hund
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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