Im Januar 2018 haben wir von PETA Deutschland nach einer Whistleblower-Meldung Strafanzeige gegen eine Zoophile erstattet, die ihren Hund sexuell missbraucht hat und ihre Taten auf Video festhielt. Die zustÀndige Staatsanwaltschaft beantragte nach umfangreichen Ermittlungen einen Strafbefehl gegen die TierquÀlerin beim Amtsgericht Worms.
Die Frau legte zunĂ€chst Einspruch ein, am 29. September 2020 wurde nach einer mĂŒndlichen Verhandlung das Urteil gesprochen.
TierquÀlerin wegen sexuellen Missbrauchs an ihrem Hund verurteilt
Ein Informant hatte uns Videomaterial von den zoophilen Handlungen der Frau zugesendet. Die Beweislage war eindeutig. Wir erstatteten Strafanzeige wegen VerstöĂen gegen das Tierschutzgesetz und Verbreitung tierpornografischer Videos bei der Staatsanwaltschaft Mainz.
Im MĂ€rz 2020 beantrage diese einen Strafbefehl in Höhe von 40 TagessĂ€tzen. Die TĂ€terin legte zunĂ€chst Einspruch ein â doch am 29. September 2020 kam es zur Hauptverhandlung, zu der die Angeklagte jedoch nicht erschien. Das Amtsgericht Worms bestĂ€tigte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz und verurteilte die TierquĂ€lerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.
âAuch wenn das Verfahren lange gedauert hat, begrĂŒĂt PETA Deutschland das Urteil ausdrĂŒcklich. Der Missbrauch und die Verbreitung des Videomaterials sind scharf zu verurteilen. Es kommt noch viel zu selten vor, dass Straftaten in diesem Bereich ĂŒberhaupt gerichtlich sanktioniert werden.â
Edmund Haferbeck, PETA Deutschland
-
Alle Details zum Fall der Zoophilen
Ein Whistleblower lieĂ PETA Anfang 2018 neun pornographische Videos zukommen, auf denen zu sehen ist, wie eine Frau Sodomie bzw. Zoophilie (Sex mit Tieren) mit mindestens einem Hund ausĂŒbt.
Durch Befehle zwingt sie den Hund, sie oral zu befriedigen. ZusÀtzlich sind verschiedene Sexspielzeuge im Einsatz. In drei Videos uriniert sie auf die Schnauze des Hundes.
Zoophilie muss konsequenter verfolgt und bestraft werden!
Wir fordern, dass Zoophilie, umgangssprachlich auch als Sodomie bekannt, als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Derzeit wird diese Form der TierquĂ€lerei nur als Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand in Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes gehandhabt. [1] Werden keine Aufnahmen der Taten verbreitet, bleiben diese tierschutzwidrigen Taten unterschwellig lediglich als buĂgeldbewehrte Tat stehen.
DarĂŒber hinaus mĂŒssen im Rahmen der tagtĂ€glichen Ermittlungen im Bereich CyberkriminalitĂ€t auch Netzwerke berĂŒcksichtigt werden, die Zoophile nutzen, um sich zu verabreden und sogar um Tiere zum Missbrauch und zur QuĂ€lerei anzubieten.
Was Sie tun können
Zoophilie ist TierquĂ€lerei. Sollten Sie mitbekommen, dass andere Menschen Tiere zu sexuellen Handlungen zwingen oder sie vergewaltigen, wenden Sie sich bitte ĂŒber unser Whistleblower-Formular an uns.
-
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Tierschutzgesetz § 3 Abs. 13, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html, (eingesehen am 24.09.2020)
