Ukraine: Einreise für „Haustiere“ in die EU größtenteils vereinfacht

Im weiteren Verlauf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen für Tiere aus der Ukraine in EU-Länder.

Informationen Einreise aus Ukraine Nicht-EU-Länder

(Stand 4. März 2022) Informationen zur Einreise aus der Ukraine in Nicht-EU-Länder wie Mexiko, finden Sie auf den Webseiten unserer Partnerorganisationen PETA USA und PETA Indien.

PETA koordiniert Lieferung von Tiernahrung

(Stand 26. Februar 2022) PETA Deutschland koordiniert eine Lieferung von fast 20.000 Kilogramm Tierfutter und Decken an Tierheime in der Ukraine. Es ist ein komplexes Unterfangen mit vielen Hindernissen, die überwunden werden müssen – aber wir sind entschlossen!

Aufnahmezentren ermöglichen Unterkunft mit „Haustieren

(Letzte Aktualisierung am 28. Februar 2022, 14:00 Uhr) In einigen Aufnahmezentren in Polen und der Slowakei ist es den aus der Ukraine geflüchteten Menschen möglich, ihre Haustiere“ unterzubringen. [1] Auch die Tagesschau berichtet über Gruppen, die Haustiere aufnehmen. [2] Unter anderem ist Polen eines der Länder, dass die Bestimmungen zur Einreise von „Haustieren“ aus der Ukraine in die EU gelockert hat.

Mit dem Aussetzen der Einreiseregelungen für Hunde, Katzen und andere Tiere, können ukrainische Flüchtlinge mit ihren „Haustieren“ in die EU einreisen. Wir von PETA Deutschland forderten gemeinsam mit anderen Organisationen und Initativen am vergangenen Freitag, den 25. Februar 2022 die temporäre Aufhebung der Bestimmungen von Tieren in die EU.

Die Bestimmungen zur Einreise mit „Haustieren“ der einzelnen Länder finden Sie tagesaktuell im unteren Bereich dieses Beitrages.

Inhaltsverzeichnis

PETA-Apell: EU-Einreise von Tieren aus Ukraine vereinfachen

(Letzte Aktualisierung am 28. Februar 2022, 14:00 Uhr) Seit Russland Ende Februar 2022 die Ukraine bombardiert und weiterhin angreift, sind Hunderttausende Menschen in der Ukraine auf der Flucht. Da die in Friedenszeiten gesetzlichen Bestimmungen die Einreise von „Haustieren“ in EU-Mitgliedstaaten erheblich erschweren, braucht es jetzt dringend temporäre Sonderregelungen zur Mitnahme von Tieren über die Grenzen.

PETA Mitarbeiterin haelt Katze im Arm
Viele Menschen flüchten mit ihren tierischen Mitbewohnern aus der Ukraine.

Wir von PETA Deutschland erhalten derzeit unterschiedliche Meldungen über die Verfahrensweise an den Grenzen zur Ukraine. Zumeist wurden offenbar mitreisende Tiere nicht in die EU gelassen, wenn sie nicht den offiziellen Regelungen nach entsprechend auf die Ausreise in die EU vorbereitet sind. Daraufhin werden und wurden aktuell im Grenzgebiet zahlreiche Tiere ausgesetzt. Wir forderten die EU in einem Schreiben auf, die Einreisebestimmungen für „Haustiere“ temporär zu vereinfachen und unbürokratisch ausreichend Quarantänestationen einzurichten.

Nach den aktuellen Bestimmungen müssen Tiere wie Hunde und Katzen geimpft und gechippt sein – was viele Tiere nicht sind. Zudem muss laut offizieller Bestimmungen der EU ein Antikörpertiter für Tollwut, der durch einen serologischen Bluttest bestätigt wurde- vorgelegt werden. [4]. In der aktuellen Kriegssituation für Flüchtende unmöglich umzusetzen.

„Die Situation ist erschütternd und trifft uns alle sehr. Die EU darf jedoch nicht vergessen, dass auch unzählige Tiere unter der aktuellen Notsituation leiden – sie verhungern und verdursten dort, wenn sich niemand mehr um sie kümmert. Wir fordern die EU daher auf, die gesetzlichen Bestimmungen temporär außer Kraft zu setzen und Quarantänestationen einzurichten, damit nicht auch noch die Familienverbände zwischen den Menschen und ihren tierischen Begleitern zerstört werden.“

Peter Höffken, PETA Deutschland

„Haustiere“ werden verhungern und verdursten, wenn keine Hilfe kommt

In der Nacht vom 24. auf den 25. Februar 2022 wurde Raketenbeschuss in Kiew gemeldet und der Krieg begann. Die Angriffe gelten sowohl zivilen als auch militärischen Zielen. [2] Die in der Ukraine lebenden Menschen sind dazu angehalten, sich in Sicherheit zu begeben. Viele finden in U-Bahn-Stationen Schutz, andere fliehen in Richtung aller Grenzen.

Hund im Schnee und im Hintergrund eine Rakete, die im Schnee steckt. Grenze Polen Ukraine
Laut Berichten ist die Rakete im Hintergrund nicht explodiert.

Wir fordern die EU in einem Schreiben dazu auf, die gesetzlichen Bestimmungen temporär außer Kraft zu setzen und den fliehenden Menschen zu ermöglichen „Haustiere“, sowie andere hilfsbedürftige Tiere mit in die EU zu bringen. Ohne ein außer Kraft setzen der gesetzlichen Bestimmungen werden viele fliehende Menschen ihre „Haustiere“ zurücklassen. Auf sich allein gestellt verhungern und verdursten die Tiere – diese Tiere sind dann chancenlos verloren.

Reisen Sie nicht überstürzt in die Ukraine, um zu helfen

Uns erreichen zahlreiche Informationen, dass Menschen losfahren an die Grenzen und Tiere und Menschen retten möchten, indem sie aus den Grenzländern in die Ukraine fahren wollen.

Wir raten davon dringend ab! Die Einreise in die Ukraine ist NUR mit gültigem Reisepass möglich. Autos brauchen ein grünes Kennzeichen, bzw. eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass das nicht EU-Ausland mitversichert ist bei Unfällen – ohne diese Papiere wird man unverzüglich abgewiesen!

Mehr und mehr Grenzstationen schließen die Übergänge ins Land für Privatpersonen! Es werden nur noch durch den Zoll verifizierte Transporte von Hilfsgütern in die Ukraine gelassen. An den Grenzen sind überall alle großen Hilfsorganisationen im Einsatz und koordinieren Hilfe für Flüchtende – mit und ohne Tiere.

Die Verkehrssituationen auf beiden Seiten ist chaotisch und es sind überall lange Staus.

Sonderregelungen einzelner Länder

(Letzte Aktualisierung am 1. März 2022, 14:30 Uhr) Es mehren sich die Informationen, dass Grenzländer zur Ukraine die Einreise für Tiere unbürokratischer gestalten. An den Grenzen scheinen die Staus mittlerweile eine Länge von zwei bis drei Tagen bis zum Grenzübertritt zu haben – so wurde uns von zahlreichen Stellen berichtet. Wir sind ständig dabei, diese Informationen zu komplettieren und zu verifizieren – unsere Angaben sind ohne Gewähr. Die Situation vor Ort verändert sich permanent.

Informationen der EU-Länder, in denen Flüchtlinge aufgenommen werden

Die EU-Mitgliedstaaten haben bekannt gegeben, dass sie der dringenden Bitte nachkommen, Menschen mit Haustieren unbürokratisch einreisen zu lassen.

Der EU-Kommissionsbeamte Bernard Van Goethem, Direktor für Krisenvorsorge um Bereich Lebensmittel, Tiere und Pflanzen in der Generaldirektion Gesundheit der Kommission verwies in einem Brief an die EU-Botschaften und die nationalen Veterinärchefs auf Artikel 32 der Verordnung von 2013. Dieser erlaubt EU-Mitgliedsstaaten eine Abweichung von üblichen Reisebestimmungen in Ausnahmesituationen. Damit können neue Genehmigungsregeln für „Haustiere“ entwickeln werden, die mit flüchtenden Menschen reisen.

Van Ghoetem zufolge können Mitgliedstaaten mit diesem Brief ihr Personal an den Grenzen informieren und sensibilisieren, um Probleme zu vermeiden. (Quelle: https://www.euractiv.de/section/gesundheit/news/eu-vereinfacht-einreise-fuer-haustiere-ukrainischer-fluechtlinge/)

Nach der Empfehlung der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedsstaaten den bürokratischen Aufwand für ukrainische Bürger, die mit Heimtieren in die EU einreisen, abbauen, haben Deutschland, Österreich, Bulgarien usw. alle die Genehmigungspflicht gemäß Verordnung (EU) 576/2013 bis auf weiteres ausgesetzt. Wer mit Haustieren in diese Länder einreist, muss sich an das örtliche Veterinäramt wenden, um den Gesundheitsstatus seines tierischen Begleiters festzustellen und von dort aus alle erforderlichen Verfahren einzuleiten (Quarantäne, Antikörpertiterbestimmung, Tollwutimpfung, Mikrochip, Heimtierausweis).

Grafik. In diese Laender koennen Fluechtende mit Tieren einreisen
  • Bulgarien

    Auch Bulgarien schließt sich dieser Regelung an und ermöglicht Einreise sowie Transit durch Bulgarien ohne die üblichen Papiere für Haustiere.

    Benötigte Informationen: https://www.bfsa.bg/bg/Object/news/view/2368/%D0%94%D0%BE%D0%BC%D0%B0%D1%88%D0%BD%D0%B8%D1%82%D0%B5%20%EF%BF%BD

  • Dänemark

    Tierische Begleiter können nach Dänemark einreisen, auch wenn sie die üblichen Einreisebestimmungen nicht erfüllen. Einreisende werden jedoch gebeten, sich vor oder so bald wie möglich nach ihrer Ankunft in Dänemark mit der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde in Verbindung zu setzen, indem sie dieses Formular [https://www.foedevarestyrelsen.dk/english/ImportExport/Travelling_with_pet_animals/Documents/INFORMATION_CONCERNING_MY_PET_ANIMAL.pdf] ausfüllen und an [email protected] senden.

    Die Personen werden nach Eingang des Formulars kontaktiert. Sie können aufgefordert werden, die Tiere zu impfen oder sie zu isolieren, wenn ein Tollwutrisiko besteht.

    Mehr Informationen: [https://www.foedevarestyrelsen.dk/english/ImportExport/Travelling_with_pet_animals/Pages/Pets-and-the-situation-in-Ukraine.aspx]

  • Deutschland

    Für die Einreise nach Deutschland bedeutet das, dass Tierhalter mit Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können, ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU)576/2013 beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der jeweiligen, lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf Tollwut zu bestimmen und ggf. notwendige Maßnahmen zu beginnen (Quarantäne, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierpass). (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

  • Frankreich

    Frankreich nimmt geflüchtete Menschen mit tierischen Begleitern auf, auch wenn diese nicht die üblichen Einreisebedingungen erfüllen. Die Betreuer müssen sich jedoch so bald wie möglich nach der Ankunft mit einem Tierarzt oder dem DDPP in Verbindung setzen, wenn ihr tierischer Begleiter die üblichen Anforderungen nicht erfüllt.

    Weitere Informationen finden Sie hier https://agriculture.gouv.fr/rage-informations-grand-public-et-voyageurs und die Kontaktdaten der örtlichen DDPP-Zweigstellen hier. https://www.economie.gouv.fr/dgccrf/coordonnees-des-DDPP-et-DDETSPP

  • Irland

    Tierische Begleiter können über mehrere Flughäfen und Häfen nach Irland einreisen, ohne die üblichen Einreisebestimmungen zu erfüllen. Die Halter:innen werden gebeten, so viele Unterlagen wie möglich über ihren tierischen Begleiter mitzubringen und sich vor der Ankunft mit dem Zielflughafen oder -hafen in Verbindung zu setzen, und zwar unter den nachstehenden Kontaktangaben:

    Weitere Anweisungen werden bei der Ankunft erteilt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gov.ie/en/publication/21d40-pet-travel/#special-arrangements-for-ukraine-and-eu-citizens-in-russia 

     

  • Litauen

    Auch Litauen hat die Einreise für Menschen mit max. 5 Haustieren vereinfach. Dies wurde uns durch den staatlichen Lebensmittel- und Veterinärdienst der Republik Litauen mitgeteilt.

    Die Informationen befinden sich hier: https://vmvt.lt/naujienos/temporary-procedure-pet-animals-entering-lithuania-ukraine-will-be-updated?language=en

  • Malta

    Wenn ein aus der Ukraine kommender tierischer Begleiter die üblichen Anforderungen Maltas nicht erfüllt, wird ihm die Einreise dennoch gestattet. Es können jedoch andere Maßnahmen, wie z. B. eine Tollwutimpfung, erforderlich sein.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://agrikoltura.gov.mt/en/ahwd/Documents/home/ukraineRefugeePets.pdf und halten Sie sich über etwaige Änderungen der Beschränkungen auf dem Laufenden unter: https://agrikoltura.gov.mt/en/vrd/Pages/travelPet.aspx

    Bei Fragen können Sie sich an Maltas Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährung und Tierschutz wenden: [email protected] oder unter +356 21650393 oder +356 99170532 (rund um die Uhr).

  • Moldawien

    Flüchtende aus der Ukraine haben das Recht, mit Haustieren in die Republik Moldau einzureisen, ohne Veterinärbescheinigungen oder ihren Reisepass vorzulegen.

    Mehr Informationen finden Sie hier:

  • Österreich

    Sogenannte Haustiere können ohne Dokumente, Ausweis oder Impfung einreisen. Etwaige veterinärmedizinische Maßnahmen, wie z. B. eine Tollwutimpfung, werden nach der Einreise durchgeführt.

    Es sind derzeit noch keine Formulare oder Vorschriften online verfügbar, aber wir werden diese Seite aktualisieren, sobald alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen.

    Fleeing from the Ukraine with pets

  • Polen

    Neue Bestimmungen in Polen

    Nach neuesten Erkenntnissen dürfen flüchtende Personen ihre sogenannten Haustiere mit über die Grenze in das Land Polen bringen. Alle Personen müssen an dem Zielort ihre Tiere bei den örtlichen Behörden melden.

  • Portugal

    Alle portugiesischen Grenzen und Einreisestellen wurden darüber informiert, dass ukrainische Flüchtlinge mit ihren tierischen Begleitern in das Land einreisen dürfen.

    Geflüchtete Personen, die mit Tieren in Portugal einreisen wollen, werden gebeten, die Beamten über ihren tierischen Begleiter zu informieren, indem sie die Generaldirektion für Lebensmittel und Veterinärmedizin (DGAV) unter [email protected] oder die Amtstierärzte unter [email protected] oder [email protected] kontaktieren.

    Die Beamten bearbeiten die Anträge individuell und werden Antragsteller:innen über alle weiteren erforderlichen Schritte informieren.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dgav.pt/destaques/noticias/entrada-em-portugal-de-refugiados-da-ucrania-com-animais-de-companhia/

     

  • Rumänien

    Neue Bestimmungen in Rumänien

    Die oberste Veterinärbehörde in Bukarest (ANSVSA) hatte für Rumänien eine Ausnahmeregelung eröffnet: Tiere, die aus der Ukraine kommen und nicht geimpft sind, keine Papiere haben und keinen Chip oder Tätowierung dürfen mit ihren Menschen einreisen, wenn folgendes Formular ausgefüllt wurde:
    http://www.ansvsa.ro/blog/derogari-pentru-intrarea-pe-teritoriul-romaniei-a-animalelor-de-companie-din-ucraina/

    PETAs Kontakte im Land haben mit den Grenzstationen telefoniert: Alle Grenzen haben die Informationen der ANSVA vorliegen. Menschen, die mit Tieren einreisen, müssen an den Grenzen nach Rumänien den „Sanitary Veterinary Point“ aufsuchen. Haben die Tiere nicht die erforderlichen Unterlagen, kann vor Ort das Formular der Behörde ausgefüllt werden – dann können die Tiere zusammen mit den Menschen die Grenze passieren. Es scheint jedoch weiterhin zu gelten, dass pro Person max. 5 Tiere (Hunde / Katzen) mitgeführt werden können.

    Wir hören auch, dass Menschen mit ihren Haustieren nicht über die Grenze gelassen werden – was jedoch den offiziellen Angaben widerspricht. Die Lage ist weiterhin undurchsichtig.

    Die Partnerorganisation von PETA vor Ort in Rumänien bietet an, Hunde und Katzen kostenfrei zu impfen, medizinisch zu versorgen, benötigte Bluttests durchzuführen und die Tiere mit ausreichend Nahrung zu versorgen. Diese Möglichkeit ist 600km von der Grenze entfernt im County Arges. Als Kontakt wenden sich Menschen bitte an: [email protected]

  • Schweiz

    Die Schweiz gewährt in Ausnahmefällen die Einreise von Heimtieren (Hunde und Katzen), die nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllen. Diese Möglichkeit besteht für aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die mit ihren Tieren in die Schweiz einreisen. Die Personen werden gebeten das Formular auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auszufüllen: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html und dieses ausgefüllt an [email protected] zu senden.

  • Slowakei

    Neue Bestimmungen für die Slowakei

    Der Veterinäramt erlaubt in der aktuellen Ausnahmesituation in der Ukraine den nichtkommerziellen Transport von „Haustieren“, die Flüchtlinge begleiten, selbst wenn sie die gültigen Vorschriften nicht erfüllen. Es ist nur notwendig ein Formular auszufüllen und dann an dem Zielort (in einem EU Land) die Tiere bei dem lokalen Veterinäramt melden.

    https://www.svps.sk/

  • Tschechien

    Neue Bestimmungen in Tschechien

    Hunde, Katzen und Frettchen müssen nicht mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet werden, brauchen kein Gesundheitszeugnis von einem Tierarzt und auch keinen Tollwuttiternachweis aus einer Blutserumuntersuchung im Moment der Einreise ins Land. Die Tiere müssen für 10 Tage in Quarantäne und müssen innerhalb von 72 Stunden von einem Tierarzt auf Tollwut untersucht werden und (falls nicht vorhanden) mit einem Mikrochip registriert werden. Spätestens nach den 10 Tagen wird eine Tollwutimpfung durchgeführt.

    https://www.svscr.cz/svs-umoznuje-vyjimky-pro-vstup-zvirat-doprovazejicich-valecne-uprchliky-z-ukrajiny/

  • Ungarn

    Webseite für Ungarn zum Download der Unterlagen:

    Ungarn scheint die Einreise stark gelockert zu haben. Wenn Übergangspapiere ausgefüllt sind, kann anscheinend das „Haustier“ ohne Chip oder Tätowierung und ohne Nachweis einer Tollwutimpfung und Titertest einreisen. Verpflichtend ist jedoch, das ausgefüllte Übergangspapiere an der Grenze abgegeben werden, diese können heruntergeladen werden.

    https://portal.nebih.gov.hu/-/magyarorszag-biztositja-hogy-az-ukrajnabol-menekulok-magukkal-hozhassak-tarsallataikat

INFORMATION IN ENGLISH

Special regulations of individual countries:

There is increasing information that Poland, Romania and Hungary are making entry for animals less bureaucratic.   At the borders, the traffic jams now seem to be 2-3 days long until the border is crossed – this is what we were told by numerous contacts on site. We are constantly completing and verifying this information – our information is without guarantee.

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