Immer wieder sorgen Undercover-Aufnahmen von Whistleblower:innen und Tierschützer:innen aus Ställen der tierhaltenden Landwirtschaft für öffentliche Diskussionen – denn sie zeigen nicht nur teils gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch das legale Leid für Fleisch, Milch und Eier. Beinahe regelmäßig werden auf diese Weise massives Tierleid, Misshandlungen und Gewalt dokumentiert.
Solche Missstände sind keine Einzelfälle – vielmehr verdeutlichen diese Recherchen, dass offizielle Stallkontrollen noch immer viel zu selten stattfinden. Bundesweit werden nur etwa 20-30 Prozent der kontrollpflichtigen landwirtschaftlichen Tierhaltungen überhaupt kontrolliert. [3, 4, 6, 8, 9, 10] Ein Großteil der Tierqual und die überwiegende Mehrheit der Tierschutzverstöße bleiben damit Jahr für Jahr unbemerkt und ungeahndet.
Offizielle Kontrollen in Ställen finden kaum statt
Die EU-Kontrollverordnung regelt die Durchführung der amtlichen Kontrollen – unter anderem in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz. Dies beinhaltet beispielsweise Vorschriften zur Haltung, aber auch bezüglich der Transporte und Tötungen im Schlachthaus. [1] Nicht jedoch, zur Häufigkeit der Kontrollen, die in der Regel „anlassbezogen und risikobasiert“ durchgeführt werden. In Deutschland sind die Kontrollen, die unangekündigt sein müssen, Ländersache und werden von den Veterinärämtern durchgeführt.
Abhängig von den personellen und finanziellen Kapazitäten im Verhältnis zu den in den einzelnen Bundesländern ansässigen Betrieben zeigt sich, dass in allen Bundesländern Kontrollen viel zu selten stattfinden:
- Während ein Betrieb in Berlin alle 2,6 Jahre
- und im Saarland sowie in Hamburg alle 7,3 Jahre kontrolliert wird,
- finden in Bayern nur alle 48,1 Jahre Kontrollen statt.
Im bundesweiten Durchschnitt ergibt sich ein Kontrollintervall von 15 Jahren für kontrollpflichtige Betriebe. [2]

Kontrollen liegen bei Veterinärämtern – und finden zu selten statt
In den einzelnen Bundesländern legen die zuständigen Veterinärämter fest, welche Betriebe kontrolliert werden – dabei gehen die Veterinär:innen risikoorientiert vor: Anhand der ihnen vorliegenden Daten kontrollieren sie, welche Betriebe auffällig geworden sind oder welche den Ämtern von Privatpersonen oder Tierschutzvereinen wie PETA gemeldet wurden. Diese Landwirt:innen werden dann meist vorrangig überprüft.
2023 wurden nur knapp 20 Prozent der kontrollpflichtigen Betriebe, die Tiere halten, kontrolliert. In etwa einem Viertel dieser Betriebe gab es Verstöße gegen den Tierschutz, die teils auch zu Strafanzeigen führten. [3] Auch in 2024-2025 wurden weit mehr kontrollpflichtige Tierhaltungen in den Bundesländern keiner Kontrolle unterzogen. Aus einer Kleinen Anfrage in Niedersachsen geht außerdem hervor: Je nach Tierart liegt der Anteil kontrollierter Betriebe mit Verstößen bei bis zu 50 Prozent. [4] Laut Umweltministerium wurden 2021 allein in Bayern bei Tierschutzkontrollen etliche Mängel festgestellt:
- in etwa 41 Prozent der Schweinehaltungen,
- in 40 Prozent der Kälberhaltungen,
- bei sogenannten Legehennen gab es in 15 Prozent der Fälle Beanstandungen,
- bei sogenannten Masthühnern wiesen 19 Prozent der kontrollierten Betriebe Mängel auf.
- Unter dem Punkt „Sonstige erfasste Tierhaltung“, wozu beispielsweise die Rinderhaltung gehört, wurden 38 Prozent der Betriebe beanstandet. [5]
2024 zeigt sich in Niedersachsen ein ähnliches Bild:
- In 48 Prozent der Schweinehaltungen
- In 49 Prozent der Kälberhaltungen
- In 51 Prozent der Rinderhaltungen wurden Verstöße festgestellt. [4]
Auch in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin wurden in 2024 die meisten Verstöße in Rinderhaltungen dokumentiert. [6, 7, 8]
Diese gravierenden Mängel wurden bei Stallkontrollen festgestellt
- Kranke Tiere werden nicht tierärztlich behandelt. [4, 5]
- Die Tiere werden vernachlässigt und nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, mindestens einmal am Tag kontrolliert. [5]
- Mängel bei der Ernährung, Wasserversorgung sowie Pflege der Tiere. [4, 5]
- Mangelhafte Haltungseinrichtungen, Bausubstanz und Hygiene. [4,5]
- Sonstige Verstöße gegen Vorschriften, beispielsweise bezüglich des Beschäftigungsmaterials, des Platzangebots sowie nicht-kurativer Eingriffe wie das Kupieren der Ringelschwänze von Ferkeln oder der Schnäbel von Hühnern und Puten.
Mangelnde Kenntnisse und/oder Fähigkeiten von Tierhalter:innen, fehlende Fort- und Weiterbildungen sowie unzureichende finanzielle, personelle und räumliche Ausstattungen der Betriebe sollen für die zahlreichen Verstöße verantwortlich sein. [5] Im Mecklenburg-Vorpommern wurde sogar „Zufügung Schmerzen, Leiden, Schäden“ dokumentiert. [10]
Warum finden weiterhin so wenige Kontrollen statt?
Infolge der verstärkten öffentlichen Diskussion reagierte die Politik: Das Bundeslandwirtschaftsministerium forderte 2018 bessere Tierschutzkontrollen. Weil die Zuständigkeit jedoch bei den Bundesländern liege, forderte die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner die Landespolitik auf, Defizite bei den Stallkontrollen zu beheben, indem Strukturen, personelle und finanzielle Ausstattungen verbessert werden. Dennoch wird weiterhin extreme Tierquälerei aufgedeckt, beispielsweise in baden-württembergischen Schlachtbetrieben.
Doch es fehlt an Amtstierärzt:innen, die zusätzliche Kontrollen übernehmen könnten. Für die Besetzung weiterer Stellen stehen jedoch nicht ausreichend Gelder zur Verfügung oder die Notwendigkeit wird nicht anerkannt. Außerdem scheint es, als seien zusätzliche Kontrollen von Seiten der Politik sowie der Bauernverbände nicht gewollt. Das zeigt vor allem der Umgang mit Veterinär:innen, die die oftmals dramatischen Zustände in der Landwirtschaft und in den Schlachthäusern nicht hinnehmen wollen: Sie werden nicht selten mundtot gemacht, bedroht und versetzt.
Strengere gesetzliche Vorgaben, häufigere Kontrollen und eine öffentliche Debatte sind unerlässlich
Solange die geltenden Regelungen nicht verschärft werden und schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nur zufällig – teilweise nur dank aufmerksamer Augenzeug:innen – entdeckt werden, wiegen sich viele Landwirt:innen in Sicherheit und ordnen das Wohl der Tiere dem größtmöglichen Profit unter.

So helfen Sie Tieren in der Ernährungsindustrie
Nur weil ein Betrieb ohne Beanstandung kontrolliert wurde, heißt das nicht, dass es den Tieren dort gut geht. Die Tierschutzgesetze sind viel zu lasch; so sind die Mindestanforderungen mit massivem Tierleid verbunden. Sie haben jeden Tag und bei jedem Einkauf neu die Entscheidung in der Hand, massives Tierleid verhindern zu können.
- Sollten Sie Missstände beobachten, können Sie diese über unser Whistleblower-Formular melden.
- Beim Umstieg auf eine rein pflanzliche Lebensweise kann Ihnen unser kostenloses Veganstart-Programm helfen. Im Rahmen dieser 30-tägigen Challenge erhalten Sie umfangreiche Tipps und Rezepte, die Ihnen zeigen, wie leicht eine tierfreundliche Lebens- und Ernährungsweise ist.
- Unterschreiben Sie unsere Petition für eine tierfreie Landwirtschaft.
-
Quellen
[1] Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (19. Juni 2025): Die Kontrollverordnung harmonisiert, bündelt und optimiert europäische Rechtsvorschriften zur amtlichen Kontrolle, https://www.bmleh.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/kontrolle-und-risikomanagement/kontrollverordnung.html (eingesehen am 25.03.2026)
[2] Deutscher Bundestag (2018): Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht, https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/031/1903195.pdf (eingesehen am 25.03.2026)
[3] Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (8.11.2024): Wie oft werden tierhaltende Betriebe kontrolliert?, https://www.landwirtschaft.de/tier-und-pflanze/tier/nutztiere-allgemein/wie-oft-werden-tierhaltende-betriebe-kontrolliert (eingesehen am 25.03.2026)
[4] Niedersächsischer Landtag (19.6.2025): Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe durch Veterinärämter Drucksache 19/7550, https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/07501-08000/19-07550.pdf (eingesehen am 25.03.2026)
[5] DIE ZEIT (17.06.2022): Agrar: Tierwohl in Bayern: wenig Kontrollen, viele Beanstandungen, https://www.zeit.de/news/2022-06/17/tierwohl-in-bayern-wenig-kontrollen-viele-beanstandungen (eingesehen am 25.03.2026)
[6] Schleswig-Holsteinischer Landtag (10.02.2026): Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe durch Veterinärbehörden in Schleswig-Holstein Drucksache 20/3951, http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03900/drucksache-20-03951.pdf (eingesehen 25.03.2026)
[7] Abgeordnetenhaus Berlin (15.01.2026): Landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe in Berlin und deren Kontrollen durch Veterinärämter Drucksache 19 / 24 878, https://cloud.peta.de/s/jtbctFbX6JJjxdA
[8] Senat der Freien Hansestadt Hamburg (30.01.2026): Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe durch Veterinärämter Drucksache 23/2801, https://cloud.peta.de/s/q6RiAMJrd7EpmWi
[9] Landtag von Baden-Württemberg (23.10.2025): Kontrollen in tierhaltenden Betrieben in Baden-Württemberg Drucksache 17 / 9726, https://www.landtag-bw.de/resource/blob/602604/8137989728dfe33fb77a0ff871ac5f62/17_9726_D.pdf (eingesehen 04.03.2026)
[10] Landtag Mecklenburg-Vorpommern (04.03.2025): Kontrollen von Tierhaltungsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 8/6258, https://cloud.peta.de/s/Kfo7fqDCpA3t725