Klöckners heuchlerische „Tierwohl-Abgabe“ bringt keine Besserungen

Anfang Juli 2020 brachte die Bundesregierung den Antrag „Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung konsequent umsetzen“ in den Bundestag ein. Damit will Julia Klöckner der immer lauter werdenden Kritik an der systematischen Tierquälerei in der Agrarindustrie begegnen. Der Plan: Die landwirtschaftliche Tierhaltung soll bis 2040 unter anderem durch eine geringfügige „Tierwohl-Abgabe“ im Cent-Bereich auf Fleisch, Käse und Milch verbessert werden. [1] Das Niveau soll dann für alle Haltungen mindestens auf „Stufe 2“ des bisher freiwilligen BMEL-Tierwohlkennzeichens liegen.

Doch diese nach 20 Jahren angestrebte „Stufe 2“ wäre weiterhin eine Katastrophe für die Tiere, denn sie hat nichts mit Tierschutz oder Tierwohl zu tun. Zudem würde die 20-jährige Übergangsfrist die bislang erlaubten Tierquälereien in der Agrarindustrie – etwa Amputationen von Körperteilen, Qualzuchten oder die dauerhafte Anbindehaltung von Kühen – vermutlich über Jahrzehnte legalisieren.

Grafik Tierwohl Label im Ueberblick
Weiterhin Tierquälerei: Ein Schweineleben auf 1,1 qm bei Stufe 2

In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sowie an die Fraktionsvorsitzenden und tierschutz- und agrarpolitischen Sprecher der Parteien im Bundestag üben wir scharfe Kritik an den Empfehlungen der Expertenkommission unter der Leitung des ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministers Jochen Borchert:

„Die Lösungsvorschläge sind aus Tierschutzsicht eine große Enttäuschung, denn sie signalisieren der Branche ein „Weiter so“ auf Jahrzehnte hinaus. Das milliardenfache skrupellose und verabscheuungswürdige Tierleid muss sofort und ohne jede weitere Übergangsfrist von Ihnen beendet werden“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender bei PETA Deutschland e.V. an die Spitzenpolitiker.

Tierquälereien gehören zum System und wurden von der Politik legalisiert

Ein Großteil der tierhaltenden deutschen Landwirte verstößt mit Rückendeckung durch Teile der Politik seit Jahrzehnten nahezu flächendeckend gegen Gesetze und Verordnungen sowie höchstrichterliche Rechtsprechungen. Beispiele dafür sind das millionenfache Vergasen von Küken, die Haltung von Sauen in zu engen Kastenständen, die dauerhafte Anbindehaltung von Kühen oder die Amputation von Körperteilen, um Tiere an die Haltungssysteme anzupassen. Wasservögel werden ohne Wasserfläche gehalten, qualgezüchtete Puten brechen teilweise unter ihrem eigenen Körpergewicht zusammen und Untersuchungen an Schweinen in Tierkörperbeseitigungsanlagen belegten, dass ein Großteil der Tiere zu Lebzeiten länger anhaltende, erhebliche Leiden ertragen musste.

Die Umsetzung der Empfehlungen des „Kompetenznetzwerks“ wäre ein weiterer Schlag ins Gesicht für den Tierschutz und die Rechtsstaatlichkeit. Selbst nach Ablauf der 20-jährigen Übergangsfrist würde die milliardenfache skrupellose Tierquälerei in deutschen Ställen nicht aufhören.

Was Sie tun können

Die einzige Möglichkeit, Tieren in der Agrarindustrie zu helfen, ist eine vegane Ernährung.