Die Brieftaubenzucht und Wettflüge mit sogenannten Brieftauben sind mit dem Tierschutz unvereinbar, denn hierbei werden den Tieren häufig Leistungen abverlangt, die ihre Kräfte bei weitem übersteigen. Unzählige Tauben sterben bei den Flügen jedes Jahr einen qualvollen Tod durch Dehydration, Erschöpfung oder Verletzungen. Etliche stranden entkräftet in den Städten, wo sie fortan ein klägliches Dasein fristen.
Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter bemüht sich aktuell erneut um die Anerkennung des Brieftaubensports als nationales Kulturerbe. Die Entscheidung für oder gegen eine Aufnahme wird voraussichtlich im Dezember 2020 gemeinsam von der UNESCO-Kommission, der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getroffen.
Bereits 2018 hatte Nordrhein-Westfalen das deutsche Brieftaubenwesen für die Aufnahme in die bundesweite Liste des Kulturerbes nominiert. Wir von PETA appellierten daraufhin in einem gemeinsamen Schreiben an die UNESCO, die Kultusministerkonferenz und die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW gegen diese Aufnahme. Daraufhin gab die Deutsche UNESCO-Kommission im Dezember 2018 bekannt, dass das Brieftaubenwesen nicht in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO aufgenommen wird. Als Begründung führte die Kommission unter anderem an, dass der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter den Tierschutz bei der Bewerbung nicht ausreichend berücksichtigt habe. PETA hatte mehrfach auf die Problematik hingewiesen und begrüßte nun den Entschluss, das tierquälerische „Hobby“ nicht als nationales immaterielles Kulturerbe anzuerkennen.

In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge ca. 30.000 Züchter sogenannter „Brieftauben“, die jährlich Tiere nachzüchten und teilweise bei regionalen, nationalen und internationalen Wettflügen einsetzen. Nach eigenen Angaben der Züchter betragen die „Verluste“ 20 bis 25 Prozent der Tauben pro Saison. [1] Tatsächlich schaffen es je nach den Gegebenheiten in einer Saison bis zu 50 Prozent und mehr Tauben nicht zurück in den Heimatschlag. [2] Nach Paragraf 3 S. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Erschwerend kommt hinzu, dass Vögel, die hinter den Erwartungen der Züchter zurückbleiben und für die weitere Zucht ungeeignet sind, oftmals ohne Betäubung getötet werden. Hierzu ziehen die Züchter so lange am Hals der Tauben oder drehen den Kopf der Tiere, bis der Tod eintritt.
Was Sie tun können
Bitte unterschreiben Sie unsere Petition und klären Sie auch Freunde und Bekannte über das Leid der sogenannten Brieftauben auf.
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Quellen:
[1] Leipziger Volkszeitung (2018): Leipziger Brieftaubenzüchter wehren sich gegen Peta. Online abrufbar unter: https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Leipziger-Brieftaubenzuechter-wehren-sich-gegen-Peta (abgerufen am 27.12.2019)
[2] Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) vom 31.10.2019