Neues Tierschutzgesetz enttäuscht – so können Sie aktiv werden!

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Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Tierschutzgesetz. Bis Herbst 2024 soll es verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf [1] ist jedoch eine herbe Enttäuschung, weil selbst die wenigen guten Maßnahmen – wie beispielsweise das Verbot der Anbindehaltung von Rindern und anderen Tieren – mit Ausnahmeklauseln gespickt sind.

Viele andere Tierquälereien wie die Langstrecken-Tiertransporte in ferne Länder, deren Verbot längst überfällig ist, werden einfach gar nicht adressiert. Vor allem die FDP und teils auch die SPD blockieren und weichen wichtige Maßnahmen auf.

Erfahren Sie hier mehr dazu und wie Sie helfen können, dass aus dem „Tiernutzgesetz“ endlich ein echtes Tierschutzgesetz wird!

Bundesregierung erarbeitet neues „Tierschutzgesetz“ – was ist geplant und was fehlt?

Das geplante neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung lässt viele Bereiche unangetastet, die weiterhin erlaubt bleiben sollen und damit weiterhin massives Tierleid legalisieren.

  • Was im geplanten Tierschutzgesetz nicht adressiert wird und demnach erlaubt bleiben soll: Beispiele

    Dies betrifft insbesondere Langstrecken-Tiertransporte in weit entfernte Länder außerhalb der Europäischen Union.

    Amputationen ohne Betäubung zur Anpassung von Tieren an Haltungssysteme in der Landwirtschaft werden ebenfalls nicht verboten, dazu gehören:

    • Kastrationen von Schafen und Ziegen im Alter von bis zu vier Wochen.
    • Das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln.
    • Das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln.
    • Das Abschneiden des krallentragenden letzten Zehengliedes bei „Masthahnenküken“ während des ersten Lebenstages.

    Grausame Betäubungsmethoden wie die Kohlendioxid-Betäubung von Schweinen, das Töten von Fischen ohne Betäubung „beim Massenfang“, Kastenstände für Muttersauen und Tierversuche, für die keine Gesetzesänderungen vorgesehen sind, bleiben ebenfalls erlaubt. Die Privathaltung von exotischen Tieren wie Affen, Schlangen und Tigern sowie die Haltung von Tieren in Zoos, einschließlich Menschenaffen, Delfinen und Eisbären, die besonders häufig unter Verhaltensstörungen leiden, werden nicht eingeschränkt.

    Weiterhin erlaubt bleiben der Verkauf von Tieren auf Online-Plattformen, die private Zwingerhaltung von Hunden, das Kupieren der Rute bei sogenannten Jagdhunden, Totschlagfallen bei der Jagd, grausame Baujagd und die Jagd-Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren, etwa Füchsen in Schliefenanlagen und Enten.

    Darüber hinaus werden die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand, Ponykarussells und Pferderennen nicht verboten.

    Ein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Das geplante neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung enthält zahlreiche Bestimmungen, die trotz ihrer scheinbaren Verbesserungen viele tierquälerische Praktiken weiterhin zulassen:

  • Was zwar verboten werden soll, aber mit Ausnahmen gespickt ist: Beispiele

    So wird die Anbindehaltung von Rindern zwar grundsätzlich verboten, aber selbst nach der ohnehin viel zu langen zehnjährigen Übergangsfrist soll sie saisonal, das heißt über mehrere Monate pro Jahr für Betriebe unter 50 Tieren erlaubt bleiben – was so gut wie alle Betriebe umfasst, da diese tierquälerische Haltungsform überwiegend von Kleinbetrieben durchgeführt wird.

    Zudem soll das Anbindehaltungsverbot nicht für Greifvögel gelten, die bei der Falknerei und in einigen Tierparks die meiste Zeit angebunden gehalten werden.

    Auch viele Wildtierarten wie Zebras, Reptilien und Kängurus bleiben im Zirkus erlaubt: Das laut Entwurf vorgesehene Verbot von Wildtieren wie Elefanten, Flusspferden, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörnern, Primaten sowie Robben wurde durch eine Art „Einzelfallprüfungsklausel“ derart aufgeweicht, dass sich de facto kaum etwas ändern dürfte.

    Zwar sollten Qualzuchten anhand von 18 Merkmalen verboten werden, allerdings werden keine konkreten „Tierrassen“ genannt, deren Nachzucht tatsächlich verboten wird. Zudem soll die Übergangsfrist unfassbare 15 Jahre betragen.

So können Sie helfen, dass ein richtiges Tierschutzgesetz verabschiedet wird!

Schreiben Sie den Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis und fragen Sie, was „Ihre“ Abgeordneten unternehmen, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden.

  1. Rufen Sie www.abgeordnetenwatch.de/­bundestag/­abgeordnete auf
  2. Geben Sie links oben bei „PLZ“ Ihre Postleitzahl ein
  3. Stellen Sie den Abgeordneten der FDP und SPD eine oder mehrere Fragen zum Tierschutzgesetz

Ihre möglichen Forderungen für das Tierschutzgesetz:  (gerne individuell ergänzen)

Wichtig: Bitte verfassen Sie auf der Plattform Abgeordnetenwatch.de unbedingt die Ihnen wichtigen Punkte als Fragen, damit Ihre Nachricht an die Bundestagsabgeordneten durchgestellt wird.

  • Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
  • Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
  • Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
  • Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
  • Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
  • Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
  • Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich