PETA-Ermittler decken illegale Kettenhaltung auf

Update: September 2012
Traurige Neuigkeiten: Als PETA-Ermittler die Hundehaltung im September erneut in Augenschein nahmen, hatte der Halter Zwinger für die Hunde errichtet – höchstwahrscheinlich um die Auflagen vom Veterinäramt umzusetzen. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft Münster (Az.: 540 Js 1601/12) eingestellt. Die PETA-Ermittler bleiben weiter an dem Fall dran, es ist Beschwerde eingelegt worden.

August 2012
Auf einem abgelegenen Grundstück in Ostbevern bei Münster hält ein 78-jähriger Mann seit Jahren Hunde – unter offensichtlich katastrophalen Bedingungen. Früher fuhr der ehemalige Gymnasiallehrer Schlittenrennen mit Hunden. Heute fristet ein Großteil seiner Tiere ein Leben an Ketten, obwohl das in Deutschland grundsätzlich verboten ist.

Hund an einer sehr kurzen Kette © PETA

Katastrophale Bedingungen
Das Gelände macht einen völlig heruntergekommenen Eindruck. Zwischen altem Gerümpel stehen notdürftig gezimmerte Hundehütten. Nach Schätzungen des zuständigen Veterinäramts leben hier 78 Hunde. Das PETA-Ermittlerteam zählte etwa 40 Tiere, die an teilweise extrem kurzen Ketten festgebunden sind. Die Welpen auf dem Gelände lassen darauf schließen, dass der Mann unter diesen erschreckenden Bedingungen sogar züchtet. Einige der „Kettenhunde“ haben weder einen Unterstand noch einen Schattenplatz, keiner von ihnen hat Zugang zu Wasser!

Ist sich der Hundehalter der Situation bewusst?
Als die PETA-Ermittler eintrafen, befreite der Halter rasch zwei Hunde aus einer kleinen Transportkiste, in der sie eingepfercht waren, und ließ einen weiteren von einer kurzen Kette. Auf Nachfrage des PETA-Ermittlerteams erklärte der Mann jedoch zugleich, dass er seine Hunde bereits seit Jahren in dieser Form hält. Den Umgang rechtfertigt er mit Streiteren zwischen den Hunden – die auftreten, sobald mehr als drei Hunde zusammenleben würden. Insgesamt wirkt der Mann klar überfordert und die Zustände auf dem Gelände erinnern an die Tierhaltung eines Tiermessis

 

Völlig heruntergekommenes Gelände © PETA

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung
Neben der verbotenen Kettenhaltung fanden die PETA-Ermittler weitere Verstöße gegen die gesetzlich verbindlichen Mindestanforderungen an die Hundehaltung vor:

Keine schattigen, windgeschützten Liegeplätze für einen Großteil der Hunde.

  • Keine wärmegedämmten Liegeflächen.
  • Teilweise gab es nicht einmal Schutzhütten. Für einen Hund diente ein alter Lkw als Hüttenersatz.
  • Die Hunde haben kein Trinkwasser.

    Auflagen statt Hundehalteverbot
    Angesichts der tierschutzwidrigen Zustände und der offensichtlichen Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung schalteten die PETA-Ermittler umgehend das Veterinäramt Warendorf ein – ein Hundehalte- und Zuchtverbot ist aus Sicht von PETA unumgänglich! Doch die Behörde, nach deren Angaben die Tierhaltung zuletzt vor einem Jahr kontrolliert wurde, ohne dass es damals Auffälligkeiten gegeben hätte, erteilte bislang lediglich Auflagen für die Tierhaltung.

    PETA erstattet Strafanzeige
    PETA erstattete bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafanzeige gegen den Tierhalter. Es gilt zu klären, ob der Halter die erforderlichen Genehmigungen zum Halten und Züchten von Hunden hat, und falls dem so sein sollte, wer ihm diese erteilt hat – trotz der qualvollen Bedingungen, unter denen die hilflosen Hunde tagtäglich leiden müssen.

Sie kennen einen ähnlichen Fall in Ihrer Umgebung?

Anhand dieses traurigen Beispiels möchten wir alle animieren, Vernachlässigung, Misshandlung und Quälerei von Tieren den zuständigen Behörden oder PETA zu melden. Oft kann den Tieren geholfen werden.

Sollten auch Sie Zeuge von Grausamkeiten an Tieren werden, gilt Folgendes zu beachten: Finden Sie zunächst die Adresse und Telefonnummer der in Ihrer Stadt für den Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus und bitten Sie diese um Mithilfe. Legen Sie den Zuständigen eine präzise, schriftliche Aussage darüber vor, was Sie gesehen haben – falls möglich, legen Sie auch Fotos bei. Machen Sie sich immer genaue Notizen zu den Kontaktpersonen und zum Gesprächsverlauf. Geben Sie niemals ein Schreiben oder Dokument weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Akten angefertigt zu haben. Bringen Sie immer zum Ausdruck, dass Sie auf die konsequente Verfolgung des Falls bestehen. Bleiben alle eventuellen Bemühungen der Zuständigen ohne zufriedenstellendes Ergebnis, wenden Sie sich mit dem Anliegen an deren Vorgesetzte.

Falls Sie persönlich Zeuge eines Aktes von Grausamkeit an Tieren werden, können Sie sich auch an Ihre örtliche Polizeistation wenden und direkt Anzeige gegen die betreffenden Tierquäler erstatten.

Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, entsprechende Fälle anonym zu melden.

In vielen Fällen können wir den Tieren helfen, dank Ihrer Unterstützung.