Nachdem der französische Fußball-Nationalspieler Kurt Zouma Anfang Februar 2022 vor laufender Kamera gemeinsam mit seinem Bruder Yoan Zouma eine Katze getreten und geschlagen hatte, wurden die Brüder Anfang Juni 2022 wegen Tierquälerei verurteilt. [1]
Französische Fußball-Brüder wegen Tierquälerei verurteilt
Das Video, in dem zu sehen ist, wie Kurt Zouma die Katze teilweise vor den Augen eines Kindes misshandelt, sorgte weltweit für Empörung. Kurz darauf musste der 27-Jährige sich vor Gericht verantworten. Am 1. Juni 2022 wurde er zu 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zudem entschied das Gericht in London, dass Kurt Zouma in den nächsten fünf Jahren keine Katzen halten darf. Der Fußballer muss die Gerichtskosten in Höhe von rund 10.570 Euro übernehmen.
Sein Bruder Yoan Zouma, ebenfalls Fußballspieler, verbreitete das Video über die Social-Media-Plattform Snapchat. Auch ihm wurde das Verbot erteilt, in den nächsten fünf Jahren Katzen zu halten. Er muss 140 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. [1]
Tierquälerei ist oft Vorstufe von Gewalt gegenüber Menschen
Gewalt gegen Tieren erfordert besondere Aufmerksamkeit: Psycholog:innen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich weitgehend einig, dass Tierquälerei zum Schutz von Tier und Mensch konsequent verfolgt und bestraft werden muss. Die Misshandlung von Tieren kann auf schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen hindeuten und ein Warnsignal für Gewalttaten gegenüber Menschen sein. [2]
Melden Sie Tierquälerei!
Leider gibt es immer wieder Fälle von Tierquälerei. Sollten Sie Gewalt gegenüber und Vernachlässigung von Tieren beobachten, können Sie uns diese Missstände über unser Formular melden – auch anonym!
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Quellen
[1] Der Tagesspiegel (2022): Kurt Zouma wegen Tierquälerei verurteilt, https://www.tagesspiegel.de/sport/fussballer-hatte-katze-misshandelt-kurt-zouma-wegen-tierquaelerei-verurteilt/28391994.html (eingesehen am 02.06.2022)
[2] Mariak, Volker (2017): Die Spirale der Gewaltkriminalität. Tierquälerei und Tiertötung als Vorstufe der Gewalt gegenüber Menschen. Kriminologische Beiträge zur Prüfung einer Verrohungsthese, Hamburg, S. 439