Strafanzeige: Drei Rehkitze bei der Mahd getötet

Am 7. Juni 2022 sollen insgesamt drei Rehkitze bei der Mahd im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fahrlässig mit einer Landwirtschaftsmaschine getötet worden sein, wie uns von PETA Deutschland in einer Whistleblower-Meldung mitgeteilt wurde. Gegen den mutmaßlich Verantwortlichen haben wir daher Strafanzeige erstattet.

Mit Mähmaschine überfahren und schwer verstümmelt – Rehkitze bei Mahd getötet

Anfang Juni wurde beobachtet, wie während einer Mahd in Borrentin drei Rehkitze von den scharfen Klingen einer Landwirtschaftsmaschine überfahren, verstümmelt und getötet wurden. Augenzeug:innen berichteten, dass die verantwortliche Person die Mäharbeiten auf zwei Wiesengrundstücken „im Schnelldurchgang“ ohne vorherige Vorsichtsmaßnahmen durchführte. Nachdem die erste Wiesenfläche abgemäht war, seien bereits Raubvögel angeflogen, um die Überreste eines getöteten Rehkitzes zu holen – die verantwortliche Person sei dennoch direkt zur nächsten Wiese weitergefahren. Dort überfuhr und tötete sie zwei weitere Kitze. Zeug:innen fanden die schwer verstümmelten Tiere und große abgetrennte Teile ihrer Körper später im Gras.

Wir haben Mitte Juni 2022 bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Strafanzeige gegen die für den Tod der Rehkitze verantwortliche Person eingereicht. Dadurch, dass keine Schutz- oder Vergrämungsmaßnahmen zur Vertreibung oder zum Auffinden von Rehkitzen oder anderen Tieren durchgeführt wurden, hat die Person den grausamen Tod der drei Rehkitze offenbar billigend in Kauf genommen.

„Immer wieder werden Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt. Es ist schockierend, dass in Borrentin gleich drei Rehkitze zerstückelt und einfach achtlos liegen gelassen wurden. Und dann wird geschwiegen, um solche Gräueltaten ja nicht publik werden zu lassen.“

Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA Deutschland

Das Unterlassen von Schutzmaßnahmen ist strafbar

In der Vergangenheit haben wir bereits wiederholt Landwirt:innen in ähnlichen Fällen angezeigt. Mehrere rechtskräftige Verurteilungen bestätigen, dass das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen strafbar ist. Es ist laut Tierschutzgesetz verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Im Naturschutzgesetz ist zudem festgelegt, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt und getötet werden dürfen.

rehkitz

Rund 100.000 Rehe sind jährlich Opfer von Landwirtschaftsmaschinen

In Deutschland kommt es pro Jahr zu etlichen solcher Vorfälle bei Mäharbeiten, bei denen 100.000 Rehe schwer verletzt oder getötet werden. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen wie flatternde Bänder oder Duftzäune schrecken Rehmütter auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weide im Vorfeld zu begehen oder moderne Infrarotsensoren – sogenannte Wildretter – zu nutzen, um die Felder abzusuchen.
 

So können Sie Rehkitzen und anderen Jungtieren helfen 

  • Wenn Sie selbst Landwirt:in sind, sollten Sie die nötigen Maßnahmen treffen, um den Tod von Rehkitzen zu verhindern. So kann beispielsweise ein Grünstreifen am Rand des Feldes Zuflucht bieten, der nicht gemäht wird.
  • Sollten in Ihrer Umgebung Landwirt:innen Felder bearbeiten, können Sie diese auf ihre Pflichten hinweisen und Ihre Hilfe anbieten.
  • Bei Verdacht auf Verstöße sollten Sie sofort die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises informieren.

Machen Sie Ihr eigenes Grundstück zu einem sicheren Rückzugsort für Wildtiere.