40 % der Fische sterben
Laut einer in Nordamerika durchgeführten Studie starben 40 % der gefangenen Fische infolge von Catch and Release (1) Dies liegt nicht nur an den körperlichen Verletzungen oder an den Angriffen von anderen Fischen, die oftmals erfolgen, sobald man die Tiere zurücksetzt, sondern auch an den Temperaturunterschieden zwischen Wasser und Land.100 % der Fische leiden
Jeder Fisch, der am Haken hängt, leidet. Studien belegen, dass Fische auch in den Lippen Schmerzen spüren. Als Forellen im Labor Essigsäure in die Lippen gespritzt wurde, machten diese ruckartige Bewegungen, rieben ihre Lippen am Beckenrand und am Kies und hörten auf, zu essen. Erst als sie Schmerzmittel erhielten, stellten sie diese Verhaltensweisen wieder ein. (2)
„Spaß-Angeln“ verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Laut Tierschutzgesetz muss ein vernünftiger Grund für das Töten eines Wirbeltieres vorliegen. (3) Ein solcher ist – laut Gesetz – der Verzehr. Zudem ist es verboten, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Diese entstehen, wenn der Fisch am Haken aufgespießt, in die Luft gezogen (wo er nicht atmen kann), gemessen und gewogen wird.
Fische sind keine Spielzeuge
PETA bittet darum, dass Fische aus ethischen Gründen nicht länger als Sport- oder Spaß-Objekte betrachtet, sondern den Tieren stattdessen Respekt und Freundlichkeit entgegengebracht werden.
Was Sie tun können
Essen Sie keine Fische. Es gibt heute zahlreiche leckere Fischalternativen, die komplett ohne Tierleid auskommen.-
Quellen
(1) Shawn P. Sitar, Travis O. Brenden, Ji X. He & James E. Johnson: Recreational Postrelease Mortality of Lake Trout in Lakes Superior and Huron, https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/02755947.2017.1327903, zuletzt eingesehen am 28.08.2019
(2) Lynne U. Sneddon: The Evidence for Pain in Fish: The Use of Morphine as an Analgesic, https://animalstudiesrepository.org/acwp_vsm/38/, zuletzt eingesehen am 28.08.2019
(3) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Tierschutzgesetz § 17, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html, zuletzt eingesehen am 28.08.2019