Neue ISO-Definitionen für „vegetarisch“ und „vegan“: PETA begrüßt Richtlinie, aber fordert vollständiges Tierversuchsverbot in der Ernährungsindustrie

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Stuttgart, 24. März 2021 – Kürzlich hat die International Organization for Standardization (ISO) neue Definitionen für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ veröffentlicht, die für Lebensmittel- und Getränkehersteller gelten. [1] PETA begrüßt diesen Schritt, da es bislang keinen einheitlichen internationalen Industriestandard gab. Die Tierrechtsorganisation fordert jedoch umfassendere und gesetzlich festgelegte Richtlinien.

„Für Lebensmittel werden Tieren Chemikalien, Zucker und Alkohol injiziert oder verabreicht. Sie werden zwangsernährt und gezwungen, viele weitere Qualen über sich ergehen zu lassen, bevor sie getötet werden. Mit der neuen ISO-Definition hat die Industrie zwar einen ersten Schritt gegen diese Grausamkeiten getan. Aber Tierversuche sind ethisch nicht zu rechtfertigen und selbstverständlich nicht notwendig, um sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Diese Tierquälerei im Lebensmittelbereich muss EU-weit vollständig gesetzlich verboten werden“, so Biotechnologin Sabrina Engel, PETAs Fachreferentin für den Bereich Tierversuche.

Der neue Industriestandard ist nach Ansicht der Organisation ein erster wichtiger Schritt. Denn wurde beispielsweise ein eihaltiges Produkt ohne offizielles Siegel als „vegan“ gekennzeichnet, gab es bisher keine Rechtssicherheit. Auch Tierversuche, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, konnten in diesen Fällen bislang nicht ausgeschlossen werden. Nun darf die Nahrungsmittelindustrie nur noch Produkte ohne jegliche Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs als „vegan“ kennzeichnen – gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche sind jedoch weiterhin erlaubt. PETA fordert, sämtliche Tierversuche für Lebensmittel gesetzlich zu untersagen. Zudem müssen die neuen Definitionen nach Ansicht der Tierrechtsorganisation von der Industrieselbstverpflichtung zur EN-ISO werden und ihren Weg in die europaweite Gesetzgebung finden. Auch sind weitere Punkte in der neuen Normung ausbaufähig: Beispielsweise sollte sich die Definition für „vegan“ nicht auf Bestandteile tierischer Herkunft beschränken, sondern auch anderweitigen Missbrauch von Tieren für Lebensmittel ausschließen.

Neue ISO-Definitionen: Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen und Schadensersatzforderung

Nach der neuen Norm dürfen vegetarische Lebensmittel keine Teile von getöteten Tieren enthalten, müssen also frei von Fisch, Fleisch und deren Erzeugnissen sowie Gelatine und Karmin sein. Auch der Einsatz solcher Bestandteile zur Herstellung von Produkten ist nicht erlaubt. Somit gelten auch mit Gelatine oder Fischblasen gefilterte Flüssigkeiten nicht als vegetarisch. Essig, Saft oder Wein können mit pflanzlichen Stoffen gefiltert werden. Als vegan dürfen Lebensmittel ohne offizielles Siegel nur noch bezeichnet werden, wenn sie keinerlei Bestandteile tierischer Herkunft enthalten. Neben den Teilen getöteter Tiere gehören dazu zusätzlich unter anderem Eier, Milch und Honig oder Erzeugnisse davon. Für als vegan gekennzeichnete Getränke wie Wein gilt: Gefiltert werden darf nur mithilfe nicht-tierischer Erzeugnisse – das Klären mit Bestandteilen aus Eiern ist also tabu. Zudem dürfen als vegan oder vegetarisch gekennzeichnete Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkebereich nach der ISO-Definition nicht mehr mit Tierversuchen in Verbindung stehen, sofern diese nicht regulatorisch vorgeschrieben sind. Wer Produkte entgegen der ISO-Norm fälschlicherweise als vegan oder vegetarisch bezeichnet, macht sich gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner – etwa Supermärkten – schadensersatzpflichtig. Im Handel läge zudem ein Verstoß gegen die Prinzipien des fairen Handels vor, der Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungsklagen bis hin zu Schadensersatzansprüchen nach sich ziehen kann.

Tiere für Schokoriegel oder Cornflakes in Experimenten gequält
Ob Ernährungsindustrie oder Alltagsprodukte: Tierversuche in der Produktentwicklung sind bis heute allgegenwärtig. So zwangen Experimentatoren beispielsweise Mäuse, bis zur Erschöpfung auf Laufbändern zu rennen, auf heißen Platten zu stehen und zu hungern. Ihnen wurden Krebszellen und Chemikalien injiziert und Alkohol verabreicht. Affen mussten Rauch einatmen, „Forscher“ schnitten Schimpansen das Gesicht auf und malträtierten Mäuse mit Stromschlägen. Die neue ISO-Definition, an der auch PETA-Repräsentant Ralf Müller-Amenitsch mitgearbeitet hat, verbietet und verhindert künftig viele dieser Experimente. PETA und ihre internationalen Partnerorganisationen überzeugten bereits 130 Hersteller davon, keine Tierversuche mehr durchzuführen, zu beauftragen oder zu finanzieren und setzen sich auch weiterhin weltweit für das Ende der tierquälerischen Experimente ein.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] International Organization for Standardization (2021): International Standard. Definitions and technical criteria for foods and food ingredients suitable for vegetarians or vegans and for labelling and claims.

Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Vegan-Iso-Definition

PETA.de/Neuigkeiten/Lebensmittelhersteller-tierversuchsfrei

PETA.de/Themen/Tierversuche-Produktentwicklung

Pressekontakt: Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]

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