Zirkus Universal Renz – Chronik der Tierschutzverstöße und weitere Vorfälle

In der folgenden Chronik (Stand 2013) finden Sie eine Auflistung tierschutzrelevanter Vorfälle und weiterer Vorkommnisse bei Zirkus Universal Renz seit 1994.

Diese Chronik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen/Änderungen bitte unter Nennung von Quellenangaben an PETA Deutschland senden.

Achtung: Diese Chronik ist eine Zusammenstellung von Informationen aus Sekundärquellen, Whistleblower-Meldungen, Presseveröffentlichungen und behördlichen Dokumenten. Diese liegen uns vollständig vor. Eigene Recherchen und Erkenntnisse werden konkret benannt. Die Chronik wird fortlaufend aktualisiert.

  • 2013

    September 2013
    Der Inhaber des Zirkus Universal Renz, Daniel Renz, meldet Insolvenz an.
    Quelle: www.fnp.de/rhein-main/wetterau/Zirkus-Renz-ist-pleite-Chef-verurteilt;art677,626989

    September 2013
    Zirkusdirektor Daniel Renz wird vom Amtsgericht Duisburg zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte laut Gericht im Januar 2013 einem Zirkusbesucher mehrfach ins Gesicht geschlagen und in die Rippen getreten, weil dieser seine Freikarten vor dem Zirkus verschenken wollte.
    Quelle: www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Friedberg/Artikel,-Universal-Zirkus-Renz-Erst-Pruegelattacke-dann-Pleite-_arid,445148_regid,3_puid,1_pageid,80.html

    Februar 2013
    Die Elefantendame Saida des Zirkus Universal Renz stirbt im Alter von etwa 42 Jahren.
    Quelle: Ein Schreiben der Stadt Oberhausen, die sich auf eine Aussage der Zirkusverantwortlichen beruft, liegt PETA vor.

  • 2012

    Dezember 2012
    Bei einem Weihnachtsgastspiel in Duisburg erhalten die Elefanten trotz Temperaturen von bis zu 16 Grad Celsius keinen Zugang zu einem Außengehege. Das örtliche Veterinäramt bestätigt den Missstand.
    Quelle: „Elefanten in Zoo und Circus“, Nr. 23/2013, S. 40. Hrsg.: Elefanten-Schutz-Europa e.V.

    Mai 2012
    Das Kreisveterinäramt Siegen-Wittgenstein stellt bei einer Kontrolle fest, dass mit der Haltung eines Hundes (Kangal) an der Kette gegen die Tierschutzhundeverordnung verstoßen wird. Der Verstoß wird im Buch für amtstierärztliche Eintragungen vermerkt.
    Quelle: Aktenvermerk des Kreisveterinäramtes liegt PETA vor

    April 2012
    Das Kreisveterinäramt Soest stellt bei einer Kontrolle bei Zirkus Universal Renz fest, dass in den Dokumentationen zu den amtstierärztlichen Überprüfungen offenbar manipuliert worden war: Seiten waren herausgerissen, sodass zwischen zurückliegenden Kontrollen eine nicht nachvollziehbare Lücke klafft.
    Des Weiteren stellen die Amtstierärzte fest, dass Lamas und Esel keine Lecksteine und Zweige zur Verfügung haben. Esel Jakob und ein Lama weisen auffällige Fell- und Hautveränderungen auf: Haarausfall, Hautrötung und-reizung sowie schuppige Beläge. Hündin Maria wirkt matt und abgeschlagen, sodass eine Konsultation eines Tierarztes angewiesen wird. Ein Zirkusmitarbeiter reagiert bei der Kontrolle widerwillig, aufbrausend und wiegelt ab.
    Quelle: Prüfbericht des Kreisveterinäramtes Soest liegt PETA vor

    April 2012
    Bei einer Kontrolle während eines Gastspiels in Remscheid werden durch die Amtsveterinäre folgende Mängel bei der Tierhaltung festgestellt: „Die Einstreutiefe bei den Pferden, Lamas und Alpakas war zu gering. Ebenso wurden die Verantwortlichen aufgefordert, Äste für die Kameliden zur Verfügung zu stellen.“
    Quelle: Schriftlicher Bericht des Veterinäramtes liegt PETA vor.

    Februar 2012
    Das Veterinäramt Münster ordnet eine Ausweitung des Geheges für 20 Tiere (Großkamele, Lamas, Esel, Pony) von 200 auf 500 Quadratmeter an. Des Weiteren wird die Kürzung der Schneidezähne im Unterkiefer für zwei Lamas angeordnet. Das Veterinäramt stellt fest, dass die von Renz angewandte Kürzungstechnik nicht korrekt und ein natürlicher Abrieb der Zähne nicht gewährleistet ist.
    Quelle: Protokoll des Veterinäramtes Münster liegt PETA vor

    März 2012
    Im Zeitraum von Januar 2011 bis März 2012 sind in das von den Veterinärbehörden geführte Zirkuszentralregister 22 Ordnungsverfügungen und Verwarnungen wegen Mängel bei der Tierhaltung bei Zirkus Universal Renz eingetragen worden. Festgestellte Mängel waren u.a.:
    Fehlende Ausläufe für die Tiger; kahle Hautveränderungen und schuppige Stellen bei Esel Benny; Vorderbeinlahmheit bei Hengst Silver; Mitführen von Tieren, die nicht in der Tierbestandsliste aufgeführt sind; Ausläufe für Kamele, Lamas, Esel und Pony zu klein; Haltung der Elefanten in stundenlanger Anbindehaltung; fehlendes Beschäftigungsmaterial für Elefanten, Lamas und Kamele; unbehandelte Bindehautentzündung bei einem Lama; wiederholt fehlende tierärztliche Dokumentationen für verschiedene Tiere; Haltung von Hunden an Ketten entgegen der Tierschutzhundeverordnung u.a.
    Quelle: Auszug aus dem Zirkuszentralregister liegt PETA vor

    Februar 2012
    PETA erhält über Monate hinweg mehrere Augenzeugenberichte, dass bei Zirkus Universal Renz ein oder mehrere kranke Tiger auftreten müssen. Daraufhin wendet PETA sich an das zuständige Veterinäramt des aktuellen Gastspielortes. Das Veterinäramt veranlasst, dass die kranken Tiger ab sofort nicht mehr für Vorstellungen eingesetzt werden.
    Quelle: Schriftliche Augenzeugenberichte sowie Schreiben des Veterinäramtes Kreis Lippe liegen PETA vor

    Februar 2012
    Am 11. Februar 2012 wird die kranke Elefantendame Maya eingeschläfert. PETA Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Zirkus Universal Renz, da nach Ansicht von PETA der kranke Elefant trotz offensichtlicher Erkrankung nicht aus dem laufenden Reisebetrieb genommen wurde.
    Quelle: Hintergrundinformationen auf PETA/zirkus-universal-renz-elefant-maya

    Januar 2012
    Nach einem konkreten Hinweis von PETA Deutschland e.V. an das Veterinäramt Duisburg bezüglich einer kranken Elefantendame hat das Amt die Haltung während eines Gastspiels in Duisburg überprüft. Das Veterinäramt Duisburg stellt fest, „[…] dass es sich hierbei um eine lahmende Elefantenkuh handelte, deren linkes Vorderbein deutlich geschwollen war. Die Vorführung und das Training des Elefanten wurde dementsprechend umgehend untersagt.“
    Quelle: Schreiben der Stadt Duisburg vom 27.01.2012

  • 2010/2011

    Dezember 2011
    Das Veterinäramt Duisburg erteilt ein Auftrittsverbot für Tigerin Callas wegen chronischer Lahmheit. Zwei weitere Tiger weisen Arthrosen und Muskelatrophien auf. Die angeblich erfolgten Behandlungen können nicht nachgewiesen werden. Nach den CITES-Papieren soll es sich um junge Tiger handeln, tatsächlich sind es jedoch ältere Tiere.
    Quelle: Vermerke des Veterinäramtes liegen PETA vor

    Juli 2011
    Die Braunbären vom Zirkus Universal Renz bzw. von Daniel Renz wurden mit Unterstützung des Veterinäramt Friedberg aus einer ungenügenden Haltung in einen Bärenpark im Schwarzwald überführt. Zirkusdirektor Daniel Renz hatte keine Erlaubnis mehr zur Bärenhaltung nach §11 Tierschutzgesetz, nachdem ein Bär nach einem Ausbruch 2009 in Kassel von der Polizei erschossen wurde. Anschließend versteckte Daniel Renz die beiden verbliebenen Bären auf einem Familien-Grundstück im hessischen Friedberg auf einem Zirkustransporter. Anwohner hatten im Juni 2011 die Behörden alarmiert, woraufhin eine Überführung der Bären eingeleitet wurde.
    Quelle: http://www.fnp.de/ndp/region/lokales/wetterau/nach-kontrolle-zirkus-renz-gibt-b-ren-ab_rmn01.c.9038632.de.html sowie PETA Deutschland e.V. vorliegenden Zeugenaussagen

    Dezember 2010
    Ein Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Kleve gegen den Zirkus Universal Renz wurde rechtskräftig. Der Verein Elefanten-Schutz-Europa e.V. hatte im Februar 2008 dokumentiert, dass Elefanten, Bären und Pferde keinen bzw. zu geringen Auslauf erhielten.
    Quelle: Elefanten-Schutz-Europa e.V. In: Elefanten in Zoo und Circus, 2011, 19. S34

    August 2010
    Der beim Zirkus Universal Renz engagierte Bärendompteur verfütterte abgerauchte Zigarillostummel an die beiden Bären. Dies sowie der Inhalt der Vorführungen und die Haltungsbedingungen wurden bei einer amtstierärztlichen Kontrolle beobachtet bzw. beanstandet.
    Quelle: Auszug aus einem Beschluss des VG Neustadt a.d. Weinstraße, Az. 1 L 682/10.NW

    Hund wird totgebissen, Halterin verletzt, Kassel im Juni 2010
    Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Besitzer der Schäferhunde wird gegen die Zahlung von 400 Euro vorläufig eingestellt. Ein Jahr zuvor wird die Hündin einer Spaziergängerin von zwei Schäferhunden, die Artisten des Zirkus gehören, totgebissen. Auch die Hundehalterin selbst wird von den Hunden angegriffen. Sie erleidet eine Bisswunde am Handgelenk sowie Blutergüsse an Rücken und Beinen. Die Staatsanwaltschaft stellt einen Strafbefehlsantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung aus, das Amtsgericht stuft die Verletzungen der Frau als gering ein und zieht eine Einstellung in Betracht. Die Staatsanwaltschaft stimmt schließlich zu. Der getötete Hund spielt bei der Einstellung keine Rolle. „Einen Hund totzubeißen, ist keine Straftat“ heißt es lapidar.
    Quelle: http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/kein-prozess-wegen-schaeferhunde-angriff-813230.html

    Bären-Ausbruch wird vor Landgericht verhandelt, März 2010
    Der Zirkusdirektor und einer seiner Mitarbeiter, der für die Sicherheit des Geheges zuständig ist, müssen sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung vor dem Landgericht Kassel verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, die Vorschriften zur Haltung der Bären nicht ausreichend beachtet zu haben. Das Verfahren wird eingestellt. Der Zirkusdirektor zahlt eine Geldbuße von 1000 Euro und sein Mitarbeiter hat einen Strafbefehl über 50 Tagessätze erhalten. Im April 2009 brachen zwei Braunbären aus einem Gehege aus. Die Tiere liefen frei an einer Bundesstraße umher. Die Polizei eilte herbei und wurde von einem der Bären gebissen. Die Beamten erschossen das Tier. Die Polizei erstattete Anzeige.
    Quelle: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/2458077_Kassel-Zirkuschef-muss-fuer-ausgebuexte-Baeren-buessen.html

  • 2009/2008

    Dezember 2009
    Daniel Renz wird wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
    Quelle: Az. 101 Cs 851 Js 20780/09 AG Würzburg

    Gastspiel in Hannover im Mai 2009
    Tierschützern werden Schläge und Prügel von Zirkusmitarbeitern angedroht. Als die Aktivisten den Bereich des Zirkus verlassen wollten, wurden sie von einem LKW, der von einem Mitarbeiter des Zirkus gefahren wurde, überrascht. Der Fahrer hat versucht, die beiden Tierschützer anzufahren. Während dieser Tat applaudierten die mittlerweile etwa 15 versammelten Zirkusmitarbeiter lautstark am Eingangstor und würdigten somit diese ungeheuerliche Tat. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen versuchter Körperverletzung ein.
    (Zeugenaussagen liegen PETA vor)

    Verurteilung wegen versuchter Nötigung, April 2009
    Vom Amtsgericht Bocholt wird Zirkusdirektor Daniel Renz wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem 8. April 2009.
    Im Januar 2009 sollte eine Vorführung des Zirkus in Bocholt stattfinden. Die Tierärztin des Veterinäramtes des Kreises Borken fand bei einer Kontrolle massive Tierschutz- und Sicherheitsmängel vor. Daniel Renz drohte der zuständigen Veterinärin. Bei einer Nachkontrolle durch das Veterinäramt wurde dann tatsächlich Gewalt gegen die zuständige Veterinärin angewandt. Beim Fotografieren von Mängeln wurden ihr gewaltsam von Zirkusangestellten ihre Kamera entwendet. Laut Urteil hat sich der Angeklagte einer versuchten Nötigung schuldig gemacht, da er durch Androhung zukünftiger Gewaltanwendung weitere Kontrollen durch die dafür zuständige Veterinärin verhindern wollte.
    (AZ 3 Cs-92 Js 2647/08-1011/08)

    Gastspiel in Kassel im April 2009
    Ein aus dem Zirkus ausgebrochener Bär biss einen Polizisten und wurde daraufhin erschossen.
    Das Veterinäramt Wetterau hatte dem Zirkus eine tierschutzrechtliche Genehmigung für Auftritte mit Bären untersagt. Bären seien für eine Zirkushaltung nicht geeignet. Der Leiter des Veterinäramts äußert sich über Renz: “ Der Mann ist nicht zuverlässig.“
    (Frankfurter Rundschau, vom 22.04.2009)

    Gastspiel in Wesel im März 2008
    Elefantenkuh „Maja“ trampelt ein Gitter nieder und läuft davon, nachdem sie sich wahrscheinlich beim Vorbeilaufen am Tigerkäfig erschreckt hat.
    (Nachrichten aus Wesel, vom 31.03. 2008)

    Gastspiel in Gronau im März 2008
    Nach angemeldeter Abnahme der Gehege durch das Veterinäramt Gronau wurden die Anlagen danach teilweise wieder abgebaut, so dass die Tiere keinen Auslauf hatten. Erklärt wurde dies mit starken Regenfällen.
    (Münsterländische Volkszeitung, vom 19.03. 2008)

    Ordnungsverfügungen:
    *Das Zurschaustellen stellen der Großbären wird untersagt.
    *Für die Tiger sind ab sofort in jedem Außengehege eine Bademöglichkeit ständig zur Verfügung zu stellen und allen Tigern ist ungehinderter Zugang zu diesen zu gewähren.
    *Die Größe des Auslaufs für die Pferde hat ab sofort mind. 100qm für bis zu 5 Pferde zu betragen, für jedes weitere dort befindliche Pferd sind 10qm zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
    *Die Größe des Außengeheges für die Großkamele hat ab sofort mind. 150qm für bis zu 3 Großkamele zu betragen, für jedes weitere dort befindliche Großkamel sind 25qm zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
    *Die Größe des Außengeheges für Lamas hat ab sofort mind. 75qm für bis zu 3 Lamas zu betragen, für jedes weitere dort befindliche Lama sind 15qm zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
    *Für die Elefanten ist ab sofort, unverzüglich nach Ankunft am Gastspielort, ein Stallzelt und ein Außengehege aufzubauen. Das Stallzelt muss dabei eine für die Elefanten verfügbare Mindestgrundfläche von 100qm und der Auslauf eine Mindestgrundfläche von 250qm für Ihre 3 Elefanten aufweisen.

    Weiter ist in der Ordnungsverfügung zu lesen, dass der Zirkus bereits bei behördlichen Kontrollen während des Gastspiels in Bocholt im Januar 2008 mehrfach detailliert auf die einzelnen Haltungsbedingungen und die notwendigen Verbesserungen der Tierhaltung hingewiesen wurde. In der Begründung der Ordnungsverfügung werden seitenweise Tierschutzverstöße dokumentiert, es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei vorherigen Kontrollen die gleichen Missstände vorgefunden wurden, die Tiere zum Teil deutlich unterhalb der tierschutzrechtlichen Bestimmungen gehalten werden. Teilweise musste die behördliche Kontrolle sogar abgebrochen werden, da die Zirkusverantwortlichen auch gegenüber den Polizeibeamten sehr ausfallend und unflätig wurden und die Situation zu eskalieren und eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Zirkusleuten und den Polizisten drohte.
    (AZ: 3912170)
    (Auszüge aus der Ordnungsverfügung mit der Anordnung
    der sofortigen Vollziehung und der Androhung von Zwangsgeld durch den Kreis Borken)

    Gastspiel in Köln im Februar 2008
    Am 28.2.08 griff in Köln, Festplatz an der Südstation, einer der afrikanischen Elefantenkühe in der Vorstellung ihren Dompteur (Titano Webber) an, der mit dem KTW lt. Pressebericht und Polizei schwer verletzt ins Krankenhaus kam.
    Quelle: http://www.openpr.de/drucken/193096/Und-wieder-Unfall-mit-Wildtieren-im-Zirkus-Universal-Renz-Elefant-greift-an.html

    Gastspiel in Borken Januar 2008
    Behördliche Feststellungen und Anordnungen:
    Ein Auslauf für die Pferde war nicht vorhanden, die Esel kämpften andauernd miteinander und wurden auch von mehreren Kamelen weggebissen, es gab keine Bereitschaft zur Kooperation des Zirkus und Angaben wurden nur widerwillig und unvollständig gemacht, für die Elefanten standen weder Äste noch ein Außenpaddock zur Verfügung, die Unterbringung entsprach nicht den Zirkusleitlinien, die Ausläufe der Tiger waren ungenügend gesichert und instabil, mehrere Hunde zeigten Koprophagie und fraßen den abgesetzten Kot der anderen sofort auf, die Zahl der Pferdepässe stimmt nicht mit der tatsächlich vorgefundenen Anzahl an Tieren überein, die beiden Wagen der engagierten Tigernummer waren stark rostig und in großen Teilen in schlechtem Zustand, die Gehege wiesen große Sicherheitsdefizite auf, noch am dritten Tag der Ankunft befand sich der Zirkus beim Aufbauen, die Behördenvertreter wurden von Zirkusmitarbeitern als Nazis beschimpft.
    Anordnungen:
    Es ist ein Auslauf aufzubauen oder auf sonstige Weise sicherzustellen, dass alle Pferde jeden Tag mindestens zwei Stunden freien Auslauf außerhalb der Manege erhalten.
    *Dabei ist darauf zu achten, dass nur verträgliche Pferde gemeinsam laufen dürfen- die Anzahl und Größe der Ausläufe ist entsprechend zu planen.
    *Der Stall ist ab sofort in der gesamten Grundfläche den Elefanten zur Verfügung zu stellen.
    *Es ist ein neues Stallzelt anzuschaffen, das den Anforderungen der Erlaubnis entspricht.
    *Es ist sofort ein Außenauslauf mit 500qm Fläche aufzubauen, der für die Elefanten zugänglich ist und mit Beschäftigungsmaterial z.B. Ästen und einem Scheuerbaum ausgestattet ist und in Teilen angewässert ist.
    * Alle Lamas sind hinsichtlich ihres Zahnwachstums zu kontrollieren und bei langen Schneidezähnen sind diese durch einen Tierarzt oder eine sonstige sachkundige Person kürzen zu lassen. Den Lamas sind Äste zur Verfügung zu stellen um einem übermäßigen Zahnwachstum zu begegnen.
    *Für beide Tigergruppen ist jeweils ein Auslauf von mindestens 80qm Fläche zu schaffen und mit einer nutzbaren, mit Wasser gefüllten Badegelegenheit, separaten Liegeflächen und Beschäftigungsmaterial auszustatten. Den Tigern ist tagsüber, außerhalb der Vorführungen, jederzeit Zugang zum Auslauf zu gewähren.
    *Den Labradoren ist ebenfalls eine Rampe zur Verfügung zu stellen, da der vorhandene Abstand für ständige Sprünge zu groß ist und zu übermäßiger Gelenkbelastung führt.
    *Die Tiere sind einem Tierarzt vorzustellen, um sicherzustellen, dass die Koprophagie nicht aufgrund von Ernährungsdefiziten vorliegt, außerdem ist bei Weiterbestehen der Grund für den Durchfall abzuklären.
    Engagementnummer: Tiger
    *Für beide Tigergruppen ist jeweils ein Auslauf von mindestens 50qm Fläche zu schaffen und mit einer nutzbaren, mit Wasser gefüllten Badegelegenheit, separaten Liegeflächen und Beschäftigungsmaterial auszustatten. Den Tigern ist außerhalb der Vorführung jederzeit Zugang zum Auslauf zu gewähren.
    *Es ist umgehend ein Fachtierarzt für Zoo- und Wildtiere zuzuziehen, um die Bären zu begutachten und um festzustellen, ob ein Verbleib unter den vorgefundenen Bedingungen im Zirkusbetrieb möglich ist.
    *Das Bärengehege ist zu strukturieren und den Tieren ist täglich mindestens sechs Stunden Aufenthalt bei freier Gestaltung im Gehege zu ermöglichen.
    *Es ist ein Gehege anzuschaffen, das entsprechend der Leitlinien an den Wagen angebaut werden kann und den Bären freien Zugang sowohl zum Gehege als auch zum Innenkäfig ermöglicht.
    *Es ist ab sofort eine Dokumentation entsprechend der Auflagen der Erlaubnis vorzunehmen.
    (Auszug aus Feststellungen/Anordnungen durch die Behörde in Borken)

    Einen Tag später fand durch die Behörden eine Nachkontrolle statt
    *Tiger: Ausläufe waren aufgebaut, aber nicht strukturiert. Herr XX (Name liegt vor) weigerte sich, den Tigern Wasser zur Verfügung zu stellen. Eine tierärztliche Untersuchung eines lahmenden Tigers lehnte er ab.
    *Elefanten: Es war ein Paddock abgegrenzt, der deutlich unter der geforderten Größe der Leitlinien lag. Das Gehege wies keine Struktur auf, sobald die Behördenvertreter weitergingen, wurden die Elefanten wieder ins Zelt beordert.
    *Pferde: Ein Auslauf war abgesteckt, aber nicht genutzt. Es wurde zugegeben, dass die Tiere nun seit fünf Tagen nicht in einem Auslauf waren.
    (Auszüge aus dem Behördenschreiben)

    Dass der Zirkusdirektor uneinsichtig ist und kein Interesse am Wohlbefinden seiner Tiere hat, zeigt sich auch daran, dass nur wenige Tage später (28.01.2008) die Behörden folgendes feststellen müssen:
    Eine Tierschutzorganisation hatte beobachtet und der Behörde gemeldet, dass die Ausläufe für die Bären und Tiger am 26.01. bereits abgebaut waren, obwohl der Zirkus bis zum Abend des 28.01. dort gastierte. Trotz der Anweisung der Behörde, die Ausläufe bis zur Abreise aufgebaut zu lassen und den Tieren Zugang zu gewähren, begann der Zirkus alle Ausläufe vorfristig abzubauen.

  • 2007/2006

    Verurteilung durch das Amtsgericht Aachen 2007
    Daniel Renz wird durch Strafbefehl des Amtsgerichts Aachen vom 10.09.2007 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
    Quelle: Az. 604 Js 1297/07 49 Cs 839/07 AG Aachen

    Gastspiel in Duisburg im Oktober 2007
    Bärin „Katja“ beißt den Sohn (13) des Zirkusdirektors ins Bein, nachdem er ihr im Käfig einen Maulkorb anlegen wollte, um für die Vorstellung zu trainieren.
    Quelle: http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/10/20/zirkusdrama-baer/junge-angriff,geo=2708150.html

    Januar 2007
    Daniel Renz wird wegen einer durch Unterlassung begangenen fahrlässigen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je EUR 25,- verurteilt.
    Quelle: Az. 2940 Js 18425/06 41 Cs AG Gelnhausen

    Gastspiel in Le Mans im Dezember 2006
    Beim Gastspiel in Le Mans beißt Krokodil „King“ Zirkusdirektor Daniel Renz den Daumen ab.
    Die Krokodile traten bei der nächsten Vorstellung erneut auf, diesmal aber wurden den Krokodilen die Mäuler zugeknebelt.
    Quelle: http://www.bild.de/BTO/news/aktuell/2006/12/04/schnappi-zirkusdirektor/schnappi-zirkusdirektor.html

  • 2000 – 2004

    Februar 2004
    Daniel Renz wird wegen Vergehen gegen das Sozialgesetzbuch in 15 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu je EUR 15,- verurteilt.
    Quelle: Az. 702 JS 23483/03 43A CS, AG Friedberg

    Gastspiel in Oberhausen im März 2003
    Der Platz für das Gastspiel in Oberhausen ist viel zu klein. Es ist nicht möglich, alle Tiere tierschutzgerecht unterzubringen. Außengehege für Kamele und Lamas entsprechen nicht annähernd den Vorgaben der Zirkusleitlinie. Der Elefant wird einzeln in einem dunklen Stallzelt gehalten und die Tiger haben weder Bade- noch Rückzugsmöglichkeiten. Herr Renz hält viele der § 11er Genehmigungen für rechtswidrig und will z.B. die Elefanten- und Tigerhaltung nicht ändern.
    (Bericht Veterinäramt Oberhausen)

    Auszüge aus Prüfberichten der Amtstierärzte 2002

    Februar in Ludwigsburg
    Hufpflege bei 2 Ponies und Zebra mangelhaft, keine Außengehege Widerkäuer, Elefant, Tiger nicht ausreichend natürlich oder künstliche Beleuchtung im Elefantenzelt erhöhen (Tag- und Nacht-Rhythmus).

    März in Neuwied
    Abweichender Tierbestand, Fleisch zum Teil verdorben, Tiefkühlgeräte z.T. unbrauchbar, Futtervorräte für Elefant nicht vorhanden, Fütterung mit Kartoffelschalen zur Zeit der Überprüfung, kein Außengehege bei Wiederkäuer, Elefant, Beleuchtung in den Innenzelten nicht ausreichend, Pferde z.T. in Boxen, die von der Größe unzureichend waren.

    März in Schwäbisch Hall
    1 Pferd Hufpflege nötig, Fleisch in Plastiktüten zur Lagerung verpacken.

    Mai in Viersen
    Wasserbecken der Tiger und Alligatoren noch nicht aufgebaut

    August in Rodgan und Wendel
    Außengehege Tiger- und Elefant nicht aufgebaut, Fleisch für die Tiger war zu beanstanden, erste Fäulnisspuren, Kühltruhen müssen ersetzt werden.

    Friedberg, Januar 2002
    Die Behörde stellt fest, dass 1 Bärin nicht mehr da war. Auf Nachfrage bei Herrn Alois Renz berichtet er, dass er von dem Tier angegriffen worden sei und es daher erschossen werden musste.
    (Aktenvermerk vom Veterinäramt Friedberg vom Januar 2002)

    Dortmund im Dezember 2002
    Anzeige von animal public gegen D. Renz beim Veterinäramt Dortmund wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Bei einem Gastspiel wurde u.a. folgendes beobachtet:
    Zwei lahmende Pferde, ein Pudel mit Hüftproblemen, das Paddock im Stallzelt der Elefantenkuh ist zu klein.
    (animal public vom 30.12.2002 in Düsseldorf)

    Gießen im März 2002
    Pferdepässe waren nicht vorhanden, es wurde mit Herrn Renz besprochen, dass sofort Pferdepässe zu beantragen sind und ein Tierarzt die Identifikation der Equiden während des Aufenthaltes in Gießen vorzunehmen hat. Ein Badebecken stand den Tigern nicht zur Verfügung,
    (Überprüfung durch das Veterinäramt in Gießen im März 2002)

    Gastspiel in Hildesheim im Juni 2002
    In Hildesheim beißt ein Krokodil bei einer Vorstellung dem Dompteur in den Kopf und verletzt ihn schwer. Bei einer anderen Vorführung wurde sichtbar, dass der Dompteur einen Eisenring in den Unterkiefer des Krokodils eingehakt hatte, um mit Gewalt dessen Maul öffnen zu können.
    (Bericht rtl2 –news/ Zeugenaussage vom 06.06.2002)

    Gastspiel in Bad Homburg im März 2002
    Ein Zeuge berichtet u.a. von 10 Tigern in zu kleinen Käfigen ohne Einstreu, Auslauf, Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten. In der Vorstellung werden die Tiger mit Stangen gestoßen, damit sie schneller laufen. Die Pudel werden mit einer Gerte an den Bauch geschlagen, damit sie über den Arm springen. Aus einer kleinen Kiste wird ein Krokodilbaby geholt und an einer Leine durch die Manege geführt. Es zappelte die ganze Zeit nur wild herum.
    Zwei Männer werfen sich mit aller Kraft auf einen Alligator, damit der Dritte das Maul öffnen und seinen Kopf hineinstecken kann. Der Elefant wurde bereits während der Vorstellung in einen LKW verfrachtet. Dabei wurde ihm mit Stöcken gegen die Beine geschlagen. Viele Pferde haben Narben und Druckstellen.
    (Zeugenaussage liegt vor)

    Friedberg im September 2001
    Das Veterinäramt besichtigte die Bärenhaltung (1 weiblich, 5 männlich) und trifft Anordnungen, die innerhalb von 14 Tagen umzusetzen sind, zur Verbesserung der Tierhaltung. Seit Januar 2001 würden die Bären ohne Auslauf gehalten, die Tiere wirkten apathisch, ihr Fell sah stumpf und zerrupft aus. Die Haltung entsprach nicht einmal den Mindestanforderungen der Zirkusleitlinien, so die Behörde. Unter den geschilderten tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen sei davon auszugehen, dass bei den Bären ein erheblicher Leidensdruck durch die eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit und die fehlende Bademöglichkeit sowie die geringe Fläche in den Wagen entstanden ist, der sich bei weiterer Tolerierung noch verstärken würde, so dass es darum ging, das Eintreten von Schäden bei den Tieren zu verhindern (z.B. schwerwiegende Verhaltensstörungen). Das apathische Verhalten und das stumpfe Fell der Bären seien ein Zeichen dafür, dass diese sich in ihrem Umfeld in seinem derzeitigen Zustand zumindest nicht wohl fühlen und bestätigen letztlich die nicht verhaltensgerechte Haltung.
    (September 2001 Veterinäramt Friedberg)

    Oktober 2001
    Der Amtstierarzt in Karlsruhe schreibt ins Tierbestandsbuch, dass der Tiger „Mala“ durch Magendrehung am 29.09. laut einem Sektionsbericht Heidelberg gestorben sei.
    Der Amtsveterinär in Rastatt bemerkt, dass das Tierbestandsbuch nicht auf dem aktuellen Stand ist.

    Augsburg im Dezember 2001
    Der Zirkus bekommt Auflagen vom Veterinäramt, Außengehege für Lamas, Kamele und Zebras aufzubauen. Außerdem müssen Flächen und Gehegeausstattungen für Schlangen, Tiger und Elefant uneingeschränkt vorhanden sein. Keine der Auflagen waren bei einer Nachkontrolle erfüllt.
    (Landratsamt Augsburg-Veterinäramt)

    Gastspiel in Lüdenscheid im Februar 2000
    Das Veterinäramt trägt ins Tierbestandsbuch ein, dass die Tigerveranda nicht aufgebaut ist, der Elefant nicht über Nacht im Transportwagen gehalten werden darf, dem Elefanten täglich mindestens 1 Stunde Auslauf gewährt werden muss, die Fußnägel und Sohlen regelmäßig zu prüfen sind, den Elefanten täglich Äste und Zweige anzubieten sind, das Badebecken für Bären und Tiger nicht aufgebaut war, bei den Alligatoren der Landteil in den Wagen vergrößert und strukturiert werden muss.

    Gastspiel in Münster im April 2000
    Das Veterinäramt stellt fest, dass der Tierbestand abweicht vom genehmigten Bestand.

    Gastspiel in Soest im Mai 2000
    Es wird ins Tierbestandsbuch eingetragen, dass das Badebecken der Bären und Tiger nicht aufgebaut war.

    Gastspiel in Wuppertal im Juni 2000
    Es wird ins Tierbestandsbuch eingetragen, dass das Badebecken der Bären und Tiger nicht aufgebaut war. Es werden 2 Lamas zusätzlich zum genehmigten Tierbestand vorgefunden.

    Gastspiel in Karlsruhe im August 2000
    Das Veterinäramt in Karlsruhe ordnet das Kürzen der Schneidezähne bei Lamas an. Das Badebecken der Bären war nicht aufgebaut.

    Gastspiel in Tübingen im September 2000
    Das Veterinäramt Tübingen trägt ins Tierbestandbuch ein, dass Hufkorrektur bei Zebras und Pferden erforderlich sei. Es bestehen Mängel in der Dokumentationspflicht (z.B. Tierbestandsbuch und Artenschutz- Papiere), das Badebecken der Bären und Tiger war nicht aufgebaut.

    Gastspiel in Wertheim im Oktober 2000
    Das Veterinäramt stellt fest, dass das Tierbestandsbuch nicht aktuell ist.

    Gastspiel in Heilbronn im November 2000
    Das Veterinäramt trägt ins Tierbestandsbuch ein, dass Bademöglichkeit für Bären und Tiger nicht vorhanden sei. Außerdem, dass die Reinigung in der Tiefkühltruhe im Futterwagen unzureichend sei.

    Dezember 2000
    Daniel Renz wird wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je DM 30,- verurteilt.
    Quelle: Az. 22 CS 50 JS 5189/00 AG Wuppertal

  • 1994 – 1999

    Oktober 1999
    Das Veterinäramt Darmstadt stellt Mängel in der Haltung des Elefanten und der Alligatoren fest.

    März 1999
    Auf der Autobahn zwischen Heinsberg und Düren wurde ein totes Krokodil gefunden. Stundenlang suchte die Polizei nach dessen Besitzer. Renz erklärt den Vorfall mit einem Schlagloch in der Straße. Eine Klappe (LKW) sei wohl nicht richtig geschlossen worden.
    (Bildzeitung vom 15.03. 1999)

    Januar 1999
    Daniel Renz wird wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz in fünf Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je DM 50,- verurteilt.
    Quelle: Az. 1 CS 412 JS 50253/98 AG Bad Gandersheim

    Februar 1998
    Daniel Renz wird wegen der vorsätzlichen Nutzung eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je DM 60,- verurteilt.
    Quelle: Az. 62 CS 507 JS 4118/1998 AG Leipzig

    Gastspiel in Filderstadt im Oktober 1996
    Bei der Tierschau wurde folgendes gesehen: 9 Kaimane liegen in einem Becken, (1m x 1,80m) bedeckt mit stinkendem, trüben Wasser. Ein Tier hat eine Verletzung am Rücken, bei anderen fehlen teilweise die Krallen. 9 junge Kaimane liegen ebenfalls in einem kleinen, verdreckten Becken (1m x 1,20). Trotz verschlossener Wagen konnte man den übelriechenden Geruch im Inneren wahrnehmen. Ein ausgewachsenes Leistenkrokodil im Transportwagen (ca. 2m x 2m).
    2 ausgewachsene Nilkrokodile im Transportwagen (ca. 5m x 2m). In zwei kotbeschichteten Plastikkisten befinden sich 3 ausgewachsene Kaninchen in der einen, und 9 halbwüchsige Hühner in der anderen. Die Tiere sind kotverkrustet und können nicht sitzen, bzw. aufrecht stehen.
    Ein Bär hat eine ausgerissene Nasenwand und eine tiefe Verletzung auf der Nase.
    2 junge Braunbären im abgeteilten im zu kleinen Käfig ohne Beschäftigungs- und Klettermöglichkeiten. Hufe der Lamas sind zu lang und verwachsen. Der Elefant steht webend im unbeheizten Zelt (- 5°C). Ein Ohr ist teilweise schon abgefault.
    (Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung, im Protokoll vom 16.10.1996 an die Veterinärämter Heidenheim und Nürtingen)

    August 1996
    Laut Ministerium Ländlicher Raum Baden Württemberg wurden mehrere Mängel in das Tierbestandsbuch eingetragen.

    Gastspiel in Hamburg im Juni 1996
    Dompteur Rene Renz wird von einem knapp zwei Jahre alten Alligator angefallen. Das Tier verbeißt sich in den Arm des Zirkus-Mannes.

    Gastspiel in Saarbrücken im Dezember 1995
    Ein mitgeführter Tiger und ein wenige Monate altes Tigerbaby wurden den Behörden in Saarbrücken nicht gemeldet. Das Saar-Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales räumte ein, dass in einem Fall ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz durch das Veterinäramt eingeleitet worden ist.
    (Saarbrücker Zeitung vom 14.12.1995)

    „Sehr skeptisch sieht Dr. J. Engel vom Saarbrücker Veterinäramt die Tierhaltung im Universal Circus Renz. Nach seinen Worten habe das Unternehmen schon in der Vergangenheit mit den Genehmigungsbehörden einige Sorgen bereitet. Der Oberkreisdirektor des Landkreises Northeim verlängerte die Konzession des in Bad Gandersheim gemeldeten Zirkus im März 1995. Allerdings mit zahlreichen Auflagen.
    (Saarbrücker Zeitung vom 22.11.1995)

    Zusammenfassung aus Aufruf des Bundesverbandes, von Dr. med. vet. Cronjäger/H. Jaresch 10. Juli 1995
    Schimpansen: Die beiden Tiere sitzen tagein, tagaus in einem verglasten Wagen auf 12qm.
    Elefantenkuh: Eine Elefantenkuh wird in Einzelhaltung, in einem Stallzelt ohne Auslauf, an den Füßen angekettet und nachts auf dem Transporter gehalten.
    Bären: Die Bären werden weit unter den tierschutzrechtlichen Bestimmungen gehalten.
    Tiger: Die Tiger leben unterhalb der tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
    Ein Nilkrokodil wurde wegen Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz beschlagnahmt. Doch die Familie Renz ließ das Tier verschwinden.
    Orang-Utan: „Jessi“ vegetierte bis Nov. 1994 zusammen mit beiden Schimpansen auf 6qm. Es ist gelungen, Jessi sollte von den Behörden beschlagnahmt werden, doch zuvor ließ der Zirkus das Tier verschwinden. Eine bundesweite Fahndung führte dazu, dass Jessi gefunden werden und in einen Zoo gebracht werden konnte.

    1995, Verurteilung durch das Amtsgericht Augsburg
    Durch das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 13.06.1995 wurde Daniel Renz, Zirkusdirektor, wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 DM verurteilt.

    Razzia bei Zirkus Renz, Juli 1994
    Mitarbeiter des Naturschutzamtes Kiel beschlagnahmten gestern einen Orang-Utan und ein Nilkrokodil. Für beide Tiere hat der Zirkus keine gültigen Artenschutz-Papiere und beide Tiere werden nicht artgerecht gehalten und wurden illegal nach Deutschland gebracht. Aufgrund der Hitze konnten die Tiere nicht sofort von den Artenschützern betäubt und mitgenommen werden. Renz erhielt einen Bußgeldbescheid über 500 DM.
    (Hamburger Morgenpost, vom 29.07.1994)

    1994, Verurteilung in Chemnitz
    Alois Renz wurde wegen des Vorwurfs der Unterschlagung und des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
    (AZ: 10 Cs 840 Js 3316/94)

Was Sie tun können

Bitte besuchen Sie niemals einen Zirkus mit Tieren. Das Tierleid bei Zirkus Universal Renz ist kein Einzelfall: Auch in Zirkussen wie Charles Knie, Circus Krone und weiteren werden Tiere misshandelt und gequält. Entscheiden Sie sich daher für tierfreundliche Alternativen!