Sexueller Missbrauch an und von Tieren ist in Deutschland ein nicht zu unterschätzendes Problem. Unter dem Begriff Zoophilie werden sexuelle Neigungen zu Tieren sowie sexuelle Handlungen an ihnen zusammengefasst. Doch was genau ist Zoophilie, warum kommt es zu solchen Taten und welche rechtlichen Konsequenzen folgen für Täter:innen? Lesen Sie hier die wichtigen Fakten zum Thema Zoophilie.
Sex mit Tieren: Was ist Zoophilie bzw. Sodomie?
Zoophilie, umgangssprachlich unter dem Begriff „Sodomie“ bekannt, bezeichnet den sexuellen Umgang mit Tieren. Dazu gehören alle Arten von sexuellen Handlungen, ob mit oder ohne Penetration oder Orgasmus.
Offiziell wird Zoophilie den Paraphilien zugeordnet – also den sexuellen Neigungen, die von der Norm abweichen, wie beispielsweise Pädophilie oder sadistische und fetischistische Störungen. Sex mit Tieren stellt einen schweren Missbrauch unschuldiger Geschöpfe dar und ist eine schreckliche Form der Tierquälerei.

Welche Tiere werden Opfer von sexuellem Missbrauch?
Für den sexuellen Umgang mit Tieren werden meist Hunde, Pferde, Ziegen und Rinder benutzt. Im asiatischen Raum werden auch Hühner, Fische, Mäuse und kleine Schlangen missbraucht, von denen einige teilweise noch beim Sexualakt getötet werden, um die orgastische Stimulation durch die Todeszuckungen noch zu intensivieren.
Überlieferungen zufolge wurden Gottheiten im antiken Griechenland unter anderem auch durch gewaltsamen Geschlechtsverkehr mit Tieren verehrt, die die Gottheit symbolisierten. Im alten Rom gab es außerdem Bordelle, welche die Namen der Tierarten trugen, die dort sexuell missbraucht wurden.
Kann Sex zwischen Mensch und Tier einvernehmlich sein?
Sex zwischen Mensch und Tier kann nie einvernehmlich sein. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, bei denen tierische Mitbewohner wie beispielsweise Hunde von ihren eigenen Halter:innen vergewaltigt werden. Die Täter:innen rechtfertigen ihr Verhalten häufig damit, sie würden in einer partnerschaftlichen Beziehung mit dem Tier leben und die sexuellen Handlungen seien freiwillig. Das ist jedoch nicht möglich – es handelt sich immer um Missbrauch und Tierquälerei.
Tiere sind den Menschen während des Sexualaktes komplett ausgeliefert. Sie können sich nicht wehren, ohne dass es Konsequenzen für sie haben könnte. In der Praxis ist somit davon auszugehen, dass hierbei eine sexuelle Nötigung vorliegt, welche bei Tieren eine Verhaltensstörung auslösen kann.

Der Sozialwissenschaftler Michael Fischer umschreibt Zoophilie und den Zusammenhang mit dem Missbrauch des Tiers wie folgt: „Dass dabei, gerade im Zustand sexuellen Begehrens, die Macht niemals in Zwang umgesetzt wird, ist höchst unwahrscheinlich. Auch wenn sich einige ‚freundliche Zoophile‘ die Gleichberechtigung des tierlichen ‚Partners‘ auf die Fahnen geschrieben haben […] – für die Praxis ist eine (mindestens milde) Nötigung des Tiers als ein häufiger Fall anzunehmen. Und die Idee der Gleichberechtigung von Mensch und Tier scheint sich regelmäßig auf das ‚eigene‘ bzw. sexuell benutzte Tier, auf die Legitimation der eigenen sexuellen Praxis und auf die Imagination von Partnerschaftlichkeit zu beschränken.“ [1]
„Wenn Menschen sexuelle Handlungen an Hunden vornehmen, haben die Tiere durch ihre Lebensbedingungen schlicht keinerlei Wahlmöglichkeiten. […] Was als Wohlbefinden und Lustausdruck fehlinterpretiert wird, ist nicht selten das Verhalten eines Tieres, das einer extremen Belastungssituation ausgeliefert, also ihr gegenüber völlig hilflos ist.“ [2]
Wissenschaftlerin Frau Dr. Feddersen-Petersen
Für uns von PETA steht außer Frage, dass Zoophilie Tierquälerei ist. Daher setzen wir uns für ein gesetzliches Verbot der Zoophilie und eine aktive Strafverfolgung solcher Fälle ein.
Ist es strafbar, mit Tieren Sex zu haben?
Ja, sexuelle Handlungen mit Tieren sind in Deutschland verboten. Nach § 3 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ist es untersagt, Tiere für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder sie für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten beziehungsweise zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Ein Verstoß stellt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann Zoophilie unter bestimmten Umständen auch strafbar sein. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier erhebliche oder wiederholte Schmerzen oder Leiden zufügt.
„Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Über § 18 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes ist ein Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro sanktioniert.“
§ 3 Nr. 13 des deutschen Tierschutzgesetzes
Während es in Ländern wie der Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Belgien oder Österreich zumeist strafrechtlich sanktionierte Verbote gibt, ist Zoophilie in anderen Ländern nicht verboten. [3]
Gibt es Tiersex-Bordelle in Deutschland?
So wie in Deutschland noch immer gesetzlich verbotene Hundekämpfe illegal stattfinden, muss auch von der Existenz von Tiersex-Bordellen ausgegangen werden. Solche Einrichtungen sind in Skandinavien, den USA und Asien verbreitet. Beispielsweise werden in Indonesien Orang-Utan-Mütter getötet, um ihre Kinder in Tierbordellen zu missbrauchen. Auch waren bis 2016 Tierbordelle in Dänemark völlig legal.
Um gegen Tiersex-Bordelle in Deutschland vorzugehen, hat der Gesetzgeber dem Sodomie-Paragraphen des Tierschutzgesetzes einen Abschnitt hinzugefügt, der es verbietet, Tiere „für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen“.
Bereits vor der Gesetzesänderung gab es einen Fall einer solchen „Tierprostitution“. Einem Hundehalter wurde mit einem Gerichtsurteil das Halten und Betreuen von Tieren untersagt, nachdem ihm umfangreiche Chatverläufe nachgewiesen wurden, die die Anbahnung und Bestätigung sexueller Handlungen von anderen Personen mit seinen Hunden beinhalteten. Darüber hinaus bestätigte der Kläger selbst zoophile Handlungen, und Zeugen berichteten von Sexpartys, die der Hundehalter veranstaltete, um anderen Personen sodomitische Handlungen an seinen Hunden zu ermöglichen. [4]
Zoophilie Gruppen in Deutschland: Diese Menschen kämpfen für Sex mit Tieren
Bereits Jahre vor der Rechtsetzung gegen Zoophilie und Sodomie begannen zoophile Gruppierungen, zu versuchen, ihre Neigungen „gesellschaftsfähig“ zu machen. So auch die Gruppe „ZETA – Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung“. Akteure dieser Gruppierung räumen offen ein, dass sie auch Geschlechtsverkehr mit ihren Tieren haben: „Ich habe mich zunächst mit ein paar anderen Zoophilen getroffen, um diese kennenzulernen. Einer erlaubte mir dann explizit, mit seinem Rüden erste Erfahrungen zu machen, wenn der Hund das auch möchte. Nachts lagen wir zwei dann zusammen, und ich habe ihn dann oral befriedigt.“ [5]
In mehreren Anläufen scheiterte die Gruppe rechtskräftig an der Eintragung als Verein (e. V.), unter anderem im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg. Obwohl Zoophilie und Sodomie zum Zeitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzungen noch nicht verboten waren, urteilte unter anderem das Kammergericht Berlin gegen die Eintragung in das Vereinsregister.
Die Urteilsbegründungen sind eindeutig: „Nach § 17 Nr. 2b TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das ist durch die Satzung nicht ausgeschlossen. […] Das Tier kann jedoch seinen Willen als Sexualpartner nicht objektiv erkennbar äußern und sich nicht gegen ihm zugefügte Schmerzen oder Leiden adäquat schützen oder zur Wehr setzen. Hier denkbare Penetrationen von Wirbeltieren oder das (auch unbeabsichtigte) Quälen von Tieren zur Befriedigung des Sexualtriebs stellen subjektiv und objektiv tatbestandlich die Zufügung sich wiederholender erheblicher Leiden der Tiere gemäß § 17 TierSchG dar.“ [6]
Die ZETA-Gruppe reichte gegen dieses Urteil eine Verfassungsbeschwerde ein, die durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zurückgewiesen wurde. [7] Auch ein anderes Oberlandesgericht urteilte eindeutig gegen die Eintragung in ein Vereinsregister in Nordrhein-Westfalen. [8]

Was soll ich tun, wenn ich tiersexuelle Handlungen beobachte?
- Wenn Sie selbst eine zoophile Neigung haben, lassen Sie sich durch eine Therapie dabei helfen, diese Neigung zu kontrollieren. Leben Sie sie nicht auf Kosten der Tiere aus.
- Sollten Sie sexuelle Handlungen mit Tieren beobachten, melden Sie dies bitte immer umgehend der Polizei. Sie können auch uns über unser Whistleblower-Formular kontaktieren, um solche und andere Fälle von Tierquälerei aufzudecken und zur Anzeige zu bringen.
Häufig gestellte Fragen zu Zoophilie
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Seit wann ist Sex mit Tieren in Deutschland verboten?
Sex mit Tieren ist in Deutschland seit 2013 verboten. Damals wurde das Tierschutzgesetz geändert und ein ausdrückliches Verbot sexueller Handlungen mit Tieren eingeführt.
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Welche Strafe droht bei Sex mit Tieren?
Wer in Deutschland sexuelle Handlungen an Tieren vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Werden dem Tier dabei erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.
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Warum haben manche Menschen Sex mit Tieren?
Die Gründe, warum manche Menschen sexuelle Handlungen an Tieren vornehmen, sind unterschiedlich. In einigen Fällen liegt eine sexuelle Anziehung zu Tieren vor, die als Zoophilie bezeichnet wird. Fachleute gehen davon aus, dass psychologische, soziale und sexuelle Faktoren eine Rolle spielen können. Unabhängig von den Motiven gilt jedoch: Tiere können einer sexuellen Handlung nicht zustimmen. Deshalb stellen sexuelle Handlungen an Tieren immer einen Missbrauch der Tiere dar und werden als Tierquälerei bewertet.
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Können Tiere durch sexuellen Missbrauch traumatisiert werden?
Ja, Tiere können durch sexuellen Missbrauch körperliche und psychische Schäden erleiden. Sexuelle Handlungen können erheblichen Stress, Angst, und Verhaltensstörungen verursachen. Betroffene Tiere zeigen teilweise Symptome wie Rückzug, Aggressivität, Angstreaktionen oder ein verändertes Sozialverhalten.
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Quellen
[1] Michael Fischer: Zoosexualität: Zwischen Gleichheit und Missbrauch in: B. Schröder (Hg.): Verschwiegenes Tierleid – Sexueller Missbrauch an Tieren, Bonn 2006
[2] Martina Kuhtz-Böhnke: Sexueller Missbrauch von Tieren – hilft das Tierschutzgesetz? In: B. Schröder (Hg.): Verschwiegenes Tierleid – Sexueller Missbrauch an Tieren, Bonn 2006
[3] Jost-Dietrich Ort: Zur Sanktionierung zoophiler Handlungen, DJGT 1.9.2012
[4] Urteil des Verwaltungsgerichts Stade v. 21.11.2012, Az.: 6 A 1737/12
[5] Steffi Unsleber: „Man nennt das Liebeskummer“ in. Taz v. 2./3. Februar 2013
[6] Entscheidung des Kammergerichts Berlin v. 19.10.2011, Az.: 25 W 73/11
[7] Entscheidung des Kammergerichts Berlin v. 3.12.2012, Az.: 12 W 69/12; Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Berlin v. 28.2.2012, Az.: VerfGH 156/11
[8] Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm
Für weitergehende Informationen wird folgende Buchpublikation empfohlen:
B. Schröder (Hg.): Verschwiegenes Tierleid – Sexueller Missbrauch an Tieren, Bonn 2006