„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“
§ 17 Nr. 1 TierSchG.
In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 2.8 Milliarden Tiere für den Fleischkonsum getötet, obwohl das Töten eines Wirbeltieres laut Tierschutzgesetz strafbar ist – außer es liegt ein „vernünftiger Grund“ vor. Was genau ein „vernünftiger Grund“ ist und was nicht, wird im Tierschutzgesetz allerdings nicht genauer definiert.
So viele Tiere töten die Deutschen jährlich für ihren Fleischkonsum
1 MillionSchafe, Ziegen, Pferde
3 MillionenRinder
30 MillionenKaninchen
44 MillionenSchweine
700 Millionengefiederte Tiere
2 – 4 MilliardenFische
Jetzt Grundrechte für Tiere fordern
Jede einzelne Stimme hilft, die Ausbeutung von Tieren nachhaltig zu beenden. Bitte setzen Sie sich für die Tiere ein: Unterzeichnen Sie die Petition an den Bundesjustizminister und die Fraktionen des Deutschen Bundestages und fordern Sie damit Grundrechte für Tiere ein!
„§ 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz kann nicht als Legitimation dafür dienen, Tiere für Ernährungszwecke zu töten. Der exzessive Fleischkonsum zeigt vielmehr, dass eine existierende gesetzliche Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten konsequent ignoriert wird. Es ist abwegig zu behaupten, in Deutschland seien Ernährungszwecke ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. Es ist problemlos möglich, sich ohne Fleisch gesund, wenn nicht sogar gesünder zu ernähren.“
Dr. Vera Christopeit – Justiziarin, PETA Deutschland e.V.
PETA fragt Verantwortliche: Was ist der vernünftige Grund?
Wir haben die Frage nach dem vernünftigen Grund denjenigen gestellt, die sie beantworten können müssen:
Der Politik, da sie für die Gesetzgebung zuständig ist,
Tiermediziner:innen, da sie unter anderem die Rechtmäßigkeit von Tötungen prüfen müssen,
den Schlachtbetrieben, da sie diejenigen sind, die die Tötungen in letzter Instanz zu verantworten haben.
Darüber hinaus haben wir uns an viele weitere Akteur:innen, Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens gewandt und ihnen allen dieselbe Frage gestellt.
Insgesamt haben wir 345 Briefe verschickt – jedoch nur 40 Antworten erhalten. Einige der Befragten wollten oder können sich nicht äußern. Die übrigen Befragten berufen sich beim vernünftigen Grund pauschal darauf, dass bei einer Abwägung die menschlichen Interessen immer die Interessen der Tiere überwiegen – wobei sich die Begründungen dafür unterscheiden. Zehn der befragten Personen sehen überhaupt keinen vernünftigen Grund, Tiere zu töten.
Ernährung – wirklich ein „guter Grund“ zum Auslöschen von Leben?
§ 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes besagt, dass Tiere nur in Ausnahmefällen getötet werden dürfen. Das ist nur erlaubt, wenn es einen „vernünftigen Grund“ gibt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn er wichtiger ist als das Interesse des Tieres, am Leben zu bleiben.
Menschen brauchen jedoch keine Tiere, um zu überleben. In der Realität steht das Interesse der Tiere jedoch so gut wie immer hinten an. Eine solche einseitige Benachteiligung der Tiere ist nicht vertretbar.
Unsere Forderung
Wir fordern, dass geltendes Recht nicht weiter gebrochen oder zum eigenen Vorteil missinterpretiert wird. Wenn die millionenfachen Tiertötungen nach dieser Norm nicht gerechtfertigt sind, muss das juristische Folgen haben.
Deshalb haben wir von PETA Deutschland Strafanzeige gegen alle für die Tötungen verantwortlichen und tötenden Personen (zunächst) der drei größten Schlachtbetriebe Deutschlands bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet:
Premium Food Group (vormals Tönnies)
Vion Food Group
Westfleisch
sowie das jeweils örtlich zuständige Veterinäramt informiert.
Das Töten muss auch per Gesetz für immer beendet werden. Unterstützen Sie dafür unsere Petition „Grundrechte für Tiere“ – nur durch diese Absicherung können Tiere langfristig und sicher vor Ausbeutung und Tötung geschützt werden.
PETA Tierrechtskonferenz
Der Talk
Im ersten Gesprächsformat der PETA-Tierrechtskonferenz: „PETA-Tierrechtskonferenz – Der Talk“ diskutieren drei Tierrechtsexpert:innen aus juristischer und philosophischer Sicht die Rechtslage. Es wird debattiert, ob es jemals gerechtfertigt war, Tiere für Ernährungszwecke zu töten. Besonderes Augenmerk liegt darauf, wie mit dem Gesetz und möglichen Rechtsbrüchen umzugehen ist – jetzt und in Zukunft.
Nach der Auffassung von PETA ist es dringend erforderlich, Tieren Personenstatus und Grundrechte zuzugestehen – statt sie durch ein ausbeuterisches Tierschutzgesetz vorgeblich zu schützen. Nur als Personen mit Grundrechten können sie nachhaltig vor Ausbeutung, Quälerei und Tod geschützt werden.
Tierrechtskonferenz – Der Talk
Töten aus Vernunft?
Wer? Dr. Barbara Felde, Dr. Ammar Bustami, Dr. Vera Christopeit, Dr. Mark Benecke und Jobst Eggert