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„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“

§ 17 Nr. 1 TierSchG.

In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 2.8 Milliarden Tiere für den Fleischkonsum getötet, obwohl das Töten eines Wirbeltieres laut Tierschutzgesetz strafbar ist – außer es liegt ein „vernünftiger Grund“ vor. Was genau ein „vernünftiger Grund“ ist und was nicht, wird im Tierschutzgesetz allerdings nicht genauer definiert.

So viele Tiere töten die Deutschen jährlich für ihren Fleischkonsum

1 Million
Schafe, Ziegen, Pferde

3 Millionen
Rinder

30 Millionen
Kaninchen

44 Millionen
Schweine

700 Millionen
gefiederte Tiere

2 – 4 Milliarden
Fische

Jetzt Grundrechte für Tiere fordern

Jede einzelne Stimme hilft, die Ausbeutung von Tieren nachhaltig zu beenden. Bitte setzen Sie sich für die Tiere ein: Unterzeichnen Sie die Petition an den Bundesjustizminister und die Fraktionen des Deutschen Bundestages und fordern Sie damit Grundrechte für Tiere ein!

„§ 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz kann nicht als Legitimation dafür dienen, Tiere für Ernährungszwecke zu töten. Der exzessive Fleischkonsum zeigt vielmehr, dass eine existierende gesetzliche Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten konsequent ignoriert wird. Es ist abwegig zu behaupten, in Deutschland seien Ernährungszwecke ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. Es ist problemlos möglich, sich ohne Fleisch gesund, wenn nicht sogar gesünder zu ernähren.“

Dr. Vera Christopeit – Justiziarin, PETA Deutschland e.V.

PETA fragt Verantwortliche: Was ist der vernünftige Grund?

Wir haben die Frage nach dem vernünftigen Grund denjenigen gestellt, die sie beantworten können müssen:

  • Der Politik, da sie für die Gesetzgebung zuständig ist,
  • Tiermediziner:innen, da sie unter anderem die Rechtmäßigkeit von Tötungen prüfen müssen,
  • den Schlachtbetrieben, da sie diejenigen sind, die die Tötungen in letzter Instanz zu verantworten haben.

Darüber hinaus haben wir uns an viele weitere Akteur:innen, Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens gewandt und ihnen allen dieselbe Frage gestellt.

Insgesamt haben wir 345 Briefe verschickt – jedoch nur 40 Antworten erhalten. Einige der Befragten wollten oder können sich nicht äußern. Die übrigen Befragten berufen sich beim vernünftigen Grund pauschal darauf, dass bei einer Abwägung die menschlichen Interessen immer die Interessen der Tiere überwiegen – wobei sich die Begründungen dafür unterscheiden. Zehn der befragten Personen sehen überhaupt keinen vernünftigen Grund, Tiere zu töten.

Ernährung – wirklich ein „guter Grund“ zum Auslöschen von Leben?

§ 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes besagt, dass Tiere nur in Ausnahmefällen getötet werden dürfen. Das ist nur erlaubt, wenn es einen „vernünftigen Grund“ gibt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn er wichtiger ist als das Interesse des Tieres, am Leben zu bleiben.

Menschen brauchen jedoch keine Tiere, um zu überleben. In der Realität steht das Interesse der Tiere jedoch so gut wie immer hinten an. Eine solche einseitige Benachteiligung der Tiere ist nicht vertretbar.

Unsere Forderung

Wir fordern, dass geltendes Recht nicht weiter gebrochen oder zum eigenen Vorteil missinterpretiert wird. Wenn die millionenfachen Tiertötungen nach dieser Norm nicht gerechtfertigt sind, muss das juristische Folgen haben.

Deshalb haben wir von PETA Deutschland Strafanzeige gegen alle für die Tötungen verantwortlichen und tötenden Personen (zunächst) der drei größten Schlachtbetriebe Deutschlands bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet:

  • Premium Food Group (vormals Tönnies)
  • Vion Food Group
  • Westfleisch

sowie das jeweils örtlich zuständige Veterinäramt informiert.

Grundrechte für Tiere
Unterstützen Sie unsere Petition

Das Töten muss auch per Gesetz für immer beendet werden. Unterstützen Sie dafür unsere Petition „Grundrechte für Tiere“ – nur durch diese Absicherung können Tiere langfristig und sicher vor Ausbeutung und Tötung geschützt werden.

Online-Petition

Grundrechte für Tiere

Unterschreiben Sie unsere Petition an Bundestagsfraktionen und Bundesjustizminister, Grundrechte für Tiere im Gesetz zu verankern.

Bitte verankern Sie Grundrechte für Tiere im Grundgesetz

 

Sehr geehrte Abgeordnete der Fraktionen des Deutschen Bundestags,

bereits die erste Fassung des deutschen Tierschutzgesetzes von 1972 ging in Paragraph 1 davon aus, dass das Leben und Wohlbefinden von Tieren schützenswert ist und niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Fast ein halbes Jahrhundert später werden in Deutschland immer noch männliche Ferkel vor ihrem achten Lebenstag ohne Betäubung kastriert, indem man ihnen die Haut über ihrem Hodensack aufschneidet und die Hoden herausdrückt. Obwohl es zu dieser Praxis mit der Jungebermast und Immunokastration praxisreife und sogar wirtschaftlichere Alternativen gibt, die die Kastration vollständig überflüssig machen [1], wird die legalisierte Amputation an sich nicht in Frage gestellt. Ähnlich verhält es sich mit Kälbern, deren Hornansatz mit einem mehrere hundert Grad heißen Eisen verbrannt wird; mit Rindern, die ein Leben lang angebunden gehalten werden; mit männlichen Küken, die nach wie vor trotz vorhandener Alternativen und trotz eines entgegenstehenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin auf eine nicht näher bestimmte Zeit getötet werden. Elefanten dürfen weiterhin in Wanderzirkussen gehalten und zu Unterhaltungszwecken mit einem Widerhaken zu unnatürlichen Kunststücken gezwungen werden. Tiere werden immer noch in Versuchen vergiftet, verletzt, verstümmelt und getötet, obwohl eine Übertragbarkeit von Testergebnissen auf den Menschen, insbesondere im Bereich neuer medizinischer Wirkstoffe, nicht gegeben ist.

Diese Liste ließe sich leider noch lange fortsetzen, obwohl seit 1972 die einfachgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere zumindest auf dem Papier kontinuierlich verbessert wurden. 1986 wurde das Tierschutzgesetz ergänzt und Tiere ausdrücklich als „Mitgeschöpfe“ des Menschen anerkannt – also als weit mehr als nur Sachen, die selbst in Form von Kunstwerken keine eigenen Interessen haben können. Wer Tiere quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich zumindest in der Theorie sogar strafbar.

In der Praxis besteht jedoch ein erhebliches Vollzugsdefizit, sowohl bei den Veterinär- als auch den Strafverfolgungsbehörden [2], das besonders schlimme Auswüchse der oben beschriebenen Missstände ermöglicht. Eine Bundestagsanfrage ergab, dass tierhaltende Landwirte bundesweit nur alle 17 Jahre kontrolliert werden. In Bayern kommt der Amtsveterinär sogar nur einmal in 48 Jahren, in Schleswig-Holstein alle 37 Jahre, in Sachsen-Anhalt alle 24 Jahre und auch in Baden-Württemberg nur alle 19 Jahre [3]. Seit dem Jahr 1990 gelten Tiere auch im Zivilrecht nicht mehr als „Sachen“. 2002 wurde der Tierschutz sogar als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen.

Dies steht im krassen Widerspruch zu dem Leid, dem Tiere tagtäglich ausgesetzt sind, weil Menschen über sie in vielen Fällen verfügen wie über leblose Dinge. Die Andersbehandlung sogenannter „Nutztiere“ gegenüber sogenannten „Haustieren“ fußt alleine auf ihrer Spezieszugehörigkeit. Diese Grenzziehung missachtet die den meisten Tieren gegebene (Schmerz-)Empfindungsfähigkeit und darüber hinaus die umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der biologischen Verhaltens- und Kognitionsforschung (insbesondere, aber nicht nur bei Menschenaffen, Elefanten und großen Meeressäugern wie Delfinen und Orcas). Sie ist damit willkürlich und muss dringend durch Grundrechte für tierliche Rechtspersonen ersetzt werden.

Ich fordere Sie deshalb dazu auf, eine Sachverständigenkommission aus Ethologen, Tiermedizinern und Juristen einzusetzen, die eine Charta der Grundrechte für Tiere erarbeitet, um sie anschließend dem Parlament zur Aufnahme ins Grundgesetz vorzulegen. Bitte sorgen Sie dafür, den Tieren auch juristisch die Rechte zu geben, die ihnen schon von Natur aus zustehen.

[1] https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_110.pdf

[2] Prof. Dr. Jens Bülte, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, „Massentierhaltung – Ein blinder Fleck bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität?“, in: Neue Juristische Wochenschrift 2019, S. 19;

Katharina Heckendorf, „Arme Schweine - Amtstierärzte sollen kontrollieren, dass Tierbetriebe ordentlich arbeiten. Decken sie jedoch Missstände auf, werden die Veterinäre angefeindet und bedroht.“, in DIE ZEIT Nr. 24/2018.

[3] Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP, BT-Drs. 19/3195, S. 6, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/031/1903195.pdf

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PETA Tierrechts­konferenz
Der Talk

Im ersten Gesprächsformat der PETA-Tierrechtskonferenz: „PETA-Tierrechtskonferenz – Der Talk“ diskutieren drei Tierrechtsexpert:innen aus juristischer und philosophischer Sicht die Rechtslage. Es wird debattiert, ob es jemals gerechtfertigt war, Tiere für Ernährungszwecke zu töten. Besonderes Augenmerk liegt darauf, wie mit dem Gesetz und möglichen Rechtsbrüchen umzugehen ist – jetzt und in Zukunft.

Nach der Auffassung von PETA ist es dringend erforderlich, Tieren Personenstatus und Grundrechte zuzugestehen – statt sie durch ein ausbeuterisches Tierschutzgesetz vorgeblich zu schützen. Nur als Personen mit Grundrechten können sie nachhaltig vor Ausbeutung, Quälerei und Tod geschützt werden.

Tierrechtskonferenz – Der Talk

Töten aus Vernunft?

  • Wer? Dr. Barbara Felde, Dr. Ammar Bustami, Dr. Vera Christopeit,
    Dr. Mark Benecke und Jobst Eggert
  • Wann? 19.03.2025, 18 Uhr
  • Wo? Auf unserem YouTube-Kanal
  • Kosten? Kostenfrei