Trotz Verbot: Noch immer Tierversuche für Kosmetik in der EU!

Das Tierversuchsverbot der Europäischen Kosmetikverordnung suggeriert seit Jahren, dass kosmetische Produkte in der EU mit gutem Gewissen gekauft werden könnten – denn die seit 2013 gültige Verordnung verbietet Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe sowie auch das Inverkehrbringen entsprechender Kosmetika, deren Inhaltsstoffe für diesen Zweck außerhalb der EU an Tieren getestet wurden.

Doch im August 2021 veröffentlichte Zahlen des Center for Alternatives to Animal Testing (CAAT) belegen, was PETA seit Jahren anprangert: für Kosmetika werden Tiere weiterhin in Laboren gefangen gehalten und für Versuche missbraucht, Tierversuche sind noch immer an der Tagesordnung.

2013 gab es allen Grund zu feiern: Sämtliche Verbote von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe traten vollständig in Kraft, ebenso das Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Kosmetika. Wir dachten, damit bliebe tausenden Tieren unsagbares Leid erspart – Tiere, die nur deshalb leiden, weil ein weiterer Mascara, Lippenstift oder Lidschatten hergestellt werden soll. Doch schon ein Jahr später konnten wir aufzeigen, dass kosmetische Inhaltsstoffe in der EU noch immer an Tieren getestet werden. Grund dafür ist eine fehlerhafte Auslegung der in den entsprechenden Gesetzen enthaltenen Vorgaben.

Was unternimmt PETA?

PETA kämpft in diesem Bereich seit Langem unerbittlich für die Tiere:

  • 2013: Kosmetikversuchs- und Vermarktungsverbot der EU treten vollständig in Kraft

    Das EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und kosmetische Inhaltsstoffe, die EU-Kosmetikverordnung, tritt vollständig in Kraft. Ergänzt wird sie durch ein EU-weites Verkaufsverbot für Produkte, die neu an Tieren getestet wurden. Diese Schritte hätten eigentlich zur Folge haben sollen, dass man sich beim Einkauf sicher sein kann, dass alle neuen Kosmetika bzw. kosmetische Inhaltsstoffe, die nach dem 11. März 2013 entwickelt wurden, nicht an Tieren getestet wurden. Außerdem hätten die Verbote bedeutet, dass für bestehende Inhaltsstoffe keine neuen Tests gefordert werden.

    Ein entscheidender Hinweis erfolgt noch im selben Jahr: Die Europäische Kommission deutet an, dass für Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika verwendet werden, keine Tierversuche unter REACH erforderlich sein sollten. REACH ist die europäische Chemikalienverordnung.

  • 2014: Tierversuche durch die Hintertür

    Die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) geben bekannt, dass in bestimmten Fällen auch weiterhin Tierversuche eingefordert werden könnten. Konkret beziehen sie sich auf Chemikalien, die nur in Kosmetika genutzt werden und bei denen die Möglichkeit besteht, dass Arbeitskräfte während des Herstellungsprozesses mit ihnen in Kontakt kommen. Dies soll auch gelten, wenn die jeweiligen Inhaltsstoffe bereits als sicher für den Konsum eingestuft wurden.

    Tierversuche für Inhaltsstoffe, die nicht nur für Kosmetika, sondern auch für andere Produkte genutzt werden, waren durch die ECHA bereits zugelassen – unabhängig davon, ob Arbeitskräfte damit in Kontakt kamen. Das deutet darauf hin, dass REACH die Kosmetikverordnung außer Kraft setzt.

    Ein solches Vorgehen stellt eine klare Verletzung sowohl von REACH als auch der Kosmetikverordnung dar. Denn es war in keiner Weise vorgesehen, dass REACH das Kosmetikversuchsverbot aushöhlen sollte.

    Tierversuchshase im Käfig

  • 2015: PETA startet mit einer Kosmetikkampagne ins neue Jahr

    In einem Aktionsaufruf bittet PETA die Öffentlichkeit um Hilfe. Tausende Menschen wenden sich daraufhin an die ECHA und die Europäische Kommission und fordern sie auf, nicht zuzulassen, dass kosmetische Inhaltsstoffe an Tieren getestet werden. Die Kommission reagiert und erklärt, ihre Position habe sie nicht geändert. Doch das reicht uns nicht!

  • 2016: PETA UK reicht Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten ein

    Nach einem Austausch zwischen PETA UK, der Europäischen Kommission und der ECHA legen wir unsere Bedenken der Europäischen Bürgerbeauftragten vor.

    Leider umschifft diese das Thema und weist die ECHA und die Kommission nicht an, ihre Position zu modifizieren. Allerdings wird festgestellt, dass die ECHA und die Kommission zwar einen Leitfaden ausgegeben haben, dies jedoch nicht zwangsläufig bedeute, dass der Leitfaden auch korrekt sei. Uns ist bewusst, dass er das nicht ist – und dass die EU-Verbote zu Kosmetikversuchen dringend aufrechterhalten werden müssen.

  • 2017: PETA-Wissenschaftsteam hilft, grausamen Test zu verhindern

    Das PETA International Science Consortium Ltd. unterstützt ein Unternehmen im Kampf gegen eine ECHA-Forderung – mit Erfolg! Die ECHA hatte verlangt, dass das Unternehmen einen kosmetischen Inhaltsstoff im Tierversuch testet. Dabei hätte man schwangeren Ratten oder Kaninchen kosmetische Inhaltsstoffe in hoher Konzentration zwangsverabreicht und dann die Tiere selbst sowie ihren ungeborenen Nachwuchs seziert.

  • 2018: PETA UK in Anhörung vor Ausschuss des Europäischen Parlaments

    Über 100.000 Menschen unterzeichnen einen offenen Brief von PETA UK und ihren europäischen Partnerorganisationen. Die EU wird darin aufgefordert, grausame Tierversuche einzustellen und unter REACH hochmoderne tierfreie Forschungsmethoden zu akzeptieren.

    Dr. Julia Baines, Wissenschaftlerin und Mitarbeiterin bei PETA UK, erklärt Abgeordneten bei einem Treffen des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, dass kosmetische Inhaltsstoffe noch immer an Tieren getestet werden. Sie fordert die Verantwortlichen auf, diese beschämende Praxis endlich einzustellen – so, wie es bereits in der Kosmetikverordnung vorgesehen ist. Der Ausschluss erklärt sich bereit, aktiv zu werden.

  • 2019: Zurück im Europäischen Parlament

    Parallel zu all diesen Bemühungen verlangen Regulierungsbehörden die ganze Zeit weiterhin Tierversuche. Zum Glück wehren sich jedoch immer mehr Unternehmen dagegen. PETAs Wissenschaftskonsortium wird in jedem einzelnen Fall als offizieller Intervenient anerkannt.

    Dr. Baines wendet sich an die Intergroup on Welfare and Conservation of Animals des Europäischen Parlaments. Sie fordert die Parlamentsmitglieder auf, die Europäische Kommission und die ECHA für die Schwächung des Kosmetikversuchsverbots zur Verantwortung zu ziehen.

  • 2020: Noch immer werden Tierversuche eingefordert – wir kämpfen für das Verbot!

    Das Wissenschaftskonsortium wendet sich in weiteren Fällen zu kosmetischen Inhaltsstoffen an die ECHA-Widerspruchskammer. Den Höhepunkt erreicht diese Arbeit mit dem Fall Symrise. Nun, da Symrise vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidungen vorgehen will, wird das Wissenschaftskonsortium dem Unternehmen erneut mit Rat und Tat zur Seite stehen und sich als Intervenient bewerben.

    EU-Behörden verlangen weiterhin, dass Tiere für grausame und vermeidbare Experimente mit Kosmetik-Inhaltsstoffen missbraucht werden – PETA und andere Tierschutzorganisationen schließen sich zusammen, um das EU-Tierversuchsverbot zu verteidigen. Auch hunderte Unternehmen und Marken schließen sich unserer Verteidigung des Tierversuchsverbots an.

  • 2021: Zahlen belegen Tausende Tierversuche

    Laut einem vom Center for Alternatives to Animal Testing (CAAT) veröffentlichten Dokument wurden in der EU seit 2007 Tausende Inhaltsstoffe registriert und an unzähligen Tieren in grausamen Versuchen getestet: So wurden über 3.200 kosmetische Inhaltsstoffe mit doppeltem Verwendungszweck und mehr als 400 mit ausschließlich kosmetischem Verwendungszweck unter REACH registriert. Seit dem stufenweisen Inkrafttreten des EU-Kosmetikversuchsverbots 2009 und 2013 wurden dennoch 104 Versuche an Tausenden Tieren durchgeführt. [1]

    Diese Zahlen zeigen, was PETA seit Jahren anprangert: Das Tierversuchsverbot in der EU wird systematisch verletzt und Tiere werden weiterhin für Kosmetikversuche missbraucht.

    Gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen haben wir von PETA im Februar 2021 die EU-Kommission in einem Brief aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) alle bestehenden Aufforderungen zur Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe aussetzt. Derzeit hat die ECHA weitere Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe vorgeschrieben – aber viele davon wurden noch nicht durchgeführt und es ist noch möglich, die Durchführung der Versuche zu verhindern.

    Für den Fall Symrise wurde PETAs Wissenschaftskonsortium nun offiziell als Streithelfer zugelassen. Wir unterstützen das Unternehmen nun vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Forderung der ECHA, zwei kosmetische Inhaltsstoffe an über 5.000 Tieren zu testen.

Was Sie tun können

Wir müssen Druck aufbauen und zeigen, dass die Öffentlichkeit gegen grausame Kosmetikversuche ist. Bitte fordern Sie die Europäische Kommission und die ECHA auf, das Gesetz aufrechtzuerhalten: Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe dürfen unter keinen Umständen erlaubt sein.

So können Sie herausfinden, ob Ihre Kosmetik tierversuchsfrei ist – oder Sie orientieren sich einfach an unserer Liste tierversuchsfreier Kosmetikhersteller!