Update vom 3. September 2026
Über 80.000 Menschen unterstützen Petition gegen geplantes Tierversuchsgesetz
Die Bundesregierung plant ein eigenes Gesetz für Tierversuche und die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz. Dies könnte den Schutzstandard der Tiere enorm schwächen und es könnte erlaubt werden, was zur Zeit noch strafbar ist, unter anderem massenhafte Tötungen, Eingriffe ohne Betäubung, Verstümmelungen und schwächere Kontrollen.
Ein solches Gesetz könnte Tieren den ohnehin unzureichenden Schutz nehmen und sie noch größerem Leid im Versuchslabor aussetzen.
Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz ist beendet – mit großem Zuspruch: Innerhalb von sechs Wochen haben weit über 80.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Damit wurde die erforderliche Zahl von 30.000 Stimmen für die weitere Behandlung im Bundestag weit übertroffen. [1]
Wir von PETA Deutschland fordern gemeinsam mit zahlreichen weiteren Tierschutzorganisationen die deutsche Regierung auf, Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz zu behalten und aktuelle Standards zum Schutz der Tiere nicht zu untergraben
Wir bedanken uns bei allen, die die Petition unterschrieben, verbreitet und gemeinsam mit uns zur erfolgreichsten Bundestagspetition im Bereich Tierschutz aller Zeiten gemacht haben!
Die Petition befindet sich nun in der Prüfung. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz bleiben und der ohnehin unzureichende Schutz der Tiere nicht weiter geschwächt wird.
Originaltext vom 20.06.2026:
Hintergrund zum geplanten neuen TierVERSUCHSgesetz: Das könnte die Entkopplung vom TierSCHUTZgesetz bedeuten
Die Bundesregierung kündigte an, ein eigenständiges Gesetz für Tierversuche erschaffen zu wollen: Tierversuche sollen damit vom Tierschutzgesetz abgekoppelt werden. Für die unzähligen Tiere, die in Versuchen missbraucht werden, könnte das noch weniger Schutz und noch mehr Leid bedeuten:
- Das Tierschutzgesetz enthält zentrale Schutz- und Wertungsnormen.
- Diese Grundnormen gelten bislang für alle Tiere gleichermaßen, auch für Tiere in Tierversuchen.
- Sie stellen eine wesentliche rechtliche Schranke gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und gegen das Töten von Tieren aus wirtschaftlichen Gründen dar.
- Genau diese Schutzwirkung könnte durch Herausnahme der sogenannten Versuchstiere aus dem TierSCHUTZgesetz und die Einführung eines TierVERSUCHSgesetzes beseitigt werden. Auch die Tierärzteschaft spricht sich deutlich gegen dieses Vorhaben aus. [1]
Mögliche Folgen eines neuen Tierversuchsgesetzes
Eine zentrale Konsequenz dieser Entkopplung könnte z. B. für sogenannte überzählige „Versuchstiere“ entstehen: Das Töten von überlebenden oder „überzähligen“ Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen – was bislang nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist – könnte ausdrücklich erlaubt werden.
Darüber hinaus könnte ein eigenständiges TierVERSUCHSgesetz zu einer weiteren Absenkung des ohnehin unzureichenden Schutzniveaus führen:
- Die Tierversuchslobby fordert die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Reduktion der behördlichen Prüftiefe (insbesondere in Form von Nachfragen).
- Kontrollen könnten außerdem weiter geschwächt werden.
Bereits heute belegen zahlreiche Fälle, dass die Kontrolle von Tierversuchen häufig unzureichend ist (Vollzugsdefizit).
Geplant sind zudem eine Verlagerung und Zentralisierung der Genehmigungen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Der aktuelle „Schutz“ von sogenannten Versuchstieren darf nicht verschlechtert werden!
Der Schutz von Tieren in Versuchslaboren ist Stand heute bereits unzureichend. Das belegte unter anderem das gegen Deutschland geführte EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63. Trotz dessen Einstellung 2022 nach gesetzlichen Anpassungen bestehen weiterhin Defizite in der deutschen Rechtslage. Statt diese zu beheben und den Tierschutz zu stärken, könnte mit einem eigenständigen Tierversuchsgesetz nun eine weitere Verschlechterung drohen.
Seit 1972 hielten alle Bundesregierungen an dem Grundsatz fest, dass ein einmal erreichter Tierschutzstandard nicht wieder abgesenkt werden darf. [3] Dieser Grundsatz ist durch das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich anerkannt und gestärkt worden, unter anderem mit der Verpflichtung zum „Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung [und] vermeidbaren Leiden“. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz würde durch Verminderung der zentralen Schutzmechanismen diesem Verfassungsauftrag widersprechen.
Die Diskussion über Tierversuche darf nicht von Personen beherrscht werden, die ihre Karriere mit Tierversuchen begründet haben und die Chancen einer tierversuchsfreien, zukunftsorientierten Forschung nicht erkennen oder nutzen.
Die Herauslösung des Tierversuchsbereichs aus dem Tierschutzgesetz könnte einen gravierender Rückschritt für den Tierschutz, für rechtsstaatliche Prinzipien und das Vertrauen der Gesellschaft in eine nach ethischen Grundsätzen verantwortungsvoll handelnde Wissenschaft bedeuten.
Wir fordern von der Bundesregierung, dass
- sie den ohnehin laschen Schutz von Tieren, die in Versuchslaboren gefangen gehalten werden, nicht weiter abbaut, sondern verstärkt.
- sie sich für den Ausbau einer modernen und humanrelevanten Forschung ohne Tierversuche einsetzt.
Jetzt Ausstieg aus Tierversuchen unterstützen
Die Bundestagspetition ist beendet – doch unser Einsatz für eine moderne, tierfreie Forschung geht weiter. Mit dem Research Modernisation Deal haben PETA-Wissenschaftler:innen eine konkrete Strategie entwickelt, die aufzeigt, wie Tierversuche schrittweise beendet und durch moderne, für den Menschen relevante Methoden ersetzt werden können.
Unterstützen Sie jetzt den Research Modernisation Deal und fordern Sie gemeinsam mit uns einen verbindlichen Ausstiegsplan aus Tierversuchen.
Häufige Fragen
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Bringt die Petition überhaupt etwas?
Wenn eine Bundestagspetition mindestens 30.000 Unterschriften innerhalb der Frist erhält, muss der Bundestag sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Und darum ist es wichtig, solche Petition zu unterstützen:
- Petitionen sind ein direktes demokratisches Mittel
Sie zeigen, welche Themen der Gesellschaft wichtig sind. Eine Petition ist ein deutliches Signal an die Politik: „Wir fordern Veränderung – und zwar von euch!“
- Petitionen beeinflussen politische Entscheidungen mittel- und langfristig
Und zwar durch erhöhten öffentlichen und politischen Druck. Viele Verbesserungen im Tierschutz, Umweltschutz oder bei sozialen Themen begannen mit einer Petition. Das heißt: Petitionen schaffen Bewusstsein, stoßen politische Prozesse an und bereiten den Weg für spätere Gesetzesänderungen.
- Jede Stimme zählt.
Es sind 30.000 Unterschriften erforderlich, um das Thema in den Bundestag zu bekommen. Eine Stimme kann genau die sein, die am Ende den Unterschied macht.
- Petitionen regen gesellschaftliche Diskussionen an
Gerade Themen, die sonst ignoriert oder verdrängt werden (wie z. B. Tierversuche an Affen), rücken so in den Fokus der Medien und Politik. Petitionen können Debatten in Medien, der Gesellschaft und Parlamenten auslösen und ethische Standards verschieben.
- Wer nicht handelt, ändert nichts
Petitionen sind eine einfache Möglichkeit, aktiv zu werden – ohne Geld, mit nur wenigen Minuten Aufwand, aber mit Wirkung. Die Petition unterschreiben heißt: Ich sehe nicht weg, ich akzeptiere keine Tierquälerei!
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Wie viele Menschen haben die Petition unterstützt?
Innerhalb der vorgegebenen Frist haben 80.700 Menschen die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz unterzeichnet. Damit wurde die erforderliche Zahl von 30.000 Stimmen deutlich überschritten.
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Wie geht es nach Ende der Petition weiter?
Die Mitzeichnungsfrist endete am 31. August 2026. Die Petition befindet sich nun in der Prüfung. Da mehr als 30.000 Menschen die Petition unterstützt haben, muss sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen.
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Was fordert die Petition?
Die Petition fordert, das geplante eigenständige Tierversuchsgesetz zu stoppen und die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz zu belassen. Damit soll verhindert werden, dass bestehende Schutzmechanismen für Tiere in Versuchslaboren geschwächt werden.
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Quellen
[1] Deutscher Bundestag. Petition 194593. Tierversuche. Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes vom 02.02.2026. Accessed September 3, 2026. https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.$$$.a.u.html
[2] Bundestierärztekammer e. V. Anträge zum 30. Deutschen Tierärztetag mit Beschlussempfehlungen des BTK-Präsidiums und Abstimmungsergebnissen. October 10, 2025. Accessed September 3, 2026. https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/tieraerztetag/2025/Antraege_inkl-Beschluessen.pdf
[3] Deutscher Bundestag. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Drucksache 13/7015. February 21, 1997. Accessed September 3, 2026. https://dserver.bundestag.de/btd/13/070/1307015.pdf
