Züchter reißt Tauben gewaltsam den Kopf ab – und muss Strafe zahlen

Im September 2018 beobachtete ein Augenzeuge in Langlingen in Niedersachsen, wie ein Züchter drei seiner Brieftauben am helllichten Tag die Köpfe abriss. Als ihn der Zeuge nach dem Tod der ersten Taube geschockt darauf ansprach, antwortete der Züchter nur: „Das macht man so“, und fuhr fort. Es handelte sich dabei um Tauben, die nach Erachten des Züchters nicht mehr für Taubenwettflüge geeignet sind. Das grobe Enthaupten der ausgemusterten Tauben ist eine übliche Praxis im Brieftaubensport.

Der Augenzeuge und auch wir von PETA haben Strafanzeige gegen den Züchter erstattet, da das Töten der Tauben gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Dort ist im Paragraf 17 festgehalten, dass Wirbeltiere nur aus einem „vernünftigen Grund“ getötet werden dürfen. Das Nachlassen der Leistungsfähigkeit der Tiere ist jedoch selbstverständlich kein Anlass, sie zu töten. Ebenfalls legt Paragraf 17 fest, dass Tieren keine erheblichen oder länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden durch Rohheit zugefügt werden dürfen. Dies ist jedoch der Fall, wenn Züchter ihren Tauben bei lebendigem Leib den Kopf abreißen – besonders, wenn das Tier nicht sofort stirbt, sondern sich noch länger im Todeskampf windet.

Züchter muss eine Geldstrafe zahlen

Sowohl der Zeuge als auch der beschuldigte Züchter wurden von der Polizei vernommen, und der Taubenzüchter gestand seine Tat. Nun wurde das Strafverfahren gegen eine Zahlung von 200 Euro fallen gelassen.

Trotz der verhältnismäßig geringen Geldstrafe wurde hiermit ein Präzedenzfall geschaffen, da das Töten von Brieftauben zum ersten Mal von einer Staatsanwaltschaft als strafbar sanktioniert wurde. So werden Taubenwettflüge und die tierquälerischen Praktiken der Züchter in Zukunft hoffentlich strenger von den Veterinärämtern überwacht.

Taubenwettflüge sind Tierquälerei

Beim Brieftaubensport steht für die Züchter die Leistung ihrer Vögel an erster Stelle. In der Aussicht auf ein Preisgeld nehmen sie in Kauf, dass die Tiere den Weg zurück zu ihren Familien nicht mehr finden. Die durchschnittliche Verlustrate bei Taubenwettflügen liegt bei 53 Prozent. [1] Tauben, die nicht zu ihrem Schlag zurückkehren, erwartet ein leidvolles Leben als Stadttauben oder der Tod durch Dehydrierung, Erschöpfung oder Verletzungen.

Um ihre Tauben zu Höchstleistung zu treiben, nutzen die Halter die Treue der Tiere aus. Tauben verbringen ihr ganzes Leben mit einem Partner und ziehen gemeinsam mit diesem ihre Küken groß. Werden sie nun von den Taubenhaltern von ihrem Taubenschlag weggebracht, versuchen sie, um jeden Preis zu ihrer Familie zurückzufinden. Dies bedeutet großen Stress für die Tiere.

Fliegen die Tiere nicht schnell genug oder verirren sich gar auf dem Heimflug, werden sie von den Taubenhaltern „selektiert“ und erleiden einen grausamen Tod durch Kopfabreißen. Dass die Praxis des Tötens von „unbrauchbaren“ Tauben kein Einzelfall ist, geben Züchter sogar ganz unverhohlen zu:

Seidl und Allmannsberger geben übereinstimmend zu, dass „wie bei einer Zucht oder auch bei Nutztieren üblich“, die nicht „zuchtfähigen“ Tiere, aussortiert werden. Das bedeutet oft den Tod für die Tauben. […] „Wir lieben unsere Tiere, aber so ist es eben in der Zucht.“

Andreas Seidl, Züchter

Was Sie tun können

Sollten Sie Zeuge von Tierquälerei werden, melden Sie uns dies bitte so schnell wie möglich über unser Whistleblower-Formular. Mit Ihrer Hilfe können wir Tierquäler anzeigen und weiteren Tieren Leid ersparen. Dank Whistleblowern wurden bereits viele Tierschutzskandale aufgedeckt.

Bitte unterstützen Sie niemals Taubenwettflüge und klären Sie auch Ihre Bekannten über die Tierquälereien des Brieftaubensports auf.