Petition: Anbindehaltung ist kein Kulturerbe, sondern Tierquälerei!

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen will die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen bzw. anerkennen lassen – und zwar ausdrücklich inklusive der zeitweisen Anbindehaltung von Rindern. Diese Anbindehaltung wird von Experten und Institutionen jedoch seit Langem als Tierquälerei bezeichnet, und ein Verbot ist längst überfällig.

Die quälerische Art der Tierhaltung muss umgehend aus dem Antrag entfernt werden und die UNESCO klar den Passus zur Anbindehaltung zurückweisen – nicht zuletzt, damit ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung nicht durch eine Anerkennung als Kulturerbe blockiert werden kann.

Online-Petition

Helfen Sie mit zu verhindern, dass die zeitweise Anbindehaltung im Antrag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zum UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt wird!

Die Anbindehaltung ist eine mittelalterliche, tierquälerische Haltungsform, bei der Kühe mittels Vorrichtungen dauerhaft am Hals im Stall fixiert werden. Sie darf keinesfalls als kulturelle Errungenschaft anerkannt werden! Bitte unterzeichnen Sie die Petition an die UNESCO und weitere Entscheidungsträger.

Anbindehaltung von Rindern ist Tierquälerei – kein „Kulturerbe“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen bezüglich des geplanten Schutzes der Kulturlandschaft von Garmisch-Partenkirchen als UNESCO-Weltkulturerbe. Wie in dem Antrag des Landkreises dargestellt, soll hierbei ausdrücklich auch die zeitweise Anbindehaltung von Rindern als Kulturgut geschützt werden. Diese Form der Tierhaltung wird von diversen maßgeblichen Gremien und Institutionen seit Langem als Tierquälerei bezeichnet, und ein Verbot ist längst überfällig. Die Erklärung (SOUV) des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, diese leidverursachende Haltungsform als kulturelle Errungenschaft anerkennen zu lassen, ist ein Schlag ins Gesicht des Tierschutzes. Ich erwarte von Ihnen, dass der Passus über die zeitweise Anbindehaltung im Antrag bzw. der Erklärung entfernt und die grausame Anbindehaltung nicht als Kulturerbe anerkannt wird.

Noch etwa ein Drittel aller in Bayern gehaltenen Rinder werden zeitweise oder das ganze Jahr über in Anbindung gehalten – im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt der Anteil der Kühe sogar bei über 50 Prozent. In der Anbindehaltung werden die Rinder vor allem in kleinen und mittleren Betrieben über die Wintermonate oder das gesamte Jahr auf eine Weise im Stall fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Sie stehen oder liegen also über viele Monate oder sogar ihr Leben lang in meist dunklen, verkoteten Ställen praktisch bewegungslos an einer Stelle. Diese Art der Haltung ohne Weidegang oder Abwechslung kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch schwere körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Dazu gehören Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheit sowie schmerzhafte Einschnürungen und Quetschungen am Hals, die durch die Anbindevorrichtungen verursacht werden.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sieht in der Anbindehaltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und toleriert bestehende Haltungen auch mit Weidegang nur noch im Rahmen einer Übergangsfrist – und dies auch nur unter der Prämisse, dass den Tieren täglich mindestens zwei Stunden freie Bewegung gewährt wird. Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), die Nachwuchsorganisation des Deutschen Bauernverbandes, fordert ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung innerhalb von fünf Jahren und der saisonalen Anbindehaltung nach spätestens 10 Jahren. Dass die Anbindehaltung keine Zukunft hat, wird auch durch die Entschließung des Bundesrates deutlich, der sich 2016 für ein Verbot zumindest der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen hat, da diese kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. Es ist somit auch seitens der Politik offensichtlich, dass die Anbindehaltung keine schützenswerte kulturelle Errungenschaft ist, sondern Tierquälerei – ganz gleich, ob die Kühe diese Qual für mehrere Monate oder das ganze Jahr hindurch ertragen müssen. Ich appelliere daher dringend an Sie, die grausame Anbindehaltung nicht als Kulturerbe anerkennen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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Rinder leiden unter der mittelalterlichen Haltungsform

Noch etwa ein Drittel aller in Bayern gehaltenen Rinder werden zeitweise oder das ganze Jahr über in Anbindung gehalten – im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt der Anteil der Kühe sogar bei über 50 Prozent. [1] In der Anbindehaltung werden die Rinder vor allem in kleinen und mittleren Betrieben über die langen Wintermonate oder das gesamte Jahr im Stall auf eine Weise fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Sie stehen oder liegen also über viele Monate oder sogar ihr Leben lang in meist dunklen, verkoteten Ställen praktisch bewegungslos an einer Stelle.

Diese Art der Haltung ohne Weidegang oder Beschäftigung ist nicht nur eine enorme seelische Belastung für die intelligenten Tiere, sondern führt in der Regel auch zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen. Dazu gehören Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheit sowie schmerzhafte Einschnürungen und Quetschungen am Hals, die durch die Anbindevorrichtungen verursacht werden.

Bundesweites Verbot der Anbindehaltung längst überfällig

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sieht in der Anbindehaltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und toleriert bestehende Haltungen auch mit Weidegang nur noch im Rahmen einer Übergangsfrist – und dies auch nur unter der Prämisse, dass den Tieren täglich mindestens zwei Stunden freie Bewegung gewährt wird. [2] Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), die Nachwuchsorganisation des Deutschen Bauernverbandes, fordert ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung innerhalb von fünf Jahren und der saisonalen Anbindehaltung nach spätestens 10 Jahren. [3]

Dass die Anbindehaltung keine Zukunft hat, wird auch durch die Entschließung des Bundesrates deutlich, der sich 2016 für ein Verbot zumindest der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen hat, da diese kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. [4] Es ist somit auch seitens der Politik offensichtlich, dass die Anbindehaltung keine schützenswerte kulturelle Errungenschaft ist, sondern Tierquälerei – ganz gleich, ob die Kühe diese Qual für mehrere Monate oder das ganze Jahr hindurch ertragen müssen.