Nach PETA-Anzeige: Razzia in VION-Schlachthof

Update April 2019

Missstände in VION-Schlachthof: Konsequenzen für Verantwortliche

Bereits 2012 hatten wir von PETA Deutschland Strafanzeige gegen Verantwortliche des VION-Schlachthofs Bad Bramstedt erstattet, nachdem uns Beweise über routinemäßig unzureichende Betäubungsmethoden zugespielt worden waren. Außerdem wurde die Betäubung der Tiere mit dem Bolzenschussgerät durch ungeschultes Personal vorgenommen. Die für die Kontrolle des Schlachthofs zuständige Behörde hatte ihren Sitz im Schlachthof Bad Bramstedt. Als 2014 etwa 250 Beamte den Betrieb im Rahmen einer Großrazzia untersuchten, musste der Schlachthof für mehrere Tage schließen und Millionen in die Neueröffnung investieren. 2018 verhängte das Amtsgericht Kiel unter anderem wegen dieser Missstände eine Geldbuße in Höhe von 160.000 Euro gegen VION. Im April 2019 musste eine Tierärztin, die der Beihilfe zur Tierquälerei bezichtigt wurde, eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro zahlen.

Originaltext

Wegen Verdachts auf unsachgemäßes Töten von Rindern sowie Mängeln bei der Hygiene haben mehrere hundert Polizeibeamte am 25.02.2014 eine Großrazzia im VION-Schlachthof Bad Bramstedt, in welchem sonst bis zu 500 Rinder täglich getötet werden, durchgeführt.

PETA hatte bereits 2012 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel (Az.: 588 Js 9353/12) eben gegen diese Verantwortlichen desselben VION-Schlachthofes wegen dieser Tierschutzverstöße erstattet. Die aktuelle Aktenlage belegt eindeutig, dass in vielen Fällen Nachbetäubungen der Tiere erforderlich waren. Solche Nachbetäubungen sind tierschutzrelevant, und wegen solcher konnte PETA bereits die Verurteilung eines Schlachters in Baden-Württemberg erreichen.

Die nun erstmals veröffentlichten Dokumente zeigen noch weitere massive Tierschutzverstöße, die täglich im VION-Schlachthof stattgefunden haben.

Aus einem internen Schreiben vom Fleischhygieneamt des Landkreis Segeberg geht eindeutig hervor, dass die Verantwortlichen der Überwachungsbehörde von den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wussten.

„offensichtliche Mängel“; „… offensichtlich schon länger ein rumänischer Arbeiter die Betäubung vornimmt, ohne im Besitz des Sachkundenachweises zu sein“; „eklatante Fehlschüsse“; „Köpfe, die tatsächlich jeweils Einschüsse weit außerhalb des Toleranzbereiches aufwiesen“. (Hausmitteilung des Landkreises Bad Segeberg v. 8.9.2011, Az.: 39.10.)

Fehlende Sachkunde und Fehlbetäubungen

Es wird bestätigt, dass Rinderköpfe mit mehreren Einschusslöchern sichergestellt wurden und daneben eine fehlende Sachkunde beim Betäubungspersonal beanstandet wurde. Ein Schlachthofmitarbeiter, der im Zeitraum 2011-2013 zum Betäubungspersonal gehörte, durfte sogar weiterschießen, obwohl er die theoretische Prüfung nicht bestanden hatte. 

Email Auszug
Email zwischen den Verantwortlichen im Kreis Segeberg.

Das Resultat sind zahlreiche Nachbetäubungen, die in der Konsequenz klar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Jeder zusätzliche Schuss bedeutet für das Rind unfassbare Qualen. Einige Rinder müssen aber noch weitere Schmerzen erleiden. Wenn kein Schussversuch zur kompletten Betäubung führt oder, wie im VION-Schlachthof der Fall, die Wartezeit von Betäubung bis zum tödlichen Entblutungsschnitt verbotenerweise über 60 Sekunden andauert, dann müssen die gequälten Tiere ihren eigenen Tod miterleben. Aufgehängt an einem Bein versuchen sie zappelnd auf ihr Leid aufmerksam zu machen. Doch sie werden ignoriert – das nächste Tier wird ja schon getötet.

Auf der Tabelle erkennt man, dass die tierschutzwidrigen Praktiken über Jahre hinweg bekannt waren. Zahlreiche Nachbetäubungen und die überschrittene Zeitdauer bis zum tödlichen Entblutungsschnitt wurden hier dokumentiert. Die Auswertung stammt von der mit den Ermittlungen beauftragten Polizeibehörde.

Tabelle von Fehlbetaeubungen
Anhand dieser Tabelle erkennt man, dass die tierschutzwidrigen Praktiken über Jahre hinweg bekannt waren.

Eine lange Mängelliste

Der rumänische Arbeiter, „der durch die theoretische Prüfung durchgefallen war“ (andere Hausmittelung des Landkreises Bad Segeberg v. 5.9.2011), taucht mehrmals auf dieser Liste namentlich auf, nahezu immer mit Fehlschüssen und Nichteinhaltung der 60-Sekunden-Regel.

Zum selben Zeitpunkt verbreitet der Landkreis Bad Segeberg in einem rechtsmittelbewehrten Bescheid falsche Tatsachenbehauptungen wie diese: „Die bei der Firma VION in der Betäubung der Rinder tätigen rumänischen Mitarbeiter haben vor Arbeitsaufnahme die theoretische und praktische Prüfung Ende Mai 2011 bestanden. Damit ist die Sachkunde in Anwendung des § 4 TierSchlV ordnungsgemäß nachgewiesen.“ Und weiter zu den Fehlbetäubungsprotokollen: „Meine Ermittlungen haben ergeben, dass hier in meiner Behörde keine Unterlagen über Fehlschüsse beim Betäubungsvorgang der Rinder vor und nach der Umstellung auf rumänische Arbeitskräfte sowie über Fehlbetäubungen vorliegen. Meine Behörde ist nicht im Besitz dieser Informationen.“ (Bescheid des Landkreises Bad Segeberg – Die Landrätin – v. 31.8.2011, Az.: IV/39.10/Schra.)
Die hier veröffentlichen internen Dokumente, auch aus den Landkreis-Behörden selbst, straft den Landkreis Lügen.

Mangelbeschreibung
Beispielbild eines festgestellten Mangels

Doch auch hinsichtlich rein technischer Probleme wurden über längere Zeiträume Protokollbeanstandungen vorgenommen, die zu erheblichen Zeitverzögerungen beitrugen und offensichtlich nicht umgehend abgestellt wurden.

Nachfolgend einige Protokoll-Ausschnitte:

  • „Große Bullen fallen schlecht aus der Betäubungsfalle – Zeitverlust“ (Mai 2013)
  • mehrfache Beanstandungen in bis zu zweistelligen Prozentsätzen an Fehlbetäubungen
  • „Zeit zwischen Schuss und Stich zu lang – technisches Problem – sofortige Behebung (die Tiere waren unzureichend betäubt)“
  • „die Tiere fallen häufiger nicht aus den Tötungsboxen“
  • „Kopfbewegung ist trotz Fixation noch leicht möglich.“

Fotobeweise aus dem Vion-Schlachthof

Der Schädel einer Kuh ist sehr massiv. Um die Betäubung sachgemäß durchzuführen, muss das Gehirn mit dem Bolzenschuss beim ersten Versuch direkt getroffen werden. Dies ist ein zeitaufwändiger Vorgang, der von ungeschultem Personal nicht vorgenommen werden kann. Zudem muss das Rind komplett still stehen. Diese Punkte werden bei den im Akkord vorgenommenen Fließbandtötungen in Schlachthöfen oftmals nicht beachtet.

Bei unzureichenden Betäubungen erleben Rinder den Entblutungsschnitt und das Ausbluten bei vollem Bewusstsein mit, während sie an einem Bein kopfüber aufgehängt werden. Auf der Homepage von VION wird dagegen mit dem sogenannten Tierschutzlabel geworben. An den im VION-Schlachthof, sichergestellten Rinderköpfen (siehe Fotos) erkennt man deutlich die tierschutzwidrige Nachbetäubung – und dies war kein Einzelfall. Man mag sich nicht vorstellen, welche Schmerzen, Qualen und welche Panik dieses Tier vor seinem Tod erleben musste.

Dieser Rinderkopf wurde im Vion-Schlachthof sichergestellt:

Foto eines geschlachteten Tieres
Foto eines geschlachteten Tieres

Rechtskräftige Verurteilung eines Schlachthofs

PETA-Undercover-Ermittlungen zeigten auch schon im Jahre 2012, dass VION kein Einzelfall ist. In einer BIO-Schlachterei in Owen/Teck (Baden-Württemberg) wurden von einem PETA-Ermittler grausame Aufnahmen gemacht, in denen Rinder mehrmals oder gar nicht betäubt wurden und den Entblutungsschnitt somit bei lebendigem Leib erlebt haben dürften.

Eine gutachterliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Klaus Troeger (Max Rubner-Institut) hierzu zeigt deutlich die Tierschutzproblematik. Wörtlich führt er aus: „Die Betäubung und tierschonende Tötung von Rindern wird immer dann problematisch, wenn der erste Bolzenschuss keine ausreichende Wirkung zeigt. Weitere Schüsse haben, auch wenn das Bolzenschussgerät exakt platziert wird, häufig nur einen eingeschränkten Effekt. Nach Literaturangaben und einigen Untersuchungen liegt die Fehlbetäubungsrate, d.h. die Häufigkeit von Mehrfachschüssen, bei 5-7 % (Gregory et al. 2007; Endres 2005; Moje et al. 2004).“

Ganz nach dem Motto: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man gehen“ wurde das Verfahren gegen den Betreiber und Amtsveterinär eingestellt.

Am Beispiel eines Bullen, der auf dem von uns eingereichten Videomaterial zu sehen war, erläutert Troeger wörtlich weiter, dass “aufgrund der insgesamt drei nicht ausreichend wirksamen Bolzenschüsse dem Tier m. E. für einen Zeitraum von mindestens zwei Minuten erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt (wurden). Der Entblutungsschnitt wurde im Zustand einer unzureichenden Betäubung durchgeführt.“ (Quelle: Prof. Dr Klaus Troeger: „Gutachterliche Stellungnahme zur Schlachtung von Rindern und Schweinen am 30.10.2009 in der Landmetzgerei Scheu und Weber unter Tierschutzgesichtspunkten (anhand von Filmmaterial)“, 2011.

Die Akten dieses rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens gegen den Schlachthof in Owen/Baden-Württemberg wurden auf Veranlassung von PETA von der Staatsanwaltschaft Kiel zu den VION-Ermittlungsakten offiziell hinzugezogen.

Verurteilt wegen Tierquälerei

Obwohl Verstöße gegen die Tierschutzschlachtverordnung i.d.R. nur als Ordnungswidrigkeiten angedroht sind, erreichte PETA hier eine Verurteilung nach dem Straftatbestand der Tierquälerei gem. § 17 des Tierschutzgesetzes. Auch der anwesende Amtsveterinär, der eigentlich für eine tierschutzkonforme Betäubung und Tötung sorgen müsste (dafür ist er da und wird vom Steuerzahler bezahlt) war schuldig, das Verfahren gegen ihn wurde wg. geringer Schuld nach § 153 StPO eingestellt. Dass das Verfahren gegen den Schlachthofbetreiber eingestellt wurde, ist nach wie vor skandalös und wird bei VION Bad Bramstedt hoffentlich nicht geschehen.

Tierschutzwidrige Vorgehensweisen bei der Betäubung von Rindern und anderen Tieren sind in so gut wie jedem Schlachthof an der Tagesordnung: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nennt in einer kleinen Anfrage über Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren Zahlen über die Fehlbetäubungsrate.

Wörtlich zitiert: „In der Literatur wird die Fehlbetäubungsrate bei der industriellen Rinderschlachtung in Deutschland mit 4 bis über 9 % angegeben. Das bedeutet, dass eine unzureichende Betäubung nach dem ersten Bolzenschuss erfolgt ist und eine Nachbetäubung erforderlich ist.“(Quelle: Peter Bleser (Parlament. Staatssekretär): „Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich nOstendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Cornelia, Behm, Harald Ebner, Markus Tresel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren; hier: Drucksache 17/9824“, 14. Juni 2012.)

Schätzungsweise 315 000 Rinder werden pro Jahr bei vollem Bewusstsein geschlachtet

Bei über 3,5 Millionen Rindern, die jedes Jahr in Deutschland geschlachtet werden, werden also ca. 315 000 Rinder den Entblutungsschnitt bei vollem Bewusstsein erleben.

Auf den Schlachthof VION in Bad Bramstedt bezogen, kann bei den dort festgestellten Verstößen vermutet werden, dass bei Zugrundelegung dieser offiziellen Zahlen bei ca. 130000 geschlachteten Rindern pro Jahr zwischen ca. 6000 – 12000 Rinder bei der Schlachtung nicht bzw. nicht ausreichend betäubt gewesen sein dürften – pro Jahr. Jedes auf diese unzureichende Weise geschlachtete Rind dürfte somit eine schwere Straftat gem. § 17 TierSchG darstellen, wie dieser rechtskräftige Strafbefehl zum Schlachthof in Owen/Baden-Württemberg beweist.

Was Sie tun können

Kein Tier hat es verdient, wegen einem kurzen Gaumenkitzel solche Qualen zu durchleben. Kein Tier soll auf dem Teller landen.

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