Leinenpflicht: Wann müssen Hunde im Wald angeleint werden?

Jedes Jahr Anfang April beginnt im Frühling die sogenannte Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere wie Hasen, Füchse, Wildschweine und Rehe ihre Kinder vorrangig zur Welt bringen. Zum Schutz der Tiere sollten Sie Ihren Hund in dieser Zeit anleinen, denn freilaufende Hunde könnten Jungtiere aufhetzen oder brütende Vögel aufschrecken. Auch für die Hunde können Begegnungen mit Tiermüttern, zum Beispiel bei Wildschweinen, gefährlich werden, wenn diese ihren Nachwuchs verteidigen.

In einzelnen Bundesländern gilt daher die sogenannte Leinenpflicht. Erfahren Sie hier, welche Regelungen wo und wann gelten und wie Sie Ihren tierischen Mitbewohner auch an der Leine abwechslungsreich und tiergerecht beschäftigen.

Leinenpflicht: Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Das Frühjahr ist die Brut- und Setzzeit: Meist bringen Wildtiere ihren Nachwuchs in den Monaten zwischen März und Juli zur Welt. Einige Tierbabys wie Fuchskinder kommen aber auch bereits im März, Februar oder vereinzelt sogar noch früher zur Welt.

Einige Bundesländer haben bereits die Leinenpflicht für Hunde beschlossen: In Berlins Wäldern gilt beispielsweise ganzjährig die Verpflichtung, seinen Hund anzuleinen. [1] Auch in Brandenburg und Hamburg müssen Hunde das ganze Jahr angeleint werden. [2, 3]

  • Regelungen einzelner Bundesländer

    Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg gilt keine generelle Leinenpflicht. Dort begehen Hundehalter:innen jedoch in dem Moment eine Ordnungswidrigkeit, in dem sie ihren Hund nicht abrufen können. [4]

    Bayern

    Auch im Freistaat Bayern gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. [5]

    Berlin

    Seit 2019 gilt in Berlin in Wäldern ganzjährig Leinenpflicht – außer die Aufhebung der Leinenpflicht ist am Waldeingang ausdrücklich gekennzeichnet. [6]

    Brandenburg

    In Brandenburg gelten für Hundehalter:innen strenge Regeln: Dort müssen Hunde das ganze Jahr angeleint sein. Dabei darf die Leine maximal zwei Meter lang sein. [7]

    Bremen

    In Bremen gilt die Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli – in dieser Zeit müssen Hunde in der Natur angeleint werden. [8] Außerhalb der Schonzeit dürfen Halter:innen nur mit angeleinten Hunden außerhalb von Waldwegen spazieren.

    Hamburg

    In Hamburg wurde eine ganzjährige Leinenpflicht eingeführt. In einigen Teilen der Hansestadt dürfen Halter:innen mit Hunden gar nicht spazieren gehen – diese sind eindeutig mit Schildern gekennzeichnet. [9]

    Hessen

    In Hessen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, Kommunen können sie jedoch während der Brut- und Setzzeit individuell festlegen. [10]

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald. [11]

    Niedersachsen

    Vom  April bis 15. Juli gilt in Niedersachsen zum Schutz von Wildtieren die Leinenpflicht in der freien Landschaft. [12] Außerhalb der Schonzeit dürfen Hunde nur angeleint außerhalb von Waldwegen laufen.

    Nordrhein-Westfalen

    In NRW gibt es keinen pauschalen Leinenzwang – Hunde müssen jedoch jederzeit abrufbar sein und abseits der Waldwege angeleint werden. [13]

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz gibt es keine landesweiten Vorschriften zur Leinenpflicht, je nach Region können aber Einschränkungen gelten. Im Wald dürfen Hunde nur dann abgeleint werden, wenn sie jederzeit abrufbar sind. [14]

    Saarland

    Vom  März bis zum 30. Juni müssen Hunde im Saarland während der Brut- und Setzzeit angeleint bleiben. In den übrigen Monaten dürfen Mensch und Hund sich im Wald frei bewegen, solange sie keine anderen Lebewesen stören. [15]

    Sachsen

    In Sachsen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, die einzelnen Städte und Gemeinden entscheiden individuell. In einigen Naturschutzgebieten wie der Luppeaue im Leipziger Auwald und der Sächsischen Schweiz ist die Leinenpflicht für Hunde vorgeschrieben. [16]

    Sachsen-Anhalt

    Hunde müssen in Sachsen-Anhalt vom März bis zum 15. Juli an der Leine bleiben, um den Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren in Wäldern zu gewährleisten. [17]

    Schleswig-Holstein

    In den Wäldern und auf den Deichen Schleswig-Holsteins gilt eine ganzjährige Leinenpflicht – unabhängig von der Brut- und Setzzeit. Dadurch sollen die dort lebenden Wildtiere geschützt werden. [18]

    Thüringen

    In Thüringer Wäldern gilt ganzjährig Leinenpflicht: Alle Hunde, die nicht in der Jagd eingesetzt werden, müssen an der Leine geführt werden. [19]

Keine bundeseinheitliche Regelung: Halter:innen sind gebeten, Tieren und Natur rücksichtsvoll zu begegnen

Trotz punktueller landesrechtlicher Vorschriften gibt es jedoch keine bundeseinheitliche Regelung. Hundehalter:innen sollten sich vor Ausflügen mit ihren tierischen Mitbewohnern in den Wald über regional geltende Vorschriften informieren und sich in der Natur rücksichtsvoll gegenüber ihrer Umgebung verhalten – gegenüber Tieren, Pflanzen und Mitmenschen.

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  • Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht können teilweise hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • In vielen Bundesländern ist es außerdem erlaubt, dass Jäger:innen „wildernde“ Hunde abschießen.
  • Hunde sollten auch in Gebieten, in denen keine Leinenpflicht herrscht, immer abrufbar sein – in anderen Fällen sollten Halter:innen ihre Hunde mit Geschirr und Laufleine sichern.
  • Schleppleinen bieten die Möglichkeit, Hunde schnüffeln zu lassen, während sie durch die Leine gesichert sind. Halter:innen sollten dabei dennoch darauf achten, dass die Hunde auf den Wegen bleiben und nicht in den Wald hineinlaufen.

„Zum Schutz von Wildtieren, aber auch zum Schutz unserer Hunde stehen wir Hundehalter:innen in der Verantwortung, bei unseren Spaziergängen in der Natur Sorge zu tragen, dass eine friedliche und ungestörte Brut- und Setzzeit stattfinden kann.“

Jana Hoger, Fachreferentin im Bereich tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland

5 Tipps, um Hunde an der Leine mit Spaß und Abwechslung zu beschäftigen und auszulasten

Alle Menschen, die mit Hunden in der Natur unterwegs sind, sollten ihre Vierbeiner bei Spaziergängen anleinen. Damit Mensch und Tier dennoch Spaß beim Spazieren haben, gibt es einige Tipps, mit denen die Laufrunde trotz Einschränkung Spaß macht.

  1. Schnüffelspaziergang: Die täglichen „Gassirunden“ sind für Hunde immer ein Highlight. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Spaziergänge und nehmen Sie auch mal die Geschwindigkeit raus und lassen Sie den Hund so lange seine Umgebung erschnüffeln, wie er möchte. Das sorgt für Ausgeglichenheit und unaufgeregte Auslastung – trotz Leine. Denn das Aufnehmen von Gerüchen mit der Nase gehört zu den Grundbedürfnissen von Hunden.
  2. Suche nach Leckerlis: Sie können Ihren Vierbeiner Leckerlis oder sogar eine größere Ration an Nahrung beim Spaziergang suchen lassen. Für Hunde ist ausgiebiges Schnüffeln anstrengend und daher eine gute Form der Auslastung, ohne dass sie sich freilaufend austoben müssen.
  3. Stadttraining: Sie können die Brut- und Setzzeit für Ausflüge in die Stadt nutzen. Die Stadt ist auf Dauer vielleicht nicht so „hundegerecht“ wie freier Auslauf auf Feldern. Im städtischen Umfeld bekommen Hunde jedoch viel Input und können eine Menge neue Gerüche erschnüffeln und Sachen erkunden. Gehen Sie bitte nur mit Ihrem Hund in die Stadt, wenn er sich dort auch wohlfühlt – jedes Training sollte immer dem Hund angepasst sein.
  4. Verabredungen zum Spielen: Die Brut- und Setzzeit heißt nicht, dass unsere Hunde nicht mehr miteinander spielen dürfen. Auf eingezäunten Freilaufflächen ist das natürlich trotzdem möglich. Gelegentlich bietet sich dafür auch der eigene Garten an.
  5. Beschäftigung zu Hause: Schnüffelteppiche oder Suchspiele in der Wohnung oder im Haus sind für Hunde eine tolle geistige Auslastung.
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