Mühlenbeck: Füchsin Maxi stirbt qualvoll in illegaler Schlagfalle – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise / Tierrechtsorganisation fordert Verbot von Schlagfallen in Brandenburg

PETA Logo

Mühlenbeck / Stuttgart, 12. April 2023 – Tätersuche: Einem Medienbericht zufolge ist eine Fuchsmutter im Mühlenbeck in eine verbotene Schlagfalle geraten. Anwohner der Siedlung Großstückenfeld fanden die dort als Maxi bekannte Fähe am Ostersonntag mit fast gänzlich abgetrennter Vorderpfote auf einem verlassenen Grundstück. Die Füchsin hatte sich mit der Falle in einem Zaun verfangen. Zwar gelang es dem Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V., Maxi zu bergen, die Füchsin starb aber kurz darauf an der schweren Verletzung. Da sie möglicherweise noch am Säugen war, wird nun nach den Jungtieren gesucht. Ein Anwohner setzte außerdem 200 Euro Belohnung für Hinweise zu dem Fallensteller aus.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Brandenburg
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Ein so gefangenes Tier muss entsetzlichen Schmerzen durchleiden, bis es entdeckt wird oder qualvoll stirbt. Auch Menschen können durch solche Vorrichtungen schwer verletzt werden. Trotzdem ist der Einsatz sogenannter Totschlagfallen in Brandenburg unter bestimmten Bedingungen noch immer erlaubt. Wir fordern die Landesregierung auf, die grausame Fallenjagd endlich konsequent zu verbieten.“

Bestimmte Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden – so auch in Brandenburg. Da auch legale Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Das Motto der Organisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tellereisen
PETA.de/Themen/Fallenjagd
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Tierquälerei-melden
PETA.de/Themen/Gruende-gegen-Fuchsjagd

Pressekontakt: 
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren