Marl: Tote Katzen in Müllsäcken – PETA setzt 500 Euro für Hinweise aus / Forderung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

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Marl (Kreis Recklinghausen) / Gerlingen, 23. April 2013 – Erschreckender Fund im Marler Stadtteil Polsum: Medienberichten zufolge entdeckte eine Anwohnerin am vergangenen Freitag auf einem Feldweg zwei Müllsäcke mit teils verwesten Tieren, darunter mehrere Katzen und die Überreste einer Ziege. Einem ersten Eindruck des Tierarztes zufolge sind die Tiere möglicherweise erstickt. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung der Verantwortlichen führen – sollte es sich tatsächlich um Tierquälerei handeln. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Bitte helfen Sie mit, diese schockierende Tat aufzuklären. Es besteht der Verdacht, dass die Tiere gequält und getötet wurden“, so Kathrin Eva Schmid, Campaignerin für Missstandsmeldungen bei PETA. „Sollten die Katzen in Marl einem Tierquäler zum Opfer gefallen sein, muss es für den Täter Konsequenzen geben.“

Freigänger-Katzen sind vielen Gefahren ausgesetzt: Straßenverkehr, Jäger, aber auch Tierquäler stellen eine Gefährdung dar. PETA appelliert an alle Halter von Katzen mit Freigang, die Tiere nicht nur zu kastrieren, sondern auch registrieren zu lassen. Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ist inzwischen in über 200 Städten und Gemeinden vorgeschrieben.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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