Wenn der Mensch stirbt: Tipps zur Vorsorge für Hund, Katze & Co.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob für Ihren tierischen Mitbewohner an alles gedacht ist, wenn Sie ihn nicht mehr versorgen können? Da es schnell zu Unfällen oder anderen Unglücken kommen kann, ist es sehr wichtig, sich diesem heiklen Thema zu stellen und Vorkehrungen für den tierischen Liebling zu treffen.

Wer sich bereits Gedanken über die Vorsorge des Hundes oder der Katze gemacht und diese schriftlich festgehalten hat, kann viel beruhigter sein und braucht sich für den Fall der Fälle keine Sorgen um den tierischen Freund zu machen.

Vor der Aufnahme des tierischen Mitbewohners

Idealerweise beginnt die Vorsorge für den tierischen Freund bereits vor der Aufnahme des Tieres. Stellen Sie sich beispielsweise bei bestimmten Krankheitsrisiken oder einem höheren Alter die Frage, ob ein älteres Tier besser zu Ihnen passen würde als ein junges. Im Tierheim warten zahllose Hunde, Katzen und Kleintiere verschiedensten Alters darauf, in ein neues Zuhause einziehen zu dürfen.

Hund im Zwinger
Im Tierheim warten viele Tiere auf ein neues Zuhause.

Kurzfristige Vorsorge: Sicher allein zu Hause

Auch wenn Sie nur für kurze Zeit das Haus verlassen müssen, wie beispielsweise für einen Arztbesuch, ist es immer wichtig, dass der tierische Mitbewohner zuhause ausreichend versorgt ist. Ist der Napf mit Wasser gefüllt? Hat der tierische Begleiter vielleicht sogar eine nette Beschäftigungsmöglichkeit? Und kann er überhaupt allein bleiben? Denn auch das will gelernt sein.

Zudem können Sie in Ihrem Portemonnaie einen Zettel mit sich führen, der besagt, dass zuhause ein tierischer Mitbewohner auf Sie wartet.

Langfristige Vorsorge: Finden Sie den passenden Tierpaten

Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Person aus Ihrem Bekanntenkreis ebenfalls Tierliebhaber ist und bereit wäre, sich um Ihr Tier zu kümmern, falls Sie versterben oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, für Ihren tierischen Mitbewohner zu sorgen. In manchen Städten gibt es Organisationen für Tierpaten, die man ansprechen kann.

Wenn Sie im Vorfeld mit der betreuenden Person alles Nötige besprechen, haben Sie Gewissheit, dass für Ihren Liebling immer gut gesorgt sein wird. Wichtig ist, dass Sie dem zukünftigen Betreuer Ihres Tieres vertrauen und sich darauf verlassen können, dass dieser die Pflege auch tatsächlich annimmt, sollten Sie erkranken oder versterben.

Katze sitzt im Korb vorm Fenster
Tierpaten sollte sich sicher sein, dass sie einem Tier das Zuhause schenken können, das es verdient hat.

Halten Sie die Vorsorgevereinbarung schriftlich fest

Treffen Sie mit dem zukünftigen Versorger eine schriftliche Vereinbarung darüber, wie sowohl zu Ihren Lebzeiten als auch nach Ihrem Ableben für Ihren tierischen Mitbewohner gesorgt werden soll. In der Vereinbarung sollte stehen:

  • welche Bedürfnisse und Vorlieben Ihr tierischer Freund hat, wie beispielsweise beim Futter oder der Fellpflege.
  • Weiterhin sollten Sie festhalten, ob der tierische Mitbewohner Medikamente nehmen muss und wie oft er zum Tierarzt gebracht werden sollte.
  • Wichtig ist natürlich auch, wie der Verbeiner gegenüber Menschen und vor allem anderen Tieren oder Artgenossen reagiert.
  • Und auch, wenn es ein trauriges Thema ist: In der Vereinbarung sollte ebenfalls festgehalten werden, was mit dem tierischen Mitbewohner passieren soll, wenn er verstirbt. Soll er – je nach Tierart – auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden? Soll er eingeäschert und die Asche verstreut werden?

Damit die schriftliche Vereinbarung gültig ist, muss sie von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Nehmen Sie die Vereinbarung in Ihr Testament auf

Nehmen Sie zusätzlich in Ihrem Testament eine Auflage auf, die besagt, wie sich der zukünftige Versorger um das Tier kümmern soll. Juristisch stellt ein Tier grundsätzlich eine Sache dar. Daher muss mittels einer Auflage korrekt formuliert werden, wer eine Aufwandsentschädigung für die Pflege erhält, und vor allem, welchen Pflegeumfang dies für das Tier umfasst. Hierzu ist es notwendig, einen Geldbetrag festzulegen, der dem Versorger für das Tier und seinen Aufwand an die Hand gegeben wird. Kontrolliert wird die Umsetzung der Auflage durch die Erben.

Geben Sie dem ausgewählten Tierpaten und dem Erben im Vorfeld eine Abschrift Ihres Testaments. Eine Testamentseröffnung dauert in der Regel nämlich oftmals mehrere Wochen, wohingegen der tierische Mitbewohner im Falle Ihres Ablebens umgehend versorgt werden muss.

So helfen Sie mit ihrem Testament weiteren Tieren

Ein Erbe muss nicht zwangsläufig ein Nachkomme oder Verwandter sein, auch gemeinnützige Organisationen können im Testament genannt werden. Beispielsweise können Sie sich mit Ihrem Erbe auch nach Ihrem Ableben für die Tiere einsetzen.