#MonkeySelfie – Ein Selfie wird zum Präzedenzfall für Tierrechte

Vor einigen Jahren ließ ein Fotograf seine Kamera in Indonesien einen Moment lang unbeaufsichtigt. Diese Gelegenheit war einfach zu verlockend für ein neugieriges Schopfmakaken-Männchen und so schnappte es sich die Kamera und knipste los: Den Waldboden, andere Makaken und auch sich selbst. Eine der Aufnahmen wurde als „Affen-Selfie“ weltberühmt.

Update Juli 2017

In der ersten Instanz hat das Gericht die Klage auf Anerkennung des Copyrights für Naruto an den Bildern zurück gewiesen. PETA USA hat den Fall deshalb vor das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten von Amerika gebracht, wo der Fall neu verhandelt wird.

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Der Makake namens Naruto ist Forschern in Sulawesi bestens bekannt. Jahrelang haben sie ihn als Teil ihrer Arbeit in der Region beobachtet und studiert. PETA USA agiert nun als Narutos „next friend“ (eine Art rechtlicher Repräsentant) und hat ein Gerichtsverfahren am Bundesgerichtshof in San Francisco eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen den Besitzer der Kamera, Fotograf David J. Slater, sowie seine Firma Wildlife Personalities Ltd., die beide das Copyright für die Bilder einfordern, die zweifelsfrei Naruto gemacht hat. Ebenfalls als Beklagter benannt wurde der Verlag Blurb, Inc. aus San Francisco, der eine Reihe von Slaters Bildern veröffentlichte, darunter auch zwei Selfies von Naruto. Der Gerichtsprozess strebt an, Naruto zum „Autor“ und Besitzer seines Bildes erklären zu lassen. Unser Argument ist ganz einfach: Copyright-Gesetze in den USA verbieten nicht, dass ein Tier ein Copyright innehat und da Naruto das Bild aufgenommen hat, gehört ihm auch das Copyright – genau wie es bei jedem Menschen der Fall wäre.

Doch warum spielt das eine Rolle und was bedeutet es?

Sollte der Prozess Erfolg haben, wäre das das erste Mal, dass einem nicht-menschlichen Tier der Besitz eines Eigentums (das Copyright des „Affen-Selfies“) zugesprochen wird, anstatt das Tier selbst als Eigentum zu sehen. Es wäre außerdem das erste Mal, dass ein Recht auf ein nicht-menschliches Tier ausgeweitet wird, das über grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft, Wasser und ärztliche Versorgung hinausgeht. Aus unserer Sicht ist es dafür höchste Zeit.

Wir appellieren zudem an das Gericht, PETA USA die Einkünfte aus dem „Affen-Selfie“ verwalten zu lassen, damit sie Naruto und seiner Gruppe zukommen können. PETA USA würde keinerlei Abfindung aus den Zahlungen erhalten.
Dieser Fall steht exemplarisch für alles, wofür PETA USA seit 35 Jahren kämpft: Tieren steht die Anerkennung nötiger Rechte zu ihrem eigenen Wohl zu – und zwar nicht im Verhältnis zu ihrer Ausbeutung durch den Menschen.