Unfassbar: Brandenburg erlaubt Bogenjagd auf Wildschweine

Update Juni 2019

ERFOLG: Die in Stahnsdorf und Kleinmachnow (Brandenburg) ab Mitte Juni geplante Wildschweinjagd mit Pfeil und Bogen wurde nun nach scharfem Protest von uns abgesagt. Den Angaben des Ministeriums zufolge hat sich keine „Forschungseinrichtung“ gefunden, die das Projekt begleiten konnte – das war eine Voraussetzung für die Genehmigung. Vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben, diese Tierquälerei zu verhindern.

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Willkommen zurück im Mittelalter: In Brandenburg soll jetzt die Bogenjagd auf Wildschweine wieder erlaubt werden. Mit dieser archaischen Praktik sollen in den Gebieten Stahnsdorf und Kleinmachnow im Rahmen eines Modellversuchs Wildschweine getötet werden. Diese Regelung soll für fünf Jäger bis Januar 2020 gelten.

Eigentlich ist die Bogenjagd auf Tiere in Deutschland seit 1976 verboten. Das brandenburgische Umweltministerium will dieses Verbot jedoch mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen. Diese beantragte der zuständige Jagdpächter Peter Hemmerden – selbst Mitglied im europäischen Bogenjagdverband. Als Begründung gab er an, „übermäßige Wildschäden“ vermeiden zu wollen. Auch sei die Gefahr von Gewehrschüssen in den betroffenen bewohnten Gebieten zu hoch.
 

Der Deutsche Jagdbogenverband versucht bereits seit Jahren, die Bogenjagd in Deutschland wieder einzuführen. Nun ist dieses Bemühen trotz der vorgeschobenen Begründungen anscheinend auf offene Ohren gestoßen. Laut dem Ministerium in Potsdam müssen nur noch die Rahmenbedingungen geklärt werden.

Darum ist die Jagd mit Pfeil und Bogen grausam

Viele US-Studien haben ergeben, dass die Bogenjagd zu erheblichem Tierleid führt, da 54 Prozent der getroffenen Tiere nicht sofort getötet werden (1). Wenn die verwundeten Tiere es schaffen, zu fliehen, erwartet sie oft ein tagelanger Todeskampf. Da laut § 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes keinem Tier erhebliche, länger anhaltende Schmerzen zugefügt werden dürfen, führt eine Bogenjagd mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Verstoß gegen dieses Gesetz. Selbst wenn in Betracht gezogen wird, dass Wildschweine andere Fluchtdistanzen/-verhalten als Rehwild an den Tag legen, ist angesichts der Sachlage von einer untragbar hohen Verwundungsrate auszugehen.
 

Statt sich jedoch auf bewährte Studien und das Tierschutzgesetz zu berufen, sollen Wissenschaftler die Bogenjagd auf Wildschweine für das brandenburgische Umweltministerium fachlich begleiten und prüfen, ob diese Art der Jagd tierschutzgerecht ist. Die Kosten für den unnötigen und tierquälerischen Modellversuch – ein mittlerer fünfstelliger Betrag – sollen durch die Steuergelder aus der Haushaltskasse gedeckt werden (2).

Jagd kann Wildschweinbestand nicht regulieren

Die Jagd ist grundsätzlich nicht dafür geeignet, den Bestand von Wildtieren zu regulieren. Durch das Eingreifen der Jäger in die Natur werden natürliche Regulierungsfaktoren wie Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten gestört. Die Zerstörung der Sozialstrukturen der Wildschweine erhöht die Population sogar zusätzlich. So tritt die Geschlechtsreife der Tiere schneller ein und die Geburtenrate steigt. Die Jagd verursacht also selbst den „Überbestand“ bestimmter Wildtierarten. 

Eine friedliche Koexistenz mit allen Wildtieren sollte unser Ziel sein. Genau wie wir Menschen haben auch sie ein Recht, zu existieren und ihren Lebensraum zu nutzen. Unerwünschter Wildschweinbesuch in Gärten, Feldern oder Städten kann auch auf tierfreundliche Weise durch Vergrämungsmethoden wieder „ausgeladen“ werden – ob mit Elektrozäunen, der Verbreitung bestimmter Gerüche oder einer sogenannten Ablenkfütterung.