Grausamer Fund – wer hat das den Hunden angetan?

In einem Waldstück bei Schriesheim in Baden-Württemberg haben Waldarbeiter einen schrecklichen Fund gemacht. Es handelte sich hierbei um zwei noch junge, unkastrierte Hunde mit auffällig langen Krallen in ungepflegtem Zustand. Sie waren weder gechipt oder auf sonstige Art gekennzeichnet. Die Berufstierrettung Rhein-Neckar berichtete über den Fall.

Nur wenige Tage später wurde bei Lampenheim ein weiterer toter Hund entdeckt. Der Fundort des Hundes lag nur zwei Kilometer entfernt von den anderen beiden toten Hunden. Auch er war in einem schlechten Pflegezustand und ohne jegliche Kennzeichnung.

Zwei Tage später folgte ein weiterer grausamer Fund wieder in Lampenheim. Bei Waldarbeiten wurde ein vierter toter Hund aufgefunden. Es handelte sich um eine schwarze, mittelgroße Hündin. Auch hier fielen der schlechte Pflegezustand und die langen Krallen des Tieres auf. Auch sie war weder gechipt noch anderweitig gekennzeichnet.

In dem Mund der Hündin befand sich ein fest verkeilter Stock. Ebenso wurden etliche Bierdosen neben dem Kadaver gefunden. Diese wurden der Polizei übergeben. In der Nähe der Fundorte befanden sich jeweils Haltebuchten, die eventuell zum Ausladen der Tiere benutzt wurden.

Alle vier Hunde wurden zur Untersuchung in die Tierpathologie gebracht. Erste Ergebnisse der Mageninhalte der drei untersuchten Hunde zeigen, dass sie alle den gleichen Plastikstoff gegessen hatten. Somit erhärtet sich der Verdacht der Polizei Mannheim, dass alle Hunde aus dem gleichen Haushalt stammen könnten. Ein weiteres toxikologisches Gutachten steht noch aus.

Bei allen vier Hunden handelt es sich um Labrador- / Schäferhund- / Husky-Mischlinge im Alter von neun bis 15 Monaten. Am 21.03. wurden in der Region Rhein-Neckar 14 verwahrloste Hunde und fünf Welpen beschlagnahmt. Ob die Hunde aus diesem Bestand kommen, wird zurzeit noch geprüft. Eine DNA-Analyse der Tiere ist veranlasst.

Wer hat etwas zu diesem Fall gesehen oder kennt die Hunde?

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Was Sie tun können

  • Zeugen melden sich bitte bei der zuständigen Abteilung für Gewerbe und Umwelt (Tel.: 0621/174-3045), den Polizeirevieren Weinheim (Tel.: 06201/1003-0) und Neckargemünd (Tel.: 06223/9254-0) oder jeder anderen Polizeidienststelle.
  • Wir bei PETA sind in unserer Arbeit oft darauf angewiesen, auf Missstände aufmerksam gemacht zu werden. Nur dann können wir aktiv werden und den Tieren helfen. Wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden, dann melden Sie sich.