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Die TOP 5 und die FLOP 4 der deutschen Veterinärämter in 2025

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Veterinärämter sind für die Überwachung und den Vollzug des Tierschutzgesetzes in Deutschland zuständig. Wir von PETA Deutschland melden den Behörden jeden Monat zahlreiche Fälle von Tierquälerei und kontrollieren, ob und wie diese daraufhin im Sinne des Tierschutzgesetzes tätig werden. Während wir in vielen Fällen in kooperativer Zusammenarbeit mit Amtstierärzt:innen sehr gute Erfolge für die Tiere erzielen konnten, gibt es noch immer viel zu viele Behörden, die das Tierschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien nicht konsequent genug umsetzen. Ein Grundproblem: Es fehlt eine neutrale Aufsichtsbehörde, die schlecht arbeitende Amtstierärzt:innen kontrolliert und maßregelt.

Im folgenden Ranking haben wir die Veterinärämter aufgeführt, die im Jahr 2025 aus unserer Sicht besonders positiv oder besonders negativ aufgefallen sind.

Anmerkung: Wir nennen hier die gesamte Behörde, auch wenn oftmals einzelne Amtstierärzt:innen positiv oder negativ hervorstachen.

Die Top 5 der deutschen Veterinärämter

  • 1. Veterinäramt Stadt Dresden

    Im Mai 2025 erhielten wir eine Whistleblower-Meldung über fehlerhaft angebrachte Vergrämungsnetze an der Loschwitzer Brücke in Dresden. Das uns zugespielte Bildmaterial zeigte, dass mehrere Tauben – darunter auch Jungtiere – samt ihren Nestern hinter den Netzen eingeschlossen waren; einige Tiere hatten die Situation nicht überlebt. Aufgrund der akuten Gefahr forderten wir das Veterinäramt Dresden umgehend auf, die Netze zu entfernen und eine tierfreundliche, nachhaltige Lösung für das Bauwerk zu entwickeln. Die Behörde reagierte schnell und ließ die Vergrämungsnetze zeitnah beseitigen.

    Tote Tauben hinter einem Abwehrnetz eingesperrt

  • 2. Veterinäramt Stadt Dortmund

    Im November 2025 erhielt PETA eine Whistleblower-Meldung über eine vermutlich nicht artgerechte Haltung von Fischen in Dortmund. Laut Meldung lebte ein Fisch allein in einem „trostlosen“ Aquarium eines Restaurants. Bei dem Fisch handelte es sich mutmaßlich um einen Goldfisch, welche sehr soziale Tiere sind und niemals allein gehalten werden sollten. Wir informierten daraufhin umgehend die zuständige Veterinärbehörde der Stadt Dortmund und baten um eine Kontrolle der Haltung vor Ort sowie um die Anordnung geeigneter Maßnahmen, um dem Fisch ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Kurze Zeit später ergab die Rückmeldung der Behörde, dass der Hinweis berechtigt gewesen sei und mehrere dort lebende Fische aus der Haltung genommen und in einer Pflegestelle untergebracht wurden.

  • 3. Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Tempelhof-Schöneberg

    Im September 2025 wurden uns Videoaufnahmen zugespielt, die schwere Misshandlungen eines Welpen zeigten. Nach intensiver Recherche konnten unsere PETA-Ermittlerinnen die mutmaßliche Täterin sowie den Hund in Berlin ausfindig machen. Recherchen ergaben zudem, dass die Frau 2024 in Polen als vermisst gemeldet worden war und sich offenbar nach Deutschland abgesetzt hatte. Den Welpen hatte sie wenige Wochen zuvor bei einer polnischen Züchterin gekauft und unerlaubt nach Deutschland gebracht. Weitere Aufnahmen zeigten, dass der Hund am Geschirr in die Luft geschleudert und heftig geschüttelt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der zuständigen Veterinärbehörde wurde eine Hausdurchsuchung veranlasst, bei der der Welpe gerettet werden konnte. Er kam anschließend ins Tierheim am See in Eisenhüttenstadt und erhielt dort medizinische Versorgung. Mittlerweile lebt der Hund in einem sicheren, liebevollen Zuhause.

  • 4. Veterinäramt Rheingau-Taunus-Kreis

    Aus Hünstetten erreichte uns im Juli 2025 eine Meldung über eine tierschutzwidrige Haltung eines Kaninchens in einem kleinen Gitterkäfig auf einem Balkon. Laut der Meldung befand sich das Tier ungeschützt vor der Witterung und ohne Artgenossen in einem viel zu kleinen Käfig. Es hatte zudem keine Möglichkeit, sich frei zu bewegen und lebte in seinem eigenen Kot. Kaninchen sind sehr bewegungsfreudige und soziale Tiere, die niemals allein gehalten werden dürfen. Wir informierten umgehend die zuständige Veterinärbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises und baten um eine Kontrolle sowie um geeignete Maßnahmen, um dem Kaninchen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Die Behörde informierte uns daraufhin, dass das Kaninchen aus der Haltung genommen wurde.

    Kaninchen in einem kleinen, schmutzigen Käfig ohne Witterungsschutz auf einem Balkon

  • 5. Kreisveterinäramt Kusel

    Nach einer Meldung aus dem August 2024 wurden wir wegen einer tierschutzwidrigen Haltung von drei Füchsen in Schellweiler aktiv. Laut Hinweisgeber wurden die Tiere auf dem Grundstück eines Jägers in einem nur etwa 10 bis 15 Quadratmeter großen Gitterschuppen gehalten – der starke Geruch war bereits aus der Ferne wahrnehmbar. Nach unserer Meldung überprüfte das zuständige Veterinäramt die Situation umgehend und beanstandete die Haltung. Anfang 2025 erhielten wir die Information, dass der Jäger die Füchse freiwillig an das Kreisveterinäramt Kusel übergeben hatte. Zwei Tiere konnten anschließend in die Obhut des Wildtierschutzvereins WITAS e.V. im Saarland gebracht werden; ein weiterer Fuchs war zuvor aus der Haltung entkommen.

    Wir haben wegen der grausamen Bedingungen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gestellt. Das Veterinäramt verhängte zudem ein Haltungsverbot für Füchse gegen den verantwortlichen Jäger.
    Eingesperrter Fuchs hinter Gittern in einem kleinen Gartenunterstand

Die Flop 4 der deutschen Veterinärämter

  • 1. Veterinäramt Wetteraukreis

    Im Rahmen von Recherchen deckten wir Mitte August 2025 erstmals einen mutmaßlich illegalen Welpenhandel in Büdingen auf. Ein rund sieben Wochen alter Toypudel-Welpe wurde für 2.000 Euro auf der Plattform „deine-tierwelt.de“ angeboten und sollte noch am selben Tag verkauft werden. In der Verkaufswohnung entdeckte unsere PETA-Ermittlerin zudem einen weiteren verängstigten Welpen in einem separaten Zimmer. Die Ermittlerin dokumentierte die Situation umfassend und informierte die Polizei, die wiederum die zuständige Veterinärbehörde des Wetteraukreises einschaltete. Trotz des schlechten Gesundheitszustands der Tiere und deutlicher Hinweise auf illegalen Handel griff das Veterinäramt jedoch nicht ein. Die Welpen blieben bei der mutmaßlichen Händlerin – aus unserer Sicht ein schweres Versäumnis im behördlichen Tierschutz.

    Nur wenige Wochen später stieß die Ermittlerin auf einen weiteren Fall desselben Netzwerks. Ob die Veterinärbehörde inzwischen Maßnahmen ergriffen hat, ist bislang nicht bekannt.

  • 2. Veterinäramt Neu-Ulm

    Medienberichte machten uns Anfang September 2025 auf die Geburt eines Dromedarbabys beim in Vöhringen gastierenden Circus Barnum aufmerksam. Dabei dürfen laut den Zirkusleitlinien des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hochschwangere, in der Geburt befindliche sowie säugende Tiere nicht transportiert werden. Viele Zirkusbetriebe ignorieren das. Immer häufiger sehen wir uns gezwungen, aus diesem Grund die Veterinärämter dazu aufzufordern, die Tierschutzrichtlinien in Zirkusbetrieben durchzusetzen und zum Wohl der Tiere zu handeln. In mehreren vergleichbaren Fällen haben Behörden nach unseren Anzeigen Auflagen wie Reiseverbote für Mutter und Jungtier erteilt und teilweise Bußgeldverfahren gegen die entsprechenden Schaustellerunternehmen eingeleitet. Nicht so in Neu-Ulm: Die Behörde erklärte, die Tierschutzleitlinien hätten „keinen Gesetzescharakter“; zudem seien Tiere im Zirkus „den Transport gewohnt“. [1]

  • 3. Veterinäramt Ortenaukreis

    Im Dezember 2025 erreichten uns Whistleblower-Aufnahmen von „Trainings“ für eine Zirkusshow im Europa-Park Rust. Diese zeigen, wie Hunde von „Trainer“ Wolfgang Lauenburger im Backstagebereich eingeschüchtert und misshandelt wurden. Wir informierten die für den Ortenaukreis zuständige Behörde über die Missstände und forderten die sofortige Wegnahme der Hunde sowie ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Hundetrainer. Doch anstatt die Tiere schnellstmöglich zu retten, erklärte der Ortenaukreis, der Mann würde aktuell nicht mit den Hunden trainieren, daher seien sie keinen Misshandlungen ausgesetzt. Schon 2024 schreckte das Veterinäramt des Ortenaukreises vor der Beschlagnahmung von Kapuzineraffe Jessy aus einer artwidrigen Privathaltung zurück.

  • 4. Veterinäramt Schwalm-Eder-Kreis

    Im Jahr 2022 erhielten wir erstmals eine Meldung über einen Baummarder, der im Wildpark Knüll in Homberg unentwegt im Kreis läuft. Ein Video zeigt, dass schon eine kreisrunde Furche in den Boden gelaufen ist. Eine Meldung an das Veterinäramt Schwalm-Eder-Kreis im September 2022 blieb unbeantwortet. Auch der kontaktierte Wildpark antwortete nicht. Anlässlich weiterer gleichlautender Berichte von Besuchenden 2024 und 2025 wandten wir uns jeweils erneut an die Behörde, doch eine Antwort blieb aus. Verhaltensstereotypien wie ständiges Im-Kreis-Laufen sind ein Anzeichen für schweres seelisches Leid bei einem Wildtier. Durch strukturelle Gehegeverbesserungen oder eine Umsiedlung in eine geeignete Auffangstation könnte die Situation für den Baummarder verbessert werden. Abgesehen davon ist es völlig unsinnig und auf reine Profitgier des Wildparks Knüll zurückzuführen sein, einen heimischen Baummarder als vermeintliche „Attraktion“ in ein winziges Gehege zu sperren, während seine Artgenossen in den umliegenden Wäldern frei leben.

Aktiv werden und Tierleid stoppen

Bitte melden Sie beobachtete Missstände und Fälle von Tierquälerei zuverlässig bei der zuständigen Veterinärbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises:

  • Beschreiben Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau und sachlich.
  • Sichern Sie, wenn möglich, Foto- oder Videomaterial.
  • Nach der Meldung ist es wichtig, konsequent nachzufassen, bis der Missstand behoben wurde und ein Abschlussbericht vorliegt. Das erfordert mitunter Geduld, kann für das betroffene Tier jedoch entscheidend sein.

In dieser Übersicht finden Sie ausführliche Hinweise, wie Sie vorgehen können, wenn Sie Tierquälerei beobachten.