Die Bundesregierung plant eine Verschlechterung des Schutzes von Tieren, die in Tierversuchen missbraucht werden: Auf Druck der Tierversuchslobby ist aktuell ein eigenes Tierversuchsgesetz geplant, das massenhafte Tötungen, Eingriffe ohne Betäubung, Verstümmelungen und schwächere Kontrollen erleichtert.
Ein solches Gesetz würde Tieren den dringend notwendigen Schutz nehmen und sie noch größerem Leid im Versuchslabor aussetzen.
Wir von PETA Deutschland fordern gemeinsam mit zahlreichen weiteren Tierschutzorganisationen den Deutschen Bundestag auf, Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz zu behalten. Helfen Sie uns, ein Tierversuchsgesetz zu verhindern, indem Sie die Bundestagspetition unterschreiben und von den Verantwortlichen fordern, dass aktuelle Standards zum Schutz der in Experimenten missbrauchten Tiere nicht untergraben werden dürfen, da zahllose fühlende Lebewesen sonst noch mehr Leiden im Labor ausgesetzt werden.
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Petitionstext
Stoppt das geplante Tierversuchsgesetz!
Wir fordern den Bundestag auf, dass Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz verbleiben. Andernfalls droht, dass Tiere des dort verankerten dringend notwendigen Schutzes beraubt und dadurch noch mehr Leiden im Labor ausgesetzt würden. Statt einer erleichterten Genehmigung von Tierversuchen und Legalisierung systematischer Tötungen überzähliger Tiere sollten bestehende rechtliche Lücken nachgebessert werden, um Tierleid zu minimieren.
Hintergrund zum geplanten neuen TierVERSUCHSgesetz: Das bedeutet die Entkopplung vom TierSCHUTZgesetz
Die Bundesregierung kündigt an, ein eigenständiges Gesetz für Tierversuche erschaffen zu wollen: Tierversuche sollen damit vom Tierschutzgesetz abgekoppelt werden. Für die unzähligen Tiere, die in Versuchen missbraucht werden, würde das noch weniger Schutz und noch mehr Leid bedeuten:
- Das Tierschutzgesetz enthält zentrale Schutz- und Wertungsnormen.
- Diese Grundnormen gelten bislang für alle Tiere gleichermaßen, auch für Tiere in Tierversuchen.
- Sie stellen eine wesentliche rechtliche Schranke gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und gegen das Töten von Tieren aus wirtschaftlichen Gründen dar.
- Genau diese Schutzwirkung kann durch Herausnahme der sogenannten Versuchstiere aus dem TierSCHUTZgesetz und die Einführung eines TierVERSUCHSgesetzes beseitigt werden. Auch die Tierärzteschaft spricht sich deutlich gegen dieses Vorhaben aus. [1]
Mögliche Folgen eines neuen Tierversuchsgesetzes
Eine zentrale Konsequenz dieser Entkopplung entsteht z. B. für sogenannte überzählige „Versuchstiere“: Das Töten von überlebenden oder „überzähligen“ Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen – was bislang nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist – würde vermutlich ausdrücklich erlaubt.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass ein eigenständiges TierVERSUCHSgesetz zu einer weiteren Absenkung des ohnehin unzureichenden Schutzniveaus führen würde:
- Die Tierversuchslobby fordert die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Reduktion der behördlichen Prüftiefe (insbesondere in Form von Nachfragen).
- Kontrollen könnten außerdem weiter geschwächt werden.
Bereits heute belegen zahlreiche Fälle, dass die Kontrolle von Tierversuchen häufig unzureichend ist (Vollzugsdefizit).
Geplant sind zudem eine Verlagerung und Zentralisierung der Genehmigungen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Der aktuelle „Schutz“ von sogenannten Versuchstieren darf nicht verschlechtert werden
Der Schutz von Tieren in Versuchslaboren ist Stand heute bereits unzureichend. Das belegte unter anderem das gegen Deutschland geführte EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63. Trotz dessen Einstellung 2022 nach gesetzlichen Anpassungen bestehen weiterhin Defizite in der deutschen Rechtslage. Statt diese zu beheben und den Tierschutz zu stärken, droht mit einem eigenständigen Tierversuchsgesetz nun eine weitere Verschlechterung.
Seit 1972 hielten alle Bundesregierungen an dem Grundsatz fest, dass ein einmal erreichter Tierschutzstandard nicht wieder abgesenkt werden darf. [2] Dieser Grundsatz ist durch das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich anerkannt und gestärkt worden, unter anderem mit der Verpflichtung zum „Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung [und] vermeidbaren Leiden“. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, das zentrale Schutzmechanismen mindert, widerspricht diesem Verfassungsauftrag.
Es darf nicht sein, dass die Diskussion über Tierversuche von Personen beherrscht wird, die ihre Karriere mit Tierversuchen begründet haben und die Chancen einer tierversuchsfreien, zukunftsorientierten Forschung nicht erkennen oder nutzen.
Die Herauslösung des Tierversuchsbereichs aus dem Tierschutzgesetz wäre ein gravierender Rückschritt für den Tierschutz, für rechtsstaatliche Prinzipien und das Vertrauen der Gesellschaft in eine nach ethischen Grundsätzen verantwortungsvoll handelnde Wissenschaft.
Wir fordern von der Bundesregierung, dass
- sie den ohnehin laschen Schutz von Tieren, die in Versuchslaboren gefangen gehalten werden, nicht weiter abbaut, sondern verstärkt.
- sie sich für den Ausbau einer modernen und humanrelevanten Forschung ohne Tierversuche einsetzt.
Verhindern Sie das geplante Tierversuchsgesetz und den Abbau von Tierschutz
Setzen Sie jetzt ein klares Zeichen für den Schutz von Tieren in Tierversuchen:
- Das geplante eigenständige Tierversuchsgesetz folgt den Interessen einer einflussreichen Tierversuchslobby – zum Leid unzähliger Tiere.
- Statt den Tierschutz zu stärken, droht die Bundesregierung bewährte Schutzmechanismen abzubauen.
Indem Sie die Bundestagspetition unterschreiben, appellieren Sie an unsere Regierung und fordern die Verantwortlichen auf, diesen gefährlichen Kurs zu stoppen und den Tierschutz nicht weiter zu schwächen.
Häufige Fragen
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Bringt die Petition überhaupt etwas?
Ja! Doch für eine öffentliche Anhörung im Bundestag braucht es mindestens 30.000 Unterschriften innerhalb der Frist bis 31. August 2026.
Und darum ist es wichtig, die Petition zu unterstützen:
1. Petitionen sind ein direktes demokratisches Mittel
Sie zeigen, welche Themen der Gesellschaft wichtig sind. Eine Petition ist ein deutliches Signal an die Politik: „Wir fordern Veränderung – und zwar von euch!“
2. Petitionen beeinflussen politische Entscheidungen mittel- und langfristig
Und zwar durch erhöhten öffentlichen und politischen Druck. Viele Verbesserungen im Tierschutz, Umweltschutz oder bei sozialen Themen begannen mit einer Petition. Das heißt: Petitionen schaffen Bewusstsein, stoßen politische Prozesse an und bereiten den Weg für spätere Gesetzesänderungen.
3. Jede Stimme zählt – auch Ihre!
Wir brauchen 30.000 Unterschriften, um das Thema in den Bundestag zu bekommen. Ihre Stimme kann genau die sein, die am Ende den Unterschied macht.
4. Petitionen regen gesellschaftliche Diskussionen an
Gerade Themen, die sonst ignoriert oder verdrängt werden (wie z. B. Tierversuche an Affen), rücken so in den Fokus der Medien und Politik. Petitionen können Debatten in Medien, der Gesellschaft und Parlamenten auslösen und ethische Standards verschieben.
5. Wer nicht handelt, ändert nichts
Petitionen sind eine einfache Möglichkeit, aktiv zu werden – ohne Geld, mit nur wenigen Minuten Aufwand, aber mit Wirkung. Die Petition unterschreiben heißt: Ich sehe nicht weg, ich akzeptiere keine Tierquälerei!
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Wie kann ich die Petition unterstützen?
Mit Ihrer Registrierung wird sichergestellt, dass die Stimme von einer realen Person stammt und pro Person nur einmal abgegeben wird. Die rechtliche Gültigkeit wird so also gewährleistet.
Wir haben nur bis zum 31. August 2026 Zeit – unterschreiben Sie also am besten gleich und teilen Sie die Petition mit Familie und Freundeskreis.
Jede Stimme zählt!
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Ich habe keinen deutschen Pass/Wohnsitz / Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich die Petition trotzdem unterstützen?
Ja! Alle können die Petition unterzeichnen, ganz unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort.
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Warum ist eine Registrierung erforderlich?
Nur mit einer offiziellen Bundestagspetition haben wir die Chance auf eine Anhörung im Bundestag. Daher läuft diese Petition über die Website des Bundestags und wir haben leider keinen Einfluss auf das Formular zum Unterschreiben. Mit Ihrer Registrierung wird sichergestellt, dass die Stimme von einer realen Person stammt und pro Person nur einmal abgegeben wird. Die rechtliche Gültigkeit wird so also gewährleistet.
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Kann ich die Petition auch anonym unterzeichnen?
Eine gültige Mitzeichnung erfordert eine Registrierung. Damit wird sichergestellt, dass die Stimme von einer realen Person stammt. Die Daten sind jedoch nicht öffentlich einsehbar – der Datenschutz nach DSGVO bleibt gewahrt.
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Ich kann die Petition nicht unterschreiben / Das funktioniert bei mir nicht.
Es kann sein, dass Sie schon einen Account haben – dann wird angezeigt: „Bei der Registrierung ist ein Fehler aufgetreten“. In diesem Fall klicken Sie auf Ich bin bereits registriert, geben Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken auf Passwort vergessen.
Falls Sie die Petition bereits unterzeichnet haben sollten, wird Ihnen beim Login-Versuch angezeigt: „Sie haben diese Petition bereits mitgezeichnet. Die Mitzeichnung ist nur einmal möglich.“ Sollten Sie sich also unsicher sein, probieren Sie es ruhig einfach aus – eine doppelte Unterschrift ist technisch gar nicht möglich.
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Was passiert nach der Mitzeichnungsfrist?
Nach Ablauf der Frist prüft der Petitionsausschuss das Anliegen. Bei Erreichen von mindestens 30.000 Unterschriften wird eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfinden, bei der wir unser Anliegen ausführlich darstellen können. Anschließend muss die Bundesregierung offiziell Stellung beziehen.
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Quellen
[1] Bundestierärztekammer e. V. Anträge zum 30. Deutschen Tierärztetag mit Beschlussempfehlungen des BTK-Präsidiums und Abstimmungsergebnissen. October 10, 2025. Accessed January 30, 2026. https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/tieraerztetag/2025/Antraege_inkl-Beschluessen.pdf
[2] Deutscher Bundestag. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Drucksache 13/7015. February 21, 1997. Accessed January 30, 2026. https://dserver.bundestag.de/btd/13/070/1307015.pdf
