Tierschutzgesetz-Reform: Bundesregierung muss handeln

Update vom 7. Februar 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Anfang Februar den Entwurf für das neue Tierschutzgesetz an die Verbändeanhörung gegeben. Bis zum 1. März können Verbände ihre Stellungnahmen einreichen.

Im neuen Entwurf sollen nur einige der schlimmsten Formen der Tierquälerei endlich angegangen werden: Beispielsweise soll das Kochen lebender Hummer verboten werden und bestimmte Wildtierarten, darunter Großkatzen und Robben, sollen nicht mehr im reisenden Zirkus auftreten dürfen.

Jedoch fehlen wichtige Verbote wie für Langstreckentiertransporte, exotische Haustiere und den Online-Tierhandel. Die Regelung zur Anbindehaltung von Rindern ist enttäuschend und Amputationen in der Agrarindustrie bleiben erlaubt. Das Thema Tierversuche wird gar nicht adressiert.

Das geplante Gesetz ändert wenig am Leiden von Millionen Tieren. Dennoch ist die Novelle ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn es uns gelingt, im Bearbeitungsprozess weitere Änderungen für mehr Tierschutz zu erwirken.

Online-Petition
Deutschland braucht ein Heimtierschutzgesetz!
Bitte helfen Sie den Tieren, die in Privathaltung, im Zoohandel und in der Zucht und unterstützen Sie unsere Forderung nach besserem Schutz für unsere tierischen Begleiter!

Online-Petition

Deutschland braucht ein Heimtierschutzgesetz!

Bitte helfen Sie den Tieren

Bitte schützen Sie 'Heimtiere' durch ein Heimtierschutzgesetz!

 

Sehr geehrte Damen & Herren,

leider haben Sie es verpasst, bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes eine spezifische Heimtier-Verordnung zu integrieren. Millionen von „Heimtieren“ in Deutschland fehlt der angemessene rechtliche Schutz! Deswegen sind Sie gefordert, ein neues und fortschrittliches Heimtierschutzgesetz zu erlassen. Unter anderem ist die rechtliche Regelung folgender Punkte dringend notwendig:


Haltungsverordnung für alle „Heimtiere“
Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel etc.)
Bundesweite Einführung eines Hundeführerscheins für Hundehalter
Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
Massive Eindämmung der Zucht aller „Heimtiere“
Verbot von „Qualzuchten“
Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel
Ausbildungsverordnung für Mitarbeiter des Zoohandels
Verbot des Haustier-Abschusses durch Jäger
Tieren in privater Haltung, in der Zoohandelsindustrie und im Zuchtbetrieb muss rechtlicher Schutz gewährt werden.
Verbot der Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden das Verbot von Exotenbörsen


Deshalb unterstütze ich PETAs Forderung nach einem Heimtierschutzgesetz! Ich bitte Sie, alle nötigen Maßnahmen zum Erlass eines solchen Gesetzes zu ergreifen und für eine konsequente Durchsetzung dieser Vorschriften Sorge zu tragen. Mit freundlichen Grüßen,

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Update vom 20. März 2023

Originalartikel vom 6. April 2022

Anfang des Jahres wurden von Mitgliedern der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zwei enorm wichtige Rechtsgutachten zur Reform des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen entstand so ein Vorschlag zur Anpassung des aktuellen Tierschutzgesetzes, welcher laut Pressemeldung der DJGT wirksam und effektiv vollzogen werden kann. [1] Die Gutachten beinhalten grundlegende Anpassungen im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung, bei Tiertransporten und der Tötung im Schlachthof sowie im Bereich Tierversuche. [2]

Haben wir in Deutschland ein Tierschutzgesetz?

Das deutsche Tierschutzgesetz bietet Tieren in der Landwirtschaft und in Versuchsanstalten kaum Schutz. Oftmals ist sogar das Gegenteil der Fall, weshalb im Volksmund von einem „Tierausnutzgesetz“ gesprochen wird. Fast durchgehend stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund; oder es fehlt die Orientierung an neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das hat fatale Folgen für die Tiere, die ihr ganzes Leben lang anhaltende Schmerzen und Leiden ertragen müssen – und das, obwohl das Staatsziel Tierschutz bereits vor 20 Jahren im Grundgesetz verankert wurde.

Was muss passieren?

Ein Schutz der Tiere in der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierhaltung, auf Transporten und bei der Tötung im Schlachthaus ist in der Praxis kaum gewährleistet. Eine Reform des Tierschutzgesetzes ist daher längst überfällig und dringend erforderlich.

Wir von PETA haben uns deshalb in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden einiger Parteien gewandt. Noch in dieser Legislaturperiode müssen zumindest die Empfehlungen der Gutachten umgesetzt werden, um wenigstens einige der längst überfälligen Verbesserungen für die Tiere zu bewirken.

Schützt ein besseres Tierschutzgesetz die Tiere tatsächlich?

Wer Tieren in der Landwirtschaft oder in Versuchslaboren nachhaltig und konsequent helfen möchte, lebt vegan und achtet auf tierversuchsfreie Produkte. Deshalb setzen wir uns für den veganen Ökolandbau und die Abschaffung aller Tierversuche ein – auch weil tierversuchsfreie Forschung ebenso uns Menschen helfen würde.

Was Sie tun können

Wenden auch Sie sich an die Fraktionsvorsitzenden und fordern Sie diese höflich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um wenigstens die Empfehlungen der Rechtsgutachten umzusetzen.