Petition: Verstärkte Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen

Wussten Sie eigentlich, dass eine erschreckend hohe Zahl von Tier aus der Landwirtschaft nicht im Schlachthof getötet wird? Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass zahllose Tiere in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Anlagen) landen  – vor allem solche, die krank waren und deren Fleisch daher nicht für den menschlichen Konsum verarbeitet werden konnte. Studien, die Tierleichen in solchen Tierkörperbeseitigungsanlagen untersuchten, haben aufgezeigt: Sogenannte Nutztiere in der Ernährungsindustrie erfahren während ihrer Haltung immenses Leid. Das ist trauriger Alltag und nicht – wie von der lobbynahen Politik gerne behauptet wird – der Einzelfall.

Werden Sie jetzt aktiv, und unterzeichnen Sie weiter unten unsere Petition für konsequente Kontrollen zur Reduzierung des Tierleids in der Tierindustrie.

Was sind Tierkörperbeseitigungsanlagen?

Tierkörperbeseitigungsanlagen sind Sammelstellen für tote Tiere. Das können sogenannte verstorbene Haustiere sein, aber vor allem auch Tiere aus der Landwirtschaft, aus Zoos und aus Pelzbetrieben. Ihre Körper und Körperteile, dazu zählen auch Schlachtabfälle, werden in diesen Anlagen beispielweise durch Verbrennen vernichtet.

Aus der Tierindustrie landen jene Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen, die bereits in den Ställen, also noch vor ihrer grausamen Tötung im Schlachthaus, sterben – oft an den Folgen von Stress und Krankheiten. [1]

Auslöser sind häufig katastrophale Haltungsbedingungen in Kombination mit systematischer Qualzucht für die Produktion von immer mehr Fleisch, Eiern und Milch. Untersuchungen von Tierärzten bestätigen, dass mehr als 60 Prozent der Tierleichen, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen vernichtet werden, Anzeichen zeigen, die darauf hinweisen, dass sie nicht fachgerecht getötet wurden. [2]

Studie belegt: 13,6 Millionen Schweine landen in Tierkörperbeseitigungsanlagen

Bislang wurden kaum Studien zum vormaligen gesundheitlichen Zustand von Tieren durchgeführt, welche die Zucht oder Mast nicht überlebten und in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt wurden. Die wenigen vorliegenden Ergebnisse solcher Untersuchungen sind allesamt schockierend, denn sie zeigen auf, dass ein großer Teil dieser „Falltiere“ vor seinem Tod erheblich leiden musste.

Die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) veröffentlichte Ende 2017 eine Studie, in deren Rahmen ein Teil der etwa 13,6 Millionen Schweine untersucht wurde, die jährlich in deutschen Zucht- und Mastanlagen sterben oder getötet werden. Das Ergebnis: 13,2 Prozent der sogenannten Mastschweine und 11,6 Prozent der Schweine aus der Zucht wiesen grausame Befunde auf. [3]

Äußerlich erkennbare Leiden und teils lebendig angelieferte Tiere

Die Ergebnisse der Studie lassen darauf schließen, dass die Tiere zu Lebzeiten länger anhaltende und erhebliche Schmerzen und/oder Leiden ertragen mussten. Dazu gehörten zum Beispiel starke Abmagerung, eitrige Gelenkentzündungen, Entzündungen der Zehen, Bissverletzungen an Schwanz und Ohren sowie andere Hautläsionen durch Geschwüre.

Hinzu kommen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgrund mangelhafter Betäubung oder Tötung durch die Landwirt:innen. Bei mehr als 60 Prozent der 165 untersuchten Tiere, die Anzeichen einer Tötung aufwiesen, wurden Mängel in der Durchführung festgestellt. Ein Schwein lebte bei der Anlieferung in die Tierkörperbeseitigungsanlage sogar noch. Es wurde im eigenen Blut liegend vorgefunden. [3]

Schweine liegen im verdreckten Stall auf dem Boden
Diese Schweine landen in der TBA; mögliche Hinweise auf Tierschutzverstöße werden damit für immer vernichtet.

Knapp 600.000 Rinder landen in Tierkörperbeseitigungsanlagen

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht hervor, dass im Jahr 2016 insgesamt 579.111 Rinder ohne konkret erfassten Grund in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt wurden. Dies zeigt eine steigende Tendenz, denn im Vorjahr waren es noch 30.000 Rinder weniger. [4] Aus diesen Ergebnissen lässt sich somit ableiten, dass von den über 11 Millionen in Deutschland gehaltenen Rindern rund 14 Prozent bereits in den Fleisch- und Milchbetrieben sterben. Allein in Bayern sind 2021 mit einer Zahl von fast einer Million Schweinen und rund 220.000 Rindern ein fünftel der Tiere sowie zwei Millionen Hühner in Betrieben vorzeitig gestorben. [1]

Eine im März 2022 veröffentlichte Studie zeigt, dass auch Rinder, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt wurden, teils eine lange Leidenszeit hinter sich hatten. So wurde bei 83,6 Prozent der 750 untersuchten Tiere mindestens eine Auffälligkeit am Tierkörper festgestellt – teils mit hoher Tierschutzrelevanz. Vor allem handelte es sich um Hautwunden und Veränderungen der Klauen. [5]

Bislang liegen noch keine Zahlen oder Schätzungen zu Geflügel wie Hühner, Puten oder Enten sowie zu Kaninchen vor. Doch auch in diesem Bereich dürfte ein ähnlicher Prozentsatz an vertuschten Tierschutzverstößen vorzufinden sein.

rind tot
Ohne Angabe von Gründen wird der tote Körper dieser Kuh in der TBA vernichtet – und damit die Möglichkeit, Gesetzesverstöße zu ahnden.

Zwischenerfolg – aber noch längst kein Schutz für alle Tiere

Im Mai 2021 überreichte PETA über 44.000 Unterschriften an die Agrarminister:innen der Länder. Im Vorfeld der sogenannten Bundesratsentscheidung zur Änderung des Tierschutzgesetzes bezüglich Tierschutzkontrollen an Tierkörpern in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Anlagen) am 7. Mai 2021 forderte PETA, dass neben Schweinen und Rindern auch alle anderen Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen auf mögliche Tierschutzdelikte untersucht werden sollen. Zwar ist es ein Teilerfolg, dass tote Rinder und Schweine in den Anlagen endlich stichprobenartig untersucht werden. Dennoch ist es unverständlich, dass die Bundesregierung der Forderung, die Untersuchungen auch an Schafen, Ziegen und Pferden durchzuführen, nicht nachgekommen ist. [2]

Es ist längst bekannt, dass in Betrieben mit befiederten Tieren wie Hühnern und Puten Tierschutzverstöße an der Tagesordnung sind. Dass diese Tiere dennoch von Anfang an nicht in die Regelung einbezogen wurden, ist ein Skandal und zeigt einmal mehr, dass in großen Teilen der Politik wirtschaftliche Interessen vor dem Wohl von Tieren stehen. Es macht deutlich, dass auf Druck von Wissenschaft und Gesellschaft nur minimale Änderungen vorgenommen werden, statt die Möglichkeit zu nutzen, umfassende Verbesserungen im Tierschutz vorzunehmen.

Unzureichende Kontrollen und Gesetze fördern das Tierleid

Bislang werden an toten Tieren, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden, keine oder nur unzureichende Kontrollen durchgeführt. Landwirt:innen müssen nach wie vor keine Angaben zur Todesursache der Tiere machen. Zudem erfolgt kaum eine Überwachung in den Ställen, da Veterinärämter oftmals keine Kontrollen durchführen oder solche Kontrollen versagen. Auch die Rückverfolgbarkeit der Tiere von den Tierkörperbeseitigungsanlagen in die Ställe ist bisher kaum möglich. Dies führt dazu, dass Tierschutzverstöße vertuscht werden können. Die Leidtragenden sind, wie immer, die Millionen Tiere in Agrarbetrieben, die für den menschlichen Konsum von Milch, Fleisch und Eiern ein artwidriges Leben voller Entbehrungen führen müssen.

Downer Kuh liegt am Boden

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der die rechtlichen Grundlagen für systematische amtliche Kontrollen schaffen sollte, wurde dem Bundestag in der letzten Legislaturperiode zwar vorgelegt, jedoch nie bearbeitet. Damit wurde das Verfahren ohne Ergebnis beendet und muss nun von der neuen Bundesregierung erneut eingebracht werden.

Tierkörperbeseitigungsanlagen überwachen – Tierquälerei bestrafen

Viele der Schweine, Rinder und anderen Tiere aus Agrarbetrieben, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden, haben vor ihrem Tod an Verletzungen und Krankheiten gelitten oder wurden fehlerhaft notgetötet. Mit der Vernichtung der Tierkörper in den Anlagen werden alle Hinweise auf solche Tierschutzverstöße beseitigt und somit für immer vertuscht. Das muss aufhören! Deshalb fordert PETA eine unabhängige Untersuchung aller Tierkörper und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit, damit Straftaten geahndet werden können. Mit dieser Forderung wenden wir uns an die Agrarminister:innen der Länder, denn sie sollten unserer Meinung nach dafür sorgen, dass Hinweise auf Tierleid und grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht länger in Tierkörperbeseitigungsanlegen vernichtet werden können.

Online-Petition

Tierkörperbeseitigungsanlagen überwachen – Tierquälerei bestrafen!

Viele der Schweine, Rinder und anderen Tiere aus Agrarbetrieben, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden, haben vor ihrem Tod an Verletzungen und Krankheiten gelitten oder wurden fehlerhaft notgetötet. Mit der Vernichtung der Tierkörper in den Anlagen werden alle Hinweise auf solche Tierschutzverstöße beseitigt und somit für immer vertuscht. Das muss aufhören! Deshalb fordert PETA eine unabhängige Untersuchung aller Tierkörper und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit, damit Straftaten geahndet werden können. Mit dieser Forderung wenden wir uns an die Agrarminister der Länder, denn sie sollten dafür verantwortlich sein, dass Tierkörperbeseitigungsanlegen nicht länger Orte sind, an denen Hinweise auf Tierleid und grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz für immer vernichtet werden.

Tierkörperbeseitigungsanlagen müssen überwacht werden!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) über den Gesundheitszustand von toten Schweinen, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden sollen, zeigte erneut, wie Tiere in Mast- und Zuchtbetrieben leiden. Damit bestätigen die Ergebnisse der Studie die zahlreichen Veröffentlichungen von PETA und anderen Organisationen, in denen wiederholt aufgezeigt wurde, wie sehr Schweine, Rinder und Geflügel in den landwirtschaftlichen Betrieben leiden. Derzeit werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen kaum Kontrollen an toten Tieren durchgeführt. Auch die Rückverfolgbarkeit und somit die Möglichkeit zur Ahndung von Straftaten ist nicht gewährleistet. Somit werden jegliche Beweise für Tierschutzverstöße für immer vernichtet, und es wird ein weiterer scheinbar rechtsfreier Raum in der Agrarindustrie erhalten. PETA fordert die sofortige Überarbeitung der Gesetzeslage und eine verpflichtende und unabhängige Kontrolle aller Tierkörper sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der sogenannten Falltiere.

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  • Unterschreiben Sie unsere oben genannte Petition, um mithilfe von konsequenten Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen gegen Tierquälerei vorzugehen.