Teletakter bei Hunden: Helfen Sie, die Tierquälerei zu beenden!

Nach intensiver Recherche auf Hundeplätzen des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V. (SV) und der Publikation erster Ermittlungsergebnisse im Juli 2013 veröffentlichten wir von PETA Deutschland erneut Videomaterial, das unter anderem den Einsatz verbotener Elektrohalsbänder bzw. Teletakter auf deutschen Trainingsplätzen belegt. 

Online-Petition

Stoppen Sie Tierquälerei auf Hundeplätzen!

Selbstverständlich müssen Hundehalter, die sich mittels der tierquälerischen Teletaktmethode zur Teilnahme an der Bundessiegerprüfung 2013 qualifiziert haben – quasi der Deutschen Meisterschaft des „Schutzhundesports“ – umgehend disqualifiziert und dauerhaft gesperrt werden.

Stoppen Sie Tierquälerei auf Hundeplätzen!

 

Sehr geehrter Prof. Dr. Friedrich ,

Soeben habe ich von PETAs verdeckter Ermittlung bezüglich der Verwendung gesetzlich verbotener Teletaktgeräte in der Hundeerziehung erfahren. Ich bin fassungslos, dass auf Ihren Hundeplätzen tierschutzwidrige Geräte verwendet und Hunde mittels Stromstößen gefügig gemacht werden bzw. ihnen damit gedroht wird! Obwohl sich der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) offiziell gegen die Nutzung von Teletaktgeräten ausspricht, konnte PETA die Verwendung dieser Geräte in verschiedenen SV-Ortsgruppen dokumentieren. Ich bitte Sie daher dringend, unverzüglich Konsequenzen aus den Ergebnissen der Recherche zu ziehen und die scheinbar gängige, tierschutzwidrige Behandlung der Hunde auf Ihren Hundeplätzen unverzüglich abzustellen. Wie Ihnen zweifellos bekannt ist, verbietet das Tierschutzgesetz den Einsatz von Elektroreizgeräten in der Hundeerziehung explizit. Der SV muss auf seinen Hundeplätzen strikte und unangemeldete Kontrollen durchführen und klare, harte Sanktionen für tierschutzwidriges Verhalten erlassen – die bisher nicht vorgesehen zu sein scheinen. Selbstverständlich muss es für überführte Hundehalter scharfe Konsequenzen geben! • Hundehalter, die sich für die Bundessiegerprüfung qualifiziert haben, aber im Vorfeld Teletaktgeräte verwendet haben, auch wenn sie damit ihren Hunden auch nur „drohen", müssen umgehend disqualifiziert und dauerhaft gesperrt werden. • Die dauerhafte Sperre muss auch für die WUSV-Weltmeisterschaft gelten. • Überführte Tierquäler müssen umgehend aus dem SV ausgeschlossen werden – und zwar nicht nur von den Hundeplätzen, sondern, falls erforderlich, auch aus der Zucht! Mutmaßliche und potenzielle Tierquäler haben auf Hundeplätzen nichts zu suchen!

Mit freundlichen Grüßen,

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Systematische Tierquälerei

Die Aufnahmen aus Ravensburg, Linsengericht (bei Gelnhausen), Bielefeld und Gütersloh von Oktober 2013 zeigen, wie Vereinsmitglieder ihre Tiere mit schmerzhaften Elektroimpulsgebern trainieren. Außerdem dokumentiert das Material die offensichtlich routinemäßige Gewaltanwendung gegen Hunde durch Strangulieren, Tritte, Schläge und das Fassen in die Genitalien der Tiere.

Uns liegt ein Schreiben des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums NRW vor, das bereits das Anlegen eines Elektroreiz-Hundehalsbandes als Verstoß gegen § 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes klassifiziert. Wir haben gegen alle Verantwortlichen der geprüften Hundeplätze Strafanzeige erstattet.

Hund mit Teletakter
Hund mit Teletakter

Weitere Informationen

Bereits im Sommer 2013 dokumentierten Ermittler in einer verdeckten Recherche die Verwendung von Teletaktgeräten auf verschiedenen Hundeplätzen – ein gefährliches Vorhaben unter Menschen, die ihre Hunde auch zu Beißmaschinen ausbilden wollen. Gesetzesverstöße gehören dabei eindeutig zum Alltag, denn der Einsatz von Teletaktgeräten zur Hundeerziehung ist laut Tierschutzgesetz seit Jahren explizit verboten. 

Der Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt/Maisack/Moritz, 2. Aufl., 2007, § 3 Rn 63 f.) schreibt zum Verbot von Elektroreizgeräten: „Dass diese Geräte zu einer direkten Stromeinwirkung auf das Tier führen und dessen artgemäßes Verhalten und insbesondere seine Bewegung erheblich einschränken, ist unzweifelhaft (…).“ Zwar sei das Ziel des Gesetzgebers mit der Aufnahme des Verbots von Elektroreizgeräten ins Tierschutzgesetz gewesen, zum Schutz der Tiere über den bis dahin bestehenden Rechtszustand hinauszugehen, doch scheint „Ungeachtet dieser Gesetzeslage [..] aber in der Praxis insbesondere der Einsatz von Teletaktgeräten bei der Ausbildung und dem Einsatz von Sporthunden alltäglich geworden zu sein.“

Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte bereits, dass auch die Angst des Hundes vor (weiteren) Stromstößen erhebliches Leiden bedeuten kann.Beim SV scheint der Einsatz dieser Geräte Normalität zu sein. Wie unsere Recherche belegt, verwenden sogar Mitglieder des Vereinsvorstands Teletakter. Es ist davon auszugehen, dass die Betroffenen vorsätzlich und bewusst handeln. PETA erstattet gegen alle tatverdächtigen Hundehalter Anzeige wegen des Verdachts der tierschutzwidrigen Verwendung von Teletaktgeräten in der Hundeerziehung.