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Anbindehaltung: Infos und Missstände im Überblick | Helfen Sie, das Leid der Tiere zu beenden!

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Noch immer werden in Deutschland über eine Million Kühe und Bullen den Großteil ihres Lebens angebunden im Stall gehalten – vor allem in Bayern und Baden-Württemberg. [1] Bei dieser Haltungsform sind die Tiere so am Hals fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Die Folge ist massives körperliches und seelisches Leid.

Erfahren Sie hier mehr über die tierquälerische Haltung und wie Sie dazu beitragen können, das Leid der Rinder zu beenden.

Inhalte im Überblick

Die Anbindehaltung in Deutschland verursacht massives Tierleid

Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die Anbindehaltung noch sehr stark verbreitet. In Betrieben mit dieser Haltungsform stehen Rinder das ganze Jahr oder bis zu neun Monate, also über die langen Wintermonate, angebunden im Stall – auch in Biobetrieben wie Demeter. [2]

Diese tierquälerische Haltungsform kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Hierzu zählen:

  • schmerzhafte Liegeschwielen,
  • entzündete Gelenke,
  • Lahmheit,
  • Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen.

Verstärkt werden diese Erkrankungen zum Beispiel bei unbeweglichen Halsrahmen als Anbindevorrichtung, bei verschlissenen oder fehlenden Liegematten und bei zu kurzen bzw. zu schmalen Liegeflächen. Oftmals liegen oder stehen die Tiere auf Kanten oder Gittern und dauerhaft in ihren eigenen Exkrementen.

Angebundene Kuehe
Bei der Anbindehaltung sind die Rinder an kurzen Ketten angebunden und liegen so oft im eigenen Kot.

Gute Nachrichten: Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium verfügt den praktischen Ausstieg aus der Anbindehaltung

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat Anfang Juni 2026 [3] die kommunalen Veterinärbehörden angewiesen, ab sofort die Anbindehaltung von Kühen durch Allgemeinverfügungen zu untersagen, weil „diese Haltungsform mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar ist“.
In dem Erlass wurde ausdrücklich festgestellt, dass es bei den Tieren „durch die andauernde Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit zu vermeidbaren Leiden und Schäden und ggf. zu Schmerzen” kommt, weshalb „ein Verstoß gegen § 2 Nr. 2 TierSchG gegeben ist”.

Wir von PETA Deutschland begrüßen und unterstützen das Vorgehen des niedersächsischen Ministeriums ausdrücklich. Wir setzen uns bereits seit rund 10 Jahren vehement dafür ein, die Anbindehaltung generell und bundesweit abzuschaffen.

„Wir danken dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium für den Vorstoß, als erstes Bundesland endlich geltendes Recht durchzusetzen und die Anbindehaltung von Rindern zu beenden. Die Anbindehaltung ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz rechtswidrig und strafbar. Insbesondere Bayern und Baden-Württemberg sollten sich als ´letzte große Bastionen` der Anbindehaltung nicht wehren, sondern eines Besseren besinnen. Alois Rainer kann sich als Bundeslandwirtschaftsminister nun nicht mehr der Verantwortung entziehen, diese Tierqual in allen Variationen auch auf Bundesebene endgültig zu beenden. Echte Perspektiven für die Landwirtschaft gibt es ohnehin nur gänzlich ohne die Ausbeutung von Tieren.“ 

Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA Deutschland

Niedersachsen nach Bayern zweitgrößter „Anbindebestand“ 

Laut Mitteilung des Ministeriums existieren in Niedersachsen „noch deutlich mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden.” [4] 

Mit knapp sieben Prozent stehen in Niedersachsen zwar deutlich weniger Rinder in Anbindehaltung. Wegen der Größe des niedersächsischen Rinderbestandes ist es in absoluten Zahlen mit 170.000 Tieren jedoch nach Bayern der zweitgrößte „Anbindebestand“. [3]

  • PETA erstattet regelmäßig Anzeigen gegen Betriebe mit Anbindehaltung

    Wir von PETA Deutschland erstatten immer wieder Strafanzeigen gegen Betriebe mit Rinderanbindehaltung.

    Zahlreichen Autor:innen der juristischen Fachliteratur zufolge verstößt die Anbindehaltung gegen § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und ist darüber hinaus regelmäßig gemäß § 17 TierSchG strafbar, [5-11] da diese Haltungsform die Rinder massiv in ihren Grundbedürfnissen einschränkt und massive Leiden verursacht. Auch das Verwaltungsgericht Münster hat bereits 2022 entschieden, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist, weil sie nahezu alle durch § 2 Nr. 1 TierSchG geschützten Grundbedürfnisse stark einschränkt, viele der zugehörigen Verhaltensweisen nicht ausführbar sind und in der Folge der Bewegungsarmut gehäuft Erkrankungen und Schmerzen entstehen können. [10]

    In der Vergangenheit stellten die Staatsanwaltschaften die meisten Verfahren ein, da man irrig davon ausging, dass die weit verbreitete Anbindehaltung zulässig sei.  Dies dürfte sich nun ändern, da nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft nunmehr auch die politische und ministeriale Ebene (zumindest in Niedersachsen) das Problem erkannt hat.

    Das Niedersächsische Ministerium folgt der neueren Rechtsprechung, in der klargestellt wurde, dass es den örtlich zuständigen Veterinärämtern möglich ist, „auf der Grundlage von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG die zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Tierhaltungsgrundsätze des § 2 TierSchG sind zwar durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet. Diese können aber durch Auslegung konkretisiert werden. Was eine der Art und den Bedürfnissen des Tieres entsprechende angemessene verhaltensgerechte Unterbringung im Sinne des § 2 Nr. 1 TierSchG ist, lässt sich auf der Grundlage der einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnisse zumindest im Umriss festlegen.“ [2]

  • Anbindehaltung als Straftatbestand

    Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Wie in zahlreichen juristischen Aufsätzen thematisiert wird, erfüllt die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch als „erzwungenes Nichtverhalten“ bezeichnet. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.

    Das Verwaltungsgericht Münster hat bereits 2022 entschieden, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist, weil sie nahezu alle durch § 2 Nr. 1 TierSchG geschützten Grundbedürfnisse stark einschränkt, viele der zugehörigen Verhaltensweisen nicht ausführbar sind und in der Folge der Bewegungsarmut gehäuft Erkrankungen und Schmerzen entstehen können. In einem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht NRW dies im September 2025 bestätigt.

    Bereits im Jahr 2024 erzielte PETA erste Teilerfolge im Kampf für ein Verbot der dauernden Anbindehaltung. So verfügte die Staatsanwaltschaft Memmingen am 11.12.2024 die Einstellung eines die Anbindehaltung betreffenden Ermittlungsverfahrens gemäß § 153a Abs. 1 StPO, nachdem die Beschuldigten die Auflage in Form der Zahlung von 2.000,00 € an eine gemeinnützige Organisation erfüllt hatten.

Wir fordern die Regierung auf, das Verbot der Anbindehaltung auch auf Bundesebene umzusetzen und einen langfristigen Ausstieg aus der Tierhaltung auf den Weg zu bringen. 

Die Politik muss die tierquälerische Haltungsform unterbinden – fordern Sie ein umfassendes Verbot!

Wir von PETA Deutschland begrüßen die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung und fordern von Alois Rainer ein bundesweites Verbot dieser tierquälerischen Haltungsform.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Das Vorhaben wurde gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz vorgestellt. Innerhalb von sieben Jahren müssen sämtliche Anbindebetriebe den Umbau abgeschlossen haben oder die Rinderhaltung beenden.

Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Anbindehaltung von Rindern – in jeglicher Form – deutschlandweit endgültig zu verbieten, da zahlreiche Ermittlungsverfahren trotz regelmäßiger Erfüllung des Straftatbestandes eingestellt werden. Gleichzeitig muss die Politik Landwirt:innen bei einem Ausstieg aus der Tierwirtschaft unterstützen.

Fordern Sie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, die tierquälerische Anbindehaltung von Kühen in Deutschland abzuschaffen.

Online-Petition
Helfen Sie, die Anbindehaltung endlich zu beenden!
Fordern Sie Alois Rainer auf, das mittelalterliche Haltungssystem einschließlich aller Alternativformen endlich abzuschaffen.

„Die Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder saisonal – kann nachweislich länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen. Sie verstößt unserer Auffassung nach somit bereits jetzt schon gegen das Tierschutzgesetz und ist damit rechtswidrig. Wir fordern die Regierung auf, die Anbindehaltung in allen Formen endlich bundesweit ausdrücklich zu verbieten; nur so kann endgültig erreicht werden, dass das Leiden der angeketteten Rinder auch in der Praxis umgehend beendet und dem Staatsziel Tierschutz ernsthaft Rechnung getragen wird. Es wird Zeit, dass Rinder nicht länger als Objekte gesehen werden, die wie Fahrräder in dunklen Räumen festgekettet werden, sondern als fühlende Individuen mit Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit. Landwirt:innen müssen durch attraktive Beratungs- und Förderpakete ermutigt werden, sich für zukunftsfeste, tierfreie Landwirtschaftsformen zu engagieren.“

Lisa Kainz, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland

Die Bundestierärztekammer hat bereits 2015 eindeutig festgestellt: „Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß. Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.

Im November 2024 hat die damalige unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz Ariane Kari gemeinsam mit bundesweit agierenden wissenschaftlich relevanten Verbänden und Lehrstühlen für Tierschutz an veterinärmedizinischen Fakultäten dafür plädiert, dass „ein umfassendes und zeitnahes Verbot der Anbindehaltung jeglicher Tierarten Eingang in das Tierschutzgesetz“ finden muss. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der 2025 neu gewählten Regierung nicht weiter verfolgt.

Obwohl auch die Haltung von Rindern in den am weitesten verbreiteten Laufställen ähnliches Tierleid verursacht, so fordern wir zumindest die sofortige Beendigung der Anbindehaltung von allen Rindern in Deutschland.

Anbindehaltung von Kuehen
Vor allem „beim Bauern von nebenan“ stehen Rinder nicht selten in der Anbindehaltung.

Rinder in Anbindehaltung: Massive Missstände bei mutmaßlichen Zulieferern von Ehrmann und Alpenhain

Die tierquälerische Anbindehaltung von Rindern ist ein gravierendes Problem – auch bei Betrieben, die mutmaßlich bekannte Molkereiproduzenten wie Ehrmann und Alpenhain beliefern.

Tierleid bei vier mutmaßlichen Zulieferern von Ehrmann

Uns wurden im Herbst 2023 Aufnahmen aus mehreren Betrieben im Allgäu zugesandt, die Rinder zeigen, die in maroden Ställen angebunden sind, so dass sie sich kaum bewegen und nicht umdrehen können. Die Tiere sind gezwungen, in ihren eigenen Ausscheidungen auszuharren. Eine Kuh hat eine Verletzung in Form einer Schwellung am Bein, ein anderes Tier versucht verzweifelt, aus einer zu kleinen Tränke zu trinken.

Im Dezember 2023 haben wir von PETA Deutschland Anzeige gegen vier Betriebe erstattet, in denen die tierquälerische Anbindehaltung praktiziert wird. Die uns übermittelten Videoaufnahmen deuten darauf hin, dass diese Betriebe Kuhmilch an die Firma Ehrmann liefern.

  • Artwidrige Haltung bei mutmaßlichen Milchlieferanten von Alpenhain

    Ende Juli 2024 erreichte uns eine Whistleblower-Meldung zu einer Rinderhaltung im oberbayrischen Landkreis Ebersberg.

    Kühe angebunden
    Fixiert im Stall essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren die Tiere an einem Platz und können sich dabei nicht einmal umdrehen.

    Ende Juli 2024 erreichte uns eine Whistleblower-Meldung zu einer Rinderhaltung im oberbayrischen Landkreis Ebersberg.

    Das uns zugespielte Bildmaterial zeigt, wie die Tiere unter artwidrigen Bedingungen in Anbindehaltung leben:

    • Die für ihre Milch ausgebeuteten Kühe sind an kurzen Ketten fixiert und ihre Hinterbeine teilweise zusätzlich mit Fußfesseln zusammengebunden, was sie weiter einschränkt.
    • Die Rinder in dem Betrieb fristen ihr Dasein festgebunden am selben Platz, an dem sie essen, schlafen, ruhen und ihre Notdurft verrichten.
    • Auf den harten Betonböden können sich die Tiere nicht einmal umdrehen und ihre Gelenke werden bei jedem Aufstehen und Hinlegen in Mitleidenschaft gezogen.
    • Die Tiere liegen außerdem mit ihrem hinteren Körperteil auf den Kotgittern, was gesundheitliche Beschwerden an Euter, Gelenken und Klauen begünstigt.

    Der Betrieb gehört zu den Milchlieferanten des bekannten Konzerns Alpenhain Käsespezialitäten GmbH, wie uns dieser auf Anfrage bestätigte.

    Wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II erstattet und den Betrieb beim zuständigen Veterinäramt gemeldet.

Chronik: Schockierende Zustände in Betrieben mit tierquälerischer Anbindehaltung

Immer wieder erreichen uns bei PETA Deutschland Meldungen über tierquälerische Zustände in auf Höfen, bei denen Tiere in Anbindehaltung leiden. Diese Berichte zeichnen ein erschreckendes Bild von den Missständen, die in vielen Betrieben herrschen – vor allem in kleinen und mittelständischen.

In zahlreichen Fällen wurden Rinder in engen, unhygienischen Ställen gehalten, ohne ausreichende Bewegungsfreiheit oder Zugang zu frischer Luft und Tageslicht. Die Tiere leiden unter schweren gesundheitlichen Problemen, die oft unbehandelt bleiben.

Diese Chronik dokumentiert die Vielzahl der uns bekannt gewordenen Fälle tierschutzwidriger Anbindehaltung seit April 2022 und verdeutlicht die dringende Notwendigkeit für umfassende politische Reformen und ein Umdenken der Unternehmen, die Milch aus solch tierquälerischen Betrieben beziehen.

Wir fordern sämtliche Molkereien auf, ihre Verträge mit Betrieben zu kündigen, die Rinder in Anbindehaltung massivem Leid aussetzen – denn aus Tierschutzgründen ist diese Form der Ausbeutung besonders verwerflich. Wir wenden uns jedoch auch an die Politik, die tierschutzwidrige Anbindehaltung in allen Formen ausdrücklich zu verbieten und im gleichen Zug die vegane Ökolandwirtschaft zu fördern.

Umfragen zeigen: Mehrheit der Deutschen möchte Verbot der Anbindehaltung

Einer repräsentativen Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2024 zufolge wollen über 80 Prozent der Deutschen ein sofortiges Ende der tierquälerischen Anbindehaltung von Kühen. [13] Bereits im Oktober 2021 befragte das Meinungsforschungsinstitut INSA im Auftrag von PETA insgesamt 2.000 Bürger:innen zu 12 Tierschutzthemen. Dabei wurde auch die generelle Meinung zur tierquälerischen Anbindehaltung angesprochen. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass 68 Prozent der Befragten diese restriktive Form der Rinderhaltung entschieden ablehnen – und zugleich von der Bundesregierung entsprechende Schritte zur Abschaffung der tierquälerischen Praktik erwarten.

Helfen Sie, das Leid der Kühe in der tierquälerischen Anbindehaltung zu beenden

Die erschreckenden Zustände in vielen Betrieben mit Rinderhaltung zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

  • Unabhängig von der Haltungsform bedeuten Milch und Fleisch immer Tierleid und den Tod für Rinder und Kälber. Entscheiden Sie sich daher für eine tierfreundliche vegane Ernährung und genießen Sie die Vielzahl an leckeren und gesunden pflanzlichen Produkten.
  • Helfen Sie, das Leid der Rinder zu beenden, indem Sie unsere Petition unterschreiben und die Konzerne DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Hochland SE, Molkerei Gropper GmbH & Co. KG, Rücker GmbH und die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. auffordern, laufende Verträge mit Betrieben zu kündigen, die Tiere in Anbindehaltung quälen.