Noch immer werden in Deutschland über eine Million Kühe und Bullen den Großteil ihres Lebens angebunden im Stall gehalten – vor allem in Bayern und Baden-Württemberg. [1] Bei dieser Haltungsform sind die Tiere so am Hals fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Die Folge ist massives körperliches und seelisches Leid.
Erfahren Sie hier mehr über die tierquälerische Haltung und wie Sie dazu beitragen können, das Leid der Rinder zu beenden.
Die Anbindehaltung in Deutschland verursacht massives Tierleid
Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die Anbindehaltung noch sehr stark verbreitet. In Betrieben mit dieser Haltungsform stehen Rinder das ganze Jahr oder bis zu neun Monate, also über die langen Wintermonate, angebunden im Stall – auch in Biobetrieben wie Demeter. [2]
Diese tierquälerische Haltungsform kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Hierzu zählen:
- schmerzhafte Liegeschwielen,
- entzündete Gelenke,
- Lahmheit,
- Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen.
Verstärkt werden diese Erkrankungen zum Beispiel bei unbeweglichen Halsrahmen als Anbindevorrichtung, bei verschlissenen oder fehlenden Liegematten und bei zu kurzen bzw. zu schmalen Liegeflächen. Oftmals liegen oder stehen die Tiere auf Kanten oder Gittern und dauerhaft in ihren eigenen Exkrementen.

Gute Nachrichten: Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium verfügt den praktischen Ausstieg aus der Anbindehaltung
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat Anfang Juni 2026 [3] die kommunalen Veterinärbehörden angewiesen, ab sofort die Anbindehaltung von Kühen durch Allgemeinverfügungen zu untersagen, weil „diese Haltungsform mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar ist“.
In dem Erlass wurde ausdrücklich festgestellt, dass es bei den Tieren „durch die andauernde Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit zu vermeidbaren Leiden und Schäden und ggf. zu Schmerzen” kommt, weshalb „ein Verstoß gegen § 2 Nr. 2 TierSchG gegeben ist”.
Wir von PETA Deutschland begrüßen und unterstützen das Vorgehen des niedersächsischen Ministeriums ausdrücklich. Wir setzen uns bereits seit rund 10 Jahren vehement dafür ein, die Anbindehaltung generell und bundesweit abzuschaffen.
„Wir danken dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium für den Vorstoß, als erstes Bundesland endlich geltendes Recht durchzusetzen und die Anbindehaltung von Rindern zu beenden. Die Anbindehaltung ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz rechtswidrig und strafbar. Insbesondere Bayern und Baden-Württemberg sollten sich als ´letzte große Bastionen` der Anbindehaltung nicht wehren, sondern eines Besseren besinnen. Alois Rainer kann sich als Bundeslandwirtschaftsminister nun nicht mehr der Verantwortung entziehen, diese Tierqual in allen Variationen auch auf Bundesebene endgültig zu beenden. Echte Perspektiven für die Landwirtschaft gibt es ohnehin nur gänzlich ohne die Ausbeutung von Tieren.“
Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA Deutschland
Niedersachsen nach Bayern zweitgrößter „Anbindebestand“
Laut Mitteilung des Ministeriums existieren in Niedersachsen „noch deutlich mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden.” [4]
Mit knapp sieben Prozent stehen in Niedersachsen zwar deutlich weniger Rinder in Anbindehaltung. Wegen der Größe des niedersächsischen Rinderbestandes ist es in absoluten Zahlen mit 170.000 Tieren jedoch nach Bayern der zweitgrößte „Anbindebestand“. [3]
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PETA erstattet regelmäßig Anzeigen gegen Betriebe mit Anbindehaltung
Wir von PETA Deutschland erstatten immer wieder Strafanzeigen gegen Betriebe mit Rinderanbindehaltung.
Zahlreichen Autor:innen der juristischen Fachliteratur zufolge verstößt die Anbindehaltung gegen § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und ist darüber hinaus regelmäßig gemäß § 17 TierSchG strafbar, [5-11] da diese Haltungsform die Rinder massiv in ihren Grundbedürfnissen einschränkt und massive Leiden verursacht. Auch das Verwaltungsgericht Münster hat bereits 2022 entschieden, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist, weil sie nahezu alle durch § 2 Nr. 1 TierSchG geschützten Grundbedürfnisse stark einschränkt, viele der zugehörigen Verhaltensweisen nicht ausführbar sind und in der Folge der Bewegungsarmut gehäuft Erkrankungen und Schmerzen entstehen können. [10]
In der Vergangenheit stellten die Staatsanwaltschaften die meisten Verfahren ein, da man irrig davon ausging, dass die weit verbreitete Anbindehaltung zulässig sei. Dies dürfte sich nun ändern, da nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft nunmehr auch die politische und ministeriale Ebene (zumindest in Niedersachsen) das Problem erkannt hat.
Das Niedersächsische Ministerium folgt der neueren Rechtsprechung, in der klargestellt wurde, dass es den örtlich zuständigen Veterinärämtern möglich ist, „auf der Grundlage von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG die zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Tierhaltungsgrundsätze des § 2 TierSchG sind zwar durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet. Diese können aber durch Auslegung konkretisiert werden. Was eine der Art und den Bedürfnissen des Tieres entsprechende angemessene verhaltensgerechte Unterbringung im Sinne des § 2 Nr. 1 TierSchG ist, lässt sich auf der Grundlage der einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnisse zumindest im Umriss festlegen.“ [2]
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Anbindehaltung als Straftatbestand
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Wie in zahlreichen juristischen Aufsätzen thematisiert wird, erfüllt die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch als „erzwungenes Nichtverhalten“ bezeichnet. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.
Das Verwaltungsgericht Münster hat bereits 2022 entschieden, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist, weil sie nahezu alle durch § 2 Nr. 1 TierSchG geschützten Grundbedürfnisse stark einschränkt, viele der zugehörigen Verhaltensweisen nicht ausführbar sind und in der Folge der Bewegungsarmut gehäuft Erkrankungen und Schmerzen entstehen können. In einem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht NRW dies im September 2025 bestätigt.
Bereits im Jahr 2024 erzielte PETA erste Teilerfolge im Kampf für ein Verbot der dauernden Anbindehaltung. So verfügte die Staatsanwaltschaft Memmingen am 11.12.2024 die Einstellung eines die Anbindehaltung betreffenden Ermittlungsverfahrens gemäß § 153a Abs. 1 StPO, nachdem die Beschuldigten die Auflage in Form der Zahlung von 2.000,00 € an eine gemeinnützige Organisation erfüllt hatten.
Wir fordern die Regierung auf, das Verbot der Anbindehaltung auch auf Bundesebene umzusetzen und einen langfristigen Ausstieg aus der Tierhaltung auf den Weg zu bringen.
Die Politik muss die tierquälerische Haltungsform unterbinden – fordern Sie ein umfassendes Verbot!
Wir von PETA Deutschland begrüßen die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung und fordern von Alois Rainer ein bundesweites Verbot dieser tierquälerischen Haltungsform.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Das Vorhaben wurde gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz vorgestellt. Innerhalb von sieben Jahren müssen sämtliche Anbindebetriebe den Umbau abgeschlossen haben oder die Rinderhaltung beenden.
Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Anbindehaltung von Rindern – in jeglicher Form – deutschlandweit endgültig zu verbieten, da zahlreiche Ermittlungsverfahren trotz regelmäßiger Erfüllung des Straftatbestandes eingestellt werden. Gleichzeitig muss die Politik Landwirt:innen bei einem Ausstieg aus der Tierwirtschaft unterstützen.
Fordern Sie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, die tierquälerische Anbindehaltung von Kühen in Deutschland abzuschaffen.
„Die Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder saisonal – kann nachweislich länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen. Sie verstößt unserer Auffassung nach somit bereits jetzt schon gegen das Tierschutzgesetz und ist damit rechtswidrig. Wir fordern die Regierung auf, die Anbindehaltung in allen Formen endlich bundesweit ausdrücklich zu verbieten; nur so kann endgültig erreicht werden, dass das Leiden der angeketteten Rinder auch in der Praxis umgehend beendet und dem Staatsziel Tierschutz ernsthaft Rechnung getragen wird. Es wird Zeit, dass Rinder nicht länger als Objekte gesehen werden, die wie Fahrräder in dunklen Räumen festgekettet werden, sondern als fühlende Individuen mit Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit. Landwirt:innen müssen durch attraktive Beratungs- und Förderpakete ermutigt werden, sich für zukunftsfeste, tierfreie Landwirtschaftsformen zu engagieren.“
Lisa Kainz, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland
Die Bundestierärztekammer hat bereits 2015 eindeutig festgestellt: „Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß. Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.“
Im November 2024 hat die damalige unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz Ariane Kari gemeinsam mit bundesweit agierenden wissenschaftlich relevanten Verbänden und Lehrstühlen für Tierschutz an veterinärmedizinischen Fakultäten dafür plädiert, dass „ein umfassendes und zeitnahes Verbot der Anbindehaltung jeglicher Tierarten Eingang in das Tierschutzgesetz“ finden muss. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der 2025 neu gewählten Regierung nicht weiter verfolgt.
Obwohl auch die Haltung von Rindern in den am weitesten verbreiteten Laufställen ähnliches Tierleid verursacht, so fordern wir zumindest die sofortige Beendigung der Anbindehaltung von allen Rindern in Deutschland.

Rinder in Anbindehaltung: Massive Missstände bei mutmaßlichen Zulieferern von Ehrmann und Alpenhain
Die tierquälerische Anbindehaltung von Rindern ist ein gravierendes Problem – auch bei Betrieben, die mutmaßlich bekannte Molkereiproduzenten wie Ehrmann und Alpenhain beliefern.
Tierleid bei vier mutmaßlichen Zulieferern von Ehrmann
Uns wurden im Herbst 2023 Aufnahmen aus mehreren Betrieben im Allgäu zugesandt, die Rinder zeigen, die in maroden Ställen angebunden sind, so dass sie sich kaum bewegen und nicht umdrehen können. Die Tiere sind gezwungen, in ihren eigenen Ausscheidungen auszuharren. Eine Kuh hat eine Verletzung in Form einer Schwellung am Bein, ein anderes Tier versucht verzweifelt, aus einer zu kleinen Tränke zu trinken.
Im Dezember 2023 haben wir von PETA Deutschland Anzeige gegen vier Betriebe erstattet, in denen die tierquälerische Anbindehaltung praktiziert wird. Die uns übermittelten Videoaufnahmen deuten darauf hin, dass diese Betriebe Kuhmilch an die Firma Ehrmann liefern.
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Artwidrige Haltung bei mutmaßlichen Milchlieferanten von Alpenhain
Ende Juli 2024 erreichte uns eine Whistleblower-Meldung zu einer Rinderhaltung im oberbayrischen Landkreis Ebersberg.
Fixiert im Stall essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren die Tiere an einem Platz und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Ende Juli 2024 erreichte uns eine Whistleblower-Meldung zu einer Rinderhaltung im oberbayrischen Landkreis Ebersberg.
Das uns zugespielte Bildmaterial zeigt, wie die Tiere unter artwidrigen Bedingungen in Anbindehaltung leben:
- Die für ihre Milch ausgebeuteten Kühe sind an kurzen Ketten fixiert und ihre Hinterbeine teilweise zusätzlich mit Fußfesseln zusammengebunden, was sie weiter einschränkt.
- Die Rinder in dem Betrieb fristen ihr Dasein festgebunden am selben Platz, an dem sie essen, schlafen, ruhen und ihre Notdurft verrichten.
- Auf den harten Betonböden können sich die Tiere nicht einmal umdrehen und ihre Gelenke werden bei jedem Aufstehen und Hinlegen in Mitleidenschaft gezogen.
- Die Tiere liegen außerdem mit ihrem hinteren Körperteil auf den Kotgittern, was gesundheitliche Beschwerden an Euter, Gelenken und Klauen begünstigt.
Der Betrieb gehört zu den Milchlieferanten des bekannten Konzerns Alpenhain Käsespezialitäten GmbH, wie uns dieser auf Anfrage bestätigte.
Wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II erstattet und den Betrieb beim zuständigen Veterinäramt gemeldet.
Chronik: Schockierende Zustände in Betrieben mit tierquälerischer Anbindehaltung
Immer wieder erreichen uns bei PETA Deutschland Meldungen über tierquälerische Zustände in auf Höfen, bei denen Tiere in Anbindehaltung leiden. Diese Berichte zeichnen ein erschreckendes Bild von den Missständen, die in vielen Betrieben herrschen – vor allem in kleinen und mittelständischen.
In zahlreichen Fällen wurden Rinder in engen, unhygienischen Ställen gehalten, ohne ausreichende Bewegungsfreiheit oder Zugang zu frischer Luft und Tageslicht. Die Tiere leiden unter schweren gesundheitlichen Problemen, die oft unbehandelt bleiben.
Diese Chronik dokumentiert die Vielzahl der uns bekannt gewordenen Fälle tierschutzwidriger Anbindehaltung seit April 2022 und verdeutlicht die dringende Notwendigkeit für umfassende politische Reformen und ein Umdenken der Unternehmen, die Milch aus solch tierquälerischen Betrieben beziehen.
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2026
Februar 2025
LK Unterallgäu: In diesem Alpenbetrieb werden Rinder und Ziegen in Anbindehaltung fixiert. Die Ziegen werden zu zweit in Buchten an kurzen Ketten angebunden gehalten. Sie können lediglich aufstehen und sich hinlegen. Auch die Rinder werden an kurzen Ketten nebeneinander aufgereiht festgebunden. Ihnen steht augenscheinlich nicht ausreichend Platz zur Verfügung, damit sich alle Tiere gleichzeitig hinlegen können.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-von-rindern-und-ziegen-im-landkreis-garmisch-peta-erstattet-strafanzeige-und-fordert-ausstieg-aus-der-tierwirtschaft/Bezirk Kufstein (Ö): In diesem Bio-Betrieb, der sich selbst als einer der „modernsten und nachhaltigsten Milchverarbeitungsbetriebe in Europa“ bezeichnet, werden die Rinder in sogenannter saisonaler Anbindehaltung fixiert. Zusätzlich werden ihre Schwänze hochgebunden. Einige Tiere sind stark mit Kot verschmutzt. Laut Kontrollstelle Austria-Bio entsprechen diese Zustände den Bio-Standards.
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2025
Dezember 2025
LK Unterallgäu: In diesem Betrieb werden einige Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert und stark vernachlässigt. Mit den Hinterbeinen müssen sie auf Kotgittern stehen und liegen, sie sind stark kotverdreckt. Einige Tiere sind zudem so abgemagert, dass die Knochen hervorstehen und sie mehr tot als lebendig erscheinen. Auch die Hufen einiger Tiere sind in einem katastrophalen Zustand. Eine Taubenvoliere auf dem Hof soll ebenfalls stark verdreckt sein und immer wieder tote Tauben herumliegen.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-unterallgaeu-und-fordert-ausstieg-aus-der-tierwirtschaft/November 2025
Anbindehaltung Kreis Bergstraße: In diesem Milchbetrieb werden die Rinder an Metallketten in dauerhafter Anbindehaltung fixiert. Augenscheinlich steht den Tieren keine Einstreu zur Verfügung, laut meldender Person wirken sie apathisch und gestresst. Auf dem Gelände werden außerdem Kälber in einer Box gehalten.LK Weilheim-Schongau: In diesem Stall werden Rinder wie Objekte in der Ecke in Anbindehaltung fixiert. Ihnen steht Stroh zur Verfügung, trotzdem weisen einige Tiere bereits eingetrocknete Kotplatten im Fell auf. Mit dem Becken liegen die Tiere auf der Kante. An anderer Stelle liegt eine einzelne Kuh in Anbindehaltung, ihr sind zusätzlich die Hinterbeine mit einem Band zusammengebunden. Mit den Hinterbeinen liegt sie auf dem Kotgitter. Außerdem werden in dem Stall Rinder zu sechst in Buchten eingesperrt. Sie haben gerade genug Platz, um sich auf dem Spaltenboden abzulegen, auch ihre Körper sind kotverschmiert. Am 30. Oktober 2025 haben wir den Betrieb bei der Staatsanwaltschaft München II angezeigt.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-weilheim-schongau/LK Aichach-Friedberg: Laut einer Whistleblower-Meldung werden in diesem Betrieb Rinder dauerhaft in Anbindehaltung fixiert. Ihnen liegen die blanken Metallketten um den Hals. Die Tiere sind gezwungen, an einem Ort zu essen, zu ruhen und sich zu erleichtern. Rinder länger als sechs Monate in Anbindehaltung zu halten, ist zwar nicht ausdrücklich verboten, verstößt aber jetzt schon gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und ist strafbar nach § 17 TierSchG. Denn: Gemäß § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
https://presseportal.peta.de/landkreis-aichach-friedberg-peta-zeigt-landwirt-wegen-anbindehaltung-von-rindern-an/Oktober 2025
LK Weilheim-Schongau: Laut einer Whistleblower-Meldung werden in diesem Betrieb Rinder in dauernder Anbindehaltung gehalten. Die Aufnahmen zeigen keinerlei Einstreu und teils kotverdreckte Rinder, die auf Kotgittern stehen und liegen müssen. Zwar sind Liegematten vorhanden, es ist jedoch fragwürdig, ob diese noch einen abfedernden Effekt haben. Die Person, die den Fall bei uns meldete, hat die Informationen auch an das zuständige Veterinäramt weitergegeben. Wir haben den Betrieb zusätzlich am 07. Oktober 2025 bei der Staatsanwaltschaft München II angezeigt.
https://presseportal.peta.de/landkreis-weilheim-schongau-rinder-in-anbindehaltung-peta-erstattet-anzeige-gegen-verantwortliche-und-fordert-ausstieg-aus-der-tierwirtschaft/LK Rosenheim: Der Stall in diesem Betrieb wirkt auf der Aufnahme sehr dunkel. Die Rinder sollen ebenfalls das ganze Jahr angebunden im Stall stehen und teils lauthals schreien – ob vor Hunger, Schmerzen oder weil Kälber von der Mutter getrennt wurden, ist unklar. Wir haben den Betrieb beim Veterinäramt gemeldet und am 7. Oktober 2025 eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, gesendet.
https://presseportal.peta.de/landkreis-rosenheimrinder-in-anbindehaltung-peta-erstattet-anzeige-gegen-verantwortliche-und-fordert-ausstieg-aus-der-tierwirtschaft/Hohenlohekreis: In diesem Betrieb werden Rinder in dauerhafter Anbindehaltung fixiert. Der von außen gut einsehbare Stall ist dunkel und kahl, man hört die Metallketten durch den Raum hallen. Den Tieren wird keine Einstreu zur Verfügung gestellt, mit den Hinterbeinen stehen sie auf Kotgittern, einige sind kotverschmiert. Veterinärämtern fehlt die gesetzliche Grundlage, um gegen dieses Leid der Rinder einzuschreiten.
https://presseportal.peta.de/hohenlohekreisrinder-in-anbindehaltung-peta-erstattet-anzeige-gegen-verantwortliche-und-fordert-ausstieg-aus-der-tierwirtschaft/September 2025
LK Minden-Lübbecke: In diesem kleinen Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Blanke Metallketten um den Hals zwingen die Tiere dazu, am gleichen Ort zu essen, zu ruhen und sich zu erleichtern. Bei geschlossenen Türen mangelt es den Tieren in dem niedrigen Stall nicht nur an Tageslicht, sondern auch an frischer Luft.
https://presseportal.peta.de/kuehe-in-anbindehaltung-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-minden-luebbecke/LK Aichach-Friedberg: In diesem kleinen Betrieb werden Kühe dauerhaft in Anbindung fixiert. Die Tiere stehen dicht an dicht, ihre Liegeflächen bestehen aus dünnen Gummimatten, kein Einstreu. Einige Tiere sind mit Kot verschmiert und müssen mit den Hinterbeinen auf den Kotgittern stehen. Die Jungtiere werden in engen Buchten gehalten, die durch Gitterstäbe getrennt sind. Der Betrieb ist der Behörde bereits seit längerer Zeit bekannt.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-aichach-friedberg/LK Traunstein: In diesem Betrieb werden Rinder in dauerhafter Anbindehaltung fixiert. Aufnahmen zeigen, wie sich die Tiere auf die Vorderbeine knien, um ihre Nahrung zu erreichen. Mit den Hinterbeinen stehen und liegen sie auf Kotgittern. Es gibt kaum ausreichend Platz, dass sich alle Tiere gleichzeitig ablegen können. Weitere Jungrinder werden zu viert in engen Buchten auf Spaltenböden gehalten, ihre Körper sind kotverschmiert.
https://presseportal.peta.de/kuehe-in-anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-kaelbern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-traunstein/Juni 2025
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: In diesem Betrieb werden Rinder in dauernder Anbindehaltung gehalten. Manche Tiere werden mit Bügeln fixiert, wieder andere müssen sich auf den Vorderbeinen ablegen, um an Nahrung zu gelangen. Vor dem Stall werden Kälber in sogenannten Kälberiglus eingesperrt. Von Oktober 2024 bis Mai 2025 wurde wiederholt dokumentiert, dass die Jungtiere keinen Zugang zu frischem Wasser oder Raufutter hatten. Einige Tiere sind bereits zu groß für die Iglus und stoßen mit dem Rücken an das obere Ende der Iglus.
https://presseportal.peta.de/kuehe-in-anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-kaelbern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-saechsische-schweiz-osterzgebirge/April 2025
LK Breisgau-Hochschwarzwald: In diesem Betrieb werden Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Anbindung ist so kurz, dass die Tiere nicht einmal den eigenen Rücken erreichen können. Mit dem Hinterteil liegen oder stehen sie auf Kotgittern. Die Rinder sind kotverschmiert und haben keine weiche Liegefläche zur Verfügung. Ein Tier weist durch die Anbindung bereits deutliche Abschürfungen an Hals und Nacken auf.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-breisgau-hochschwarzwald/ -
2024
Oktober 2024
LK Fulda: In diesem Betrieb werden Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, an ihrem Fell haben sich bereits eingetrocknete Kotplatten gebildet, die bereits offene Wunden verursacht haben. Aufnahmen zeigten zudem ein Kalb, das in einer winzigen Box in einer Fäkalienpfütze stehen muss.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-betrieb-im-landkreis-fulda-bilder-zeigen-stark-mit-kot-verdreckte-tiere/LK Rosenheim: In diesem Betrieb werden Rinder andauernd in Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist eng und verdreckt. Die Aufnahmen zeigen ein Tier, das apathisch mit der Vorderhufe scharrt und augenscheinlich an Unbehagen und möglicherweise auch an Schmerzen oder einer Verhaltensstörung aufgrund der reizarmen Haltung leidet. Permanent festgebunden an einem Platz zum Essen, Ruhen und Koten verursacht bei den Rindern nachhaltige und akute Schmerzen und Leiden.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-hofbetreiber-im-landkreis-rosenheim/September 2024
LK Regen: In diesem Betrieb werden Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Tiere sind bis zu den Hüften mit Kot verdreckt, sie haben keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung. Aufnahmen zeigen ebenfalls ein Kalb in Anbindehaltung, obwohl es gemäß TierschutzNutztierVerordnung in seinem augenscheinlichen Alter von unter sechs Monaten nicht angebunden gehalten werden dürfte.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-und-vernachlaessigung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-betrieb-im-landkreis-regen/August 2024
LK Ebersberg: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Auf harten Betonböden stehen und liegen die Tiere zusätzlich mit ihrem Hinterteil auf den Kotgittern, was schmerzhafte Entzündungen am Euter und an den Klauen zur Folge haben kann. Zusätzliche Fußfesseln sollen die Tiere beim Aufstehen unterstützen, schränken aber ihre Bewegungsfreiheit weiter ein und müssen nur aufgrund der ausbeuterischen Haltung eingesetzt werden.
https://presseportal.peta.de/fuer-alpenhain-festgebunden-gequaelt-und-ausgebeutet-peta-aufnahmen-zeigen-tierschutzwidrige-anbindehaltung-von-rindern-im-oberbayerischen-landkreis-ebersberg/LK Böblingen / Esslingen: Diese drei Betriebe im Raum Stuttgart wurden bereits im Jahr 2022 und 2023 wegen der tierschutzwidrigen Anbindehaltungen gemeldet und angezeigt, verändert hat sich seitdem so gut wie nichts. Die Standplätze werden den massigeren, qualgezüchteten Rindern nicht mehr gerecht. Wenn die Tiere sich ablegen, liegen sie in ihren eigenen Fäkalien, auf Kotgittern und mit unzureichendem Abstand zu ihren Artgenossen.
https://presseportal.peta.de/festgebunden-gequaelt-und-ausgebeutet-peta-aufnahmen-zeigen-tierschutzwidrige-anbindehaltung-von-rindern-im-stuttgarter-umland/LK Viechtach: In diesem Betrieb werden Rinder in einem kleinen, verdreckten Stall dauerhaft angebunden fixiert. Den Tieren stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, sie liegen in ihren Fäkalien und sind bis zum Rücken kotverschmiert. Ein mit Ausscheidungen durchtränktes Fell kann schmerzhafte Hautschäden nach sich ziehen. Ein Beispiel dafür, dass Tiere auch beim „Bauern von nebenan“ enorm leiden.
https://presseportal.peta.de/festgebunden-gequaelt-und-ausgebeutet-peta-geht-gegen-tierschutzwidrige-anbindehaltung-von-rindern-in-viechtach-vor-hofbetreiber-angezeigt/Juli 2024
Rheinisch-Bergischer Kreis: In diesem Betrieb werden Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, ihre Körper sind kotverdreckt. Ihr Blick fällt auf ein und dieselbe Wand, so leiden die Tiere körperlich wie seelisch.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-von-rindern-verstoesst-gegen-tierschutzgesetz-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-betrieb-in-bergisch-gladbach/Update: Wir von PETA Deutschland hatten am 27. Juni 2024 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Betrieb erstattet. Im Dezember 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO ein. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft war ebenfalls der Auffassung, dass die ganzjährige Anbindehaltung eine Straftat nach § 17 Nr. 2 b) TierSchG darstellt.
LK Erkelenz: Hier wurden Rinder auf einer Weide vorgefunden, die in sogenannter Kombihaltung in Anbindehaltung und mit Weidegang gehalten werden. Die Ketten der Anbindehaltung waren bei zwei Tieren bereits eingewachsenen und verursachten tiefe Wunden. Das zuständige Veterinäramt informiert, „das Nötigste“ veranlasst zu haben.
https://presseportal.peta.de/rinder-mit-eingewachsenen-ketten-am-hals-anbindehaltung-verstoesst-gegen-tierschutzgesetz-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-betrieb-in-erkelenz/April 2024
LK Oberallgäu: Wie qualvoll die Anbindehaltung ausgestaltet werden kann, wird besonders in diesem Betrieb deutlich. Hier sind die Rinder nicht nur durch Ketten um den Hals fixiert, zusätzlich werden ihre Schwänze noch an einem Strick in die Höhe gehalten. Die Tiere liegen in ihren eigenen Fäkalien und leiden unter der Einengung und Eintönigkeit.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-von-rindern-verstoesst-gegen-tierschutzgesetz-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-betrieb-im-landkreis-oberallgaeu/März 2024
LK Ostalbkreis: In diesem Betrieb werden Rinder das ganze Jahr über in Anbindehaltung an einer Stelle fixiert. Die massigen Tiere stehen so dicht gedrängt, dass sie sich kaum gleichzeitig hinlegen können. Sie müssen ihr reizarmes Dasein an einem Platz fristen, an dem sie essen, ruhen und sich erleichtern.
https://presseportal.peta.de/anbindehaltung-von-rindern-verstoesst-gegen-tierschutzgesetz-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-betrieb-im-ostalbkreis/Januar 2024
LK Unterallgäu: Aufnahmen decken gleich vier Milchbetriebe auf, die in Verbindung mit dem Joghurthersteller Ehrmann stehen und Kühe in Anbindehaltung für ihre Milch ausbeuten. Die Tiere werden an kurzen Ketten, Metallbügeln und Halsbändern auf harten, kaum eingestreuten Betonböden fixiert.
https://presseportal.peta.de/fuer-molkerei-ehrmann-festgebunden-gequaelt-und-ausgebeutet-peta-aufnahmen-zeigen-tierschutzwidrige-anbindehaltung-von-rindern-im-allgaeu/ -
2023
November 2023
Landkreis Ludwigsburg: Zugespieltes Material deckt auf, wie junge Rinder im Erdgeschoss eines Wohnhauses eingesperrt sind. Bei absoluter Dunkelheit sind die Tiere an kurzen Ketten fixiert und werden für ihr Fleisch gemästet. Bewegung an der frischen Luft erleben die Tiere unregelmäßig bis gar nicht. Sie sind dem Halter wehrlos ausgeliefert.Landkreis Sigmaringen: In dem werden die Rinder an kurzen Metallketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Sie stehen in ihren eigenen Fäkalien, sie haben keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung. An ihren Hinterteilen haben sich bereits angetrocknete Kotplatten gebildet, die zu schmerzhaften Hautschäden führen können. Die Aufnahmen zeigen, dass der ganze Stall sehr verdreckt ist. Mittendrin läuft ein Kälbchen umher.
Landkreis Ebersberg: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Sie müssen mit dem Hinterteil auf Kotgittern stehen oder liegen. Die kurzen Ketten haben bereits zu Schürfwunden in den Nacken mancher Tiere geführt. Die qualzuchtbedingt massigen Tiere haben kaum ausreichend Platz, um gleichzeitig nebeneinanderzuliegen.
Hohenlohekreis: In diesem Betrieb werden die Tiere in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist klein, dunkel und verdreckt. Die Metallketten sind kurz und haben bei einigen Tieren bereits zu Schürfwunden im Nacken geführt. Selbst die Bundesregierung stimmt zu, dass die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung von Rindern „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“ führt. [11]
Ortenaukreis: In diesem Betrieb werden die Tiere in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist klein und verdreckt. Die Tiere stehen in ihren eigenen Fäkalien, dabei mit den Hinterläufen entweder auf der Kante des Kurzstands oder komplett im Güllekanal. Auch ein kotverschmiertes Jungtier in Anbindehaltung war in den Aufnahmen zu sehen.
Landkreis Rosenheim: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Tiere müssen in Fäkalienpfützen stehen, sie haben keine trockene Liegefläche zur Verfügung. An ihren Körpern haben sich bereits Kotplatten gebildet.
Landkreis Nürnberger Land: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem kleinen, verdreckten Stall fixiert. Den Tieren stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, viele von ihnen sind am halben Körper mit Fäkalien verschmiert. Einige andere haben bereits Schürfwunden von den Halsbändern der tierschutzwidrigen Haltung davongetragen.
September 2023
Landkreis Esslingen: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Kurzstand wird den massigen Körpern der Tiere nicht gerecht, sie stehen mit den Hinterläufen auf der Kante oder komplett im Güllekanal hinter ihnen. Auch ein Jahr später hat sich an diesen tierschutzwidrigen Zuständen nichts geändert. Im August 2024 erstatteten wir erneut Anzeige.August 2023
Landkreis Ebersberg: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Halsbänder sitzen hauteng um den Hals der Tiere. Dicht an dicht gedrängt, fristen sie ein reizarmes Dasein an immer demselben Platz, an dem sie essen, ruhen und sich erleichtern müssen.Landkreis Traunstein: In diesem Betrieb werden die Rinder in einem kleinen, dunklen Stall in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Metallkette hat bereits zu deutlichen Schürfwunden im Nacken einiger Tiere geführt. Der Güllekanal hinter den Tieren quillt über, so dass die Tiere mit den Hinterläufen nicht nur auf dem Kotgitter, sondern zusätzlich in ihren eigenen Fäkalien stehen und liegen müssen.
Juli 2023
Hohenlohekreis: In diesem Betrieb werden die Rinder an kurzen Metallketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung. Die Tiere müssen permanent mit ihren Hinterläufen auf den Kotgittern stehen oder liegen, was zu schmerzhaften Klauenproblemen und Euterentzündungen führen kann.Juni 2023
Main-Kinzig-Kreis: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Sie müssen in einem sogenannten Kurzstand stehen, sie sind gezwungen, tagein, tagaus an die Wand zu schauen. Ihre Körper sind zu massig für den wenigen Platz, an dem sie ruhen, essen und sich erleichtern müssen. Die Rinder liegen teilweise mit dem Hinterteil und Euter auf der Kante oder im Güllekanal in der Mitte des Stalls.Landkreis Wunsiedel: In diesem Betrieb werden Rinder in Anbindehaltung und Kälber in Gruppen gehalten. An kurzen Metallketten fixiert, bleibt den Kühen, die für ihre Milch ausgebeutet werden, keine Wahl, als in ihren eigenen Fäkalien zu liegen. Auch den Kälbern, die in einer kleinen Bucht eingesperrt sind, steht keine trockene Liegefläche zur Verfügung.
Landkreis München: Zugespieltes Material zeigt unhaltbare Zustände in vier Betrieben mit Anbindehaltung und Laufställen. Mit Metallbügeln fixiert, müssen die massigen Rinder in der Anbindehaltung mit der Hüfte auf der Kante und dem Hinterteil auf dem Kotgitter in ihren eigenen Fäkalien liegen. Der Laufstall und die Tiere sind kotverdreckt, was Krankheitsrisiken und Rutschgefahr mit sich bringt. Es wurde außerdem beobachtet, wie eine blutende Kuh über Stunden unbehandelt blieb.
Mai 2023
Landkreis Erding: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist klein und dunkel. Die Tiere haben kaum ausreichend Platz, um einen Schritt nach hinten zu gehen. Selbst die Bundesregierung stimmt zu, dass die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung von Rindern „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“ führt. [10]April 2023
Hohenlohekreis: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem maroden, dunklen Stall fixiert. Die Ketten haben bereits zu Schürfwunden in den Nacken der Tiere geführt. Ihre Körper sind kotverdreckt, einige Rinder leiden bereits unter schmerzhaften Gelenkproblemen durch die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen.Landkreis Neustadt an der Waldnaab: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist sehr dunkel und die Ketten kurz. Die Beine der Jungtiere sind kotverdreckt, denn sie müssen täglich an ein und demselben Platz ruhen, essen und sich erleichtern.
Landkreis Miesbach: Wie qualvoll die tierschutzwidrige Anbindehaltung ausgestaltet werden kann, wird besonders in diesem Betrieb deutlich. Hier sind die Rinder nicht nur durch Ketten um den Hals fixiert, zusätzlich werden ihre Schwänze noch an einem Strick in die Höhe gehalten. Die massigen Tiere können sich nicht gleichzeitig hinlegen und sind gezwungen, tagein, tagaus auf dieselbe Wand zu schauen.
März 2023
Landkreis Miesbach: Hier wurde in gleich zwei Betrieben die tierquälerische Anbindehaltung aufgedeckt und angezeigt. Die Rinder werden an kurzen Ketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Ein Betrieb bindet zusätzlich die Schwänze der Tiere in die Höhe. Dort müssen die massigen Tiere mit dem Hinterteil und ihrem qualzuchtbedingt großen Euter auf Kotgittern liegen. Der andere Betrieb hält die Jungtiere dicht an dicht, so dass ihnen weder ausreichend Raum noch trockene Flächen zum Liegen zur Verfügung stehen, geschweige die Möglichkeit, ihrem Spieltrieb zu folgen.Berlin: In einem Berliner Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die kurzen Ketten haben den Tieren bereits Schürfwunden im Nacken zugefügt. Teilweise stehen sie auf der Kante des Kurzstandes, einige leiden aufgrund der Einschränkungen bereits unter schmerzhaften Gelenkproblemen. Die Tiere müssen an ein und demselben Platz ruhen, essen und sich erleichtern – Tag für Tag.
Landkreis Lichtenfels: In diesem innerstädtischen Betrieb werden die Rinder mit Halsbändern an kurzen Ketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Tiere sind gezwungen, an einem Ort zu ruhen, zu essen und sich zu erleichtern. Sie leiden unter der Einengung und Eintönigkeit.
Landkreis Biberach: In diesem Betrieb werden die Rinder an kurzen Ketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Sie haben nicht einmal ausreichend Platz, um sich alle gleichzeitig hinzulegen. Aufnahmen zeigen auch ein Kalb, das tierschutzwidrig ohne ausreichenden Witterungsschutz und trockener Liegefläche in einem sogenannten Kälberiglu eingesperrt ist.
Februar 2023
Landkreis Miesbach: In einem Betrieb im Landkreis Miesbach werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Ketten sind gerade lang genug, damit sie die kleinen Wasserschalen erreichen können. Mit ihrem Hinterteil müssen die Tiere auf Kotgittern liegen, was für Kühe, die für ihre Milch ausgebeutet werden, aufgrund ihres Euters besonders schmerzhaft ist.Januar 2023
Landkreis Esslingen: In einem Betrieb im Landkreis Esslingen werden die Rinder an kurzen Ketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist verdreckt und so auch die Körper der Tiere. Dicht an dicht haben sie keine Möglichkeit, sich zu pflegen oder gleichzeitig nebeneinander eine Liegeposition einzunehmen.Landkreis Miesbach: In diesem Betrieb werden die Rinder an kurzen Ketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Ketten haben bereits Schürfwunden an den Hälsen mancher Tiere verursacht. Mit ihren Hinterläufen müssen sie auf Kotgittern stehen oder liegen, was zu schmerzhaften Klauenproblemen und Euterentzündungen führen kann.
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2022
Dezember 2022
Landkreis Fürstenfeldbruck: In diesem Betrieb sind die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Manche Tiere werden durch einen Metallbügel um den Hals in jedem arteigenen Verhalten eingeschränkt. Wieder andere sind an kurzen Metallketten angebunden, die bei manchen Tieren bereits Schürfwunden im Nacken verursacht haben.Main-Tauber-Kreis: In diesem Betrieb werden die Rinder in einem alten Stall in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Metallketten sind kurz und so auch die Liegeflächen, die ihren massigen Körpern zur Verfügung stehen. Die Tiere stehen teilweise auf der Kante, wodurch sie sich auf den harten Böden schmerzhafte Gelenk- und Klauenprobleme zuziehen können.
Rems-Murr-Kreis: In diesem Betrieb sind die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem baufälligen Stall fixiert. Es sind viel zu viele Tiere für den kleinen Raum, sie liegen in zwei Reihen mit den Hinterteilen aneinander, teils übereinander und in ihren eigenen Fäkalien. Auch ein Kalb befindet sich in einer kleinen, alten Box eingepfercht in dem Stall.
Landkreis Schwandorf: In diesem Betrieb werden die Rinder an kurzen Metallketten in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die massigen Tiere liegen entweder mit ihrem Hinterteil auf den Kotgittern oder stehen zentimetertief in ihren eigenen Fäkalien. Ihre Körper sind bis zum Bauch mit Kotschlamm verschmiert.
Landkreis Nürnberger Land: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Mit einer Metallkette um den Hals haben die massigen Tiere jeweils eine türrahmengroße Fläche zur Verfügung. Sie müssen an einem Platz essen, ruhen und sich erleichtern.
Enzkreis: In diesem Betrieb sind die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem garagenartigen Stall fixiert. Mit ihren Hörnern stoßen sie sich fast an der Decke, die Ketten halten ihren Kopf Richtung Wand. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, ihre Hinterbeine sind daher kotverdreckt.
Landkreis Göppingen: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die kurzen Metallketten haben bereits Schürfwunden in den Nacken der Tiere verursacht. Mit ihren Hinterläufen müssen sie auf Kotgittern stehen, was zu schmerzhaften Klauenproblemen führen kann.
Landkreis Ravensburg: In diesem Betrieb sind die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem dunklen Stall fixiert. Durch Metallbügel festgehalten, müssen die Tiere an einem Platz ruhen, essen und sich erleichtern. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, sondern nur urinnasser Betonboden.
Landkreis Neu-Ulm: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Halsketten haben manchen Tieren bereits deutliche Schürfwunden im Nacken zugefügt. Sie müssen mit den Hinterläufen auf Kotgittern stehen, der Stall ist kotverdreckt. Aufnahmen zeigen auch ein junges Kalb an einer Schnur, das laut Tierschutznutztierverordnung nicht angebunden gehalten werden darf.
Update: Wir von PETA Deutschland hatten am 27. Juni 2024 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Betrieb erstattet. Im Dezember 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO ein. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft war, wie im Fall des Landkreises Bergisch Gladbach vom Juni 2024, ebenfalls der Auffassung, dass die ganzjährige Anbindehaltung eine Straftat nach § 17 Nr. 2 b) TierSchG darstellt.
Landkreis Starnberg: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Ihr Kopf ist zwischen Metallbügeln gefangen, zusätzlich wird der Schwanz mancher Tiere mit einem Strick in die Höhe gebunden. Stellenweise sind die Tiere kotverdreckt, sie können in dieser Haltungsform nicht einmal Fellpflege betreiben.
Landkreis Rosenheim: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem kleinen, verdreckten Stall fixiert. Durch die kurzen Metallketten müssen sie in ihren eigenen Fäkalien stehen und liegen, ihre Körper sind kotverschmiert. Aufnahmen zeigen auch ein junges Kalb an einer Schnur, das laut Tierschutznutztierverordnung nicht angebunden gehalten werden darf.
Landkreis Esslingen: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem kleinen, verdreckten Stall fixiert. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, an ihren Hinterläufen haben sich bereits eingetrocknete Kotplatten gebildet. Die Tiere haben kaum ausreichend Platz, um gleichzeitig zu ruhen.
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: In diesem Betrieb sind die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Metallketten haben manchen Tieren bereits deutliche Schürfwunden im Nacken zugefügt. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung. Die Tiere leiden unter der Eintönigkeit und Einengung.
Landkreis Landsberg am Lech: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung in einem dunklen Stall fixiert. Die massigen Tiere können sich nicht gleichzeitig hinlegen, sie müssen sich quasi übereinanderstapeln. Aufnahmen zeigen Kälber zusammengepfercht in einer kleinen Box im hinteren Teil des Stalls. Die Tiere sind in all ihren arteigenen Verhaltensweisen eingeschränkt.
Landkreis Traunstein: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Die Ketten haben bereits zu Abschürfungen in den Nacken mancher Tiere geführt. Sie sind so dicht gedrängt, dass sie kaum Platz haben, um sich gleichzeitig hinzulegen. Sie müssen an einem Platz ruhen, essen und sich erleichtern.
Landkreis Miesbach: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist dunkel und klein, die Tiere stoßen sich fast den Kopf an der Decke. Am Hals sind sie an einem Band festgebunden, der Schwanz mancher Tiere wird zusätzlich mit einer Schnur in die Höhe gebunden. Ihre Liegeflächen sind hart, was schmerzhafte Gelenkprobleme verursachen kann.
Landkreis Böblingen: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Stall ist dunkel und eng, die Tiere können sich kaum gleichzeitig hinlegen. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, sondern nur harter Untergrund ohne Einstreu zum Ruhen und Wiederkäuen.
Landkreis Oberallgäu: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung fixiert. Der Raum ist klein und dunkel, die Tiere sind mit dem Gesicht zur Wand angebunden. Ihnen stehen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung. Ihre Hinterbeine sind kotverschmiert, ihr Fell in keinem guten Zustand. Selbst die Bundesregierung stimmt zu, dass die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung von Rindern „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“ führt. [10]
April 2022
Landkreis Rosenheim: In diesem Betrieb werden die Rinder in dauernder Anbindehaltung an kurzen Ketten fixiert. Mit ihren massigen Körpern haben sie nicht ausreichend Platz, um sich gleichzeitig hinzulegen. Mit ihren Hinterläufen stehen sie auf Kotgittern, mit den Hinterbeinen liegen sie in ihren Fäkalien.
Wir fordern sämtliche Molkereien auf, ihre Verträge mit Betrieben zu kündigen, die Rinder in Anbindehaltung massivem Leid aussetzen – denn aus Tierschutzgründen ist diese Form der Ausbeutung besonders verwerflich. Wir wenden uns jedoch auch an die Politik, die tierschutzwidrige Anbindehaltung in allen Formen ausdrücklich zu verbieten und im gleichen Zug die vegane Ökolandwirtschaft zu fördern.
Umfragen zeigen: Mehrheit der Deutschen möchte Verbot der Anbindehaltung
Einer repräsentativen Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2024 zufolge wollen über 80 Prozent der Deutschen ein sofortiges Ende der tierquälerischen Anbindehaltung von Kühen. [13] Bereits im Oktober 2021 befragte das Meinungsforschungsinstitut INSA im Auftrag von PETA insgesamt 2.000 Bürger:innen zu 12 Tierschutzthemen. Dabei wurde auch die generelle Meinung zur tierquälerischen Anbindehaltung angesprochen. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass 68 Prozent der Befragten diese restriktive Form der Rinderhaltung entschieden ablehnen – und zugleich von der Bundesregierung entsprechende Schritte zur Abschaffung der tierquälerischen Praktik erwarten.
Helfen Sie, das Leid der Kühe in der tierquälerischen Anbindehaltung zu beenden
Die erschreckenden Zustände in vielen Betrieben mit Rinderhaltung zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
- Unabhängig von der Haltungsform bedeuten Milch und Fleisch immer Tierleid und den Tod für Rinder und Kälber. Entscheiden Sie sich daher für eine tierfreundliche vegane Ernährung und genießen Sie die Vielzahl an leckeren und gesunden pflanzlichen Produkten.
- Helfen Sie, das Leid der Rinder zu beenden, indem Sie unsere Petition unterschreiben und die Konzerne DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Hochland SE, Molkerei Gropper GmbH & Co. KG, Rücker GmbH und die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. auffordern, laufende Verträge mit Betrieben zu kündigen, die Tiere in Anbindehaltung quälen.
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Quellen
[1] Deutscher Bundestag (2023): Zahl der Anbindehaltung bei Rindern rückläufig – Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007548.pdf (eingesehen am 05.09.2025)
[2] Destatis Statistisches Bundesamt: Tierhaltung: Dominierende Haltungsformen gewinnen weiter an Bedeutung (2021), https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_N051_41.html (eingesehen am 04.11.2024)
[3] Verkündungsplattform (02.06.2026): Tierschutz; Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern, https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2026/267/ (eingesehen am 11.06.2026)
[4] Schrott, N.: Die Nutztierhaltung und das Strafrecht, LMuR 2024, 147. In: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Auflage 2023, § 17 Rn. 100b.
[5] Schrott, BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, 61.Edition, Stand: 01.05.2025, TierSchG § 17, Rn. 149, 121.1;
[6] Schrott: Die Nutztierhaltung und das Strafrecht, LMuR 2024, 147; Hirt, in: Hirt/ Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz 4. Auflage 2023 § 17 Rn. 100b;
[7] Hahn/Kari: Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren, NuR 2021, 599-607, https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7 (eingesehen am 08.11.2024)
[8] Bülte: Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine, https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine (eingesehen am 08.11.2024)
[9] Maisack: Anbindehaltung von Rindern als fortwährender Verstoß gegen das gesetzliche Gebot zur art- und bedürfnisangemessenen verhaltensgerechten Unterbringung iSv § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz, NuR 2024, 156
[10] Bülte/Felde/Maisack: Reform des Tierschutzrechts, 2022, S. 35; Bruhn/ Wollenteit/ Hoffmann, Rechtsgutachten, Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung – Dringender Reformbedarf zur Abschaffung normativer Regelungslücken, S. 18 ff, https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf (eingesehen am 08.11.2024)
[11] Langner/Reinke/Seifert: Expertise for animals, Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern, S. 35, https://cdn.prod.website-files.com/61ae27119bb68c0e2337a792/64d9090aa3103357ba47e8aa_Expertise%20for%20Animals%20(2023).%20Die%20Ketten%20lo%CC%88sen.pdf (eingesehen am 08.11.2024)
[12] VG Münster, Urteil vom 03.02.2022 – 4 K 2151/19, BeckRS 2022, 1113.
[13] foodwatch (04.11.2024): Umfrage: Große Mehrheit für Verbot der Anbindehaltung, https://www.foodwatch.org/de/umfrage-grosse-mehrheit-fuer-verbot-der-anbindehaltung (eingesehen am 20.11.2024)
