
Anbindehaltung geht meist mit gravierenden Tierschutzverstößen einher
Die Erkenntnis, dass die Anbindehaltung meist mit gravierenden Tierschutzverstößen einhergeht, hat bislang jedoch nicht dazu geführt, dass ein sofortiges Verbot der Anbindehaltung von Seiten der Politik durchgesetzt wird. Deshalb hat PETA Anzeige gegen die im Tagungsband erwähnten – und behördlich bekannten – Betriebe gestellt, die bei den Tierschutzkontrollen durch massive Verstöße aufgefallen sind. In den angezeigten Betrieben herrschen bezüglich der Haltung der Tiere permanente, länger andauernde und erhebliche tierschutzwidrige Zustände. Diese verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, da die Tiere unter dieser Haltungsform erheblich leiden.
Erneute Anzeigen gegen Betriebe mit Anbindehaltung
Im Oktober 2020 hat PETA weitere Anzeigen – vor allem gegen Betriebe in Bayern, das fälschlicherweise oftmals als idyllische Heimat der Kühe betitelt wird – an die zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt. Denn das Verwaltungsgericht Stade hat schon 2012 geurteilt:„Die Anbindehaltung steht der verhaltensgerechten Unterbringung von Milchkühen entgegen.“
„Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß. Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.“