PETAs Plakataktion – jetzt Stadt und Motiv wählen

3 Schritte zum kommunalen Zirkus-Wildtierverbot – jetzt helfen!

Während in den vergangenen Jahren zahlreiche europäische Länder Regelungen erlassen haben, um Auftritte mit Wildtieren einzuschränken, lässt ein bundesweites Zirkus-Wildtierverbot in Deutschland weiter auf sich warten. Aus diesem Grund sind Beschlüsse auf kommunaler Ebene nach wie vor unerlässlich – nicht zuletzt, um die Forderung nach einem vollumfänglichen Verbot auf Bundesebene zu signalisieren.

Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Greifswald haben 2017 enge Grenzen für ein kommunales Wildtierverbot gesetzt. Ein Rechtsgutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zeigt Städten und Gemeinden den Weg auf, um der Tierquälerei im Zirkus unter Beachtung der aktuellen Rechtslage einen Riegel vorzuschieben.

Darüber hinaus können Kommunen im Rahmen der ihnen zustehenden kommunalen Selbstverwaltungsgarantie eine Änderung der Widmung der jeweiligen Freifläche beschließen und damit verhindern, dass Veranstaltungen mit Wildtieren stattfinden. Über 100 kommunale Gremien, beispielsweise in Köln, Stuttgart, Greifswald und Erlangen, haben bereits ein Zirkus-Wildtierverbot auf eigenen Flächen beschlossen.

Tiger im Kaefig mit Aufschrift: Ich bin kein Entertainer

So werden Sie in ihrer Kommune aktiv

Bitte fordern Sie die Parteien im Rat Ihrer Stadt auf, ebenfalls aktiv zu werden, falls es noch kein Verbot bei Ihnen gibt:

1. Suchen Sie im Internet die E-Mail-Adressen oder Anschriften der Kommunalparteien heraus, die Sie anschreiben wollen (Fraktionen im Rat der Stadt).

2. Fügen Sie die Adresse der Partei sowie Ihre eigenen Kontaktdaten in die folgende E-Mail- oder Brief-Vorlage ein und senden Sie sie ab.

3. Bitte haken Sie nach – notfalls auch über einen längeren Zeitraum. Finden Sie heraus, wer für das Thema zuständig ist und lassen Sie sich – als Wähler:in – nicht abspeisen oder vertrösten.

Für Politik und Behörden: Musterantrag für ein kommunales Zirkus-Wildtierverbot.