Polizist erschlägt grundlos verletzten Fuchs – PETA erstattet Anzeige

Im Juni 2019 rettete ein Tierfreund in Hattersheim einen kleinen, verletzten Fuchs, der sich in einem Metallzaun verfangen hatte. Der Retter nahm das verängstigte Wildtier mit nach Hause, um es tierärztlich versorgen zu lassen. Doch alle Tierkliniken, die er um Hilfe bat, lehnten die Behandlung des Fuchses ab, sodass sich der Mann an die Polizei wandte. Diese verwies ihn zunächst an den Jagdpächter, schickte dann trotzdem drei Beamte vorbei – unter ihnen sei ein Polizist, der wüsste, was zu tun wäre. Dieser Polizist war offenbar Hobbyjäger.

Die Polizisten machten dem Tierfreund zunächst Vorwürfe, er habe sich und seine Partnerin in Gefahr gebracht, als er den Fuchs nach Hause brachte. Die Rede war von angeblicher Tollwutgefahr. Dann schickten die Beamten die beiden Tierfreunde unter einem Vorwand vom Balkon in die Wohnung.

Der Polizist tötete den kleinen Fuchs noch auf dem Balkon seines Retters.

Der Hobbyjäger tötete den in Schockstarre verfallenen Fuchs mit einem Schlag ins Genick. Der Tierfreund berichtete, dass der Balkon voller Blut war [1] – für das tierliebe Paar ein traumatisches Erlebnis.

Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei

Bereits 2008 wurde Deutschland offiziell für tollwutfrei erklärt. Diese Information wird in der Polizei- und auch in der Jagdausbildung vermittelt. Der Polizist wusste daher genau, dass von dem Fuchs keine Tollwutgefahr ausgehen konnte – und tötete ihn dennoch.
„Dass Deutschland tollwutfrei ist, hätte dem Beamten bekannt gewesen sein müssen. Der Vorfall zeigt, dass Hobbyjäger offensichtlich nicht einmal grundlegende Kenntnisse über Wildtiere haben oder sie schamlos ignorieren“, so Nadja Michler, Fachreferentin bei PETA Deutschland.

Wäre der Fuchs wirklich mit Tollwut infiziert gewesen, hätte man ihn wegen der Kontaminierungsgefahr durch das infektiöse Blut nicht auf dem Balkon des Tierfreundes töten dürfen. Auch dies hätte der Polizeibeamte, der über eine Jägerausbildung verfügt, wissen müssen. Wären Anzeichen von Tollwut erkennbar gewesen, dann hätte umgehend das Veterinäramt wegen Seuchenverdachts eingeschaltet werden müssen. Die Leiche des Fuchses hätte zudem in einem Labor untersucht werden müssen.

Verletzungen rechtfertigen die Tötung nicht

Auch das vorgeschobene Argument des Polizeisprechers, der Fuchs hätte so oder so von seinem Leid erlöst werden müssen, ist abwegig. Der Fuchs war laut dem Tierfreund – wenn überhaupt – nur leicht an der linken Hinterpfote verletzt und hätte tierärztlich behandelt, nicht getötet werden müssen.

Auch die Schockstarre, in die der kleine Fuchs fiel, ist nicht ungewöhnlich und rechtfertigt in keiner Weise seine Tötung. Dies ist eine normale Reaktion der scheuen Wildtiere, wenn sie in Notsituationen geraten oder Menschen ihnen zu nahe kommen. Der Schockzustand löst sich in der Regel nach wenigen Stunden wieder von allein.

Anzeige gegen den Polizisten

Wir von PETA haben wegen Verstoßes gegen Paragraf 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Polizisten erstattet. Dieser Paragraf besagt, dass kein Wirbeltier ohne einen „vernünftigen Grund“ getötet werden darf.

Füchse haben zu Unrecht ein schlechtes Image

Viele Jäger hängen Füchsen ein schlechtes Image an und behaupten, von den Tieren ginge ein Infektionsrisiko für den Menschen wegen vermeintlicher Tollwut und des Fuchsbandwurms aus. Studien haben jedoch gezeigt, dass es wahrscheinlicher ist, vom Blitz getroffen zu werden oder bei einem Jagdunfall zu Schaden zu kommen, als sich mit einem Fuchsbandwurm zu infizieren.

Es wird Zeit, dass wir Füchse als die Lebewesen sehen, die sie sind: verspielte, intelligente und familiäre Tiere – und keine Krankheitsüberträger.

 

Was Sie tun können

Helfen Sie uns, die grausame und sinnlose Jagd auf Füchse zu beenden!

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